Feuerwerksinitiative / Auswirkungen / Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere

Knalllärm, Mensch & Tier

Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere

1. Ordnungnur qualitativ↓ sinktumkehrbarHaus-, Nutz- und Wildtiere; lärmempfindliche Menschen

Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, wären verboten; lärmerzeugende Feuerwerke gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung. Laut Bundesrat würde die Belästigung und Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm dadurch reduziert. Knallende Lärm- und Lichtemissionen können laut Bundesrat Tiere in Angst versetzen und bei Kindern oder Kriegstraumatisierten Stressreaktionen auslösen; wer sich am 1. August oder an Silvester vor dem Knalllärm zurückzog oder verreiste, müsste das voraussichtlich nicht mehr tun. Laut Initiativkomitee, wie es die Botschaft wiedergibt, versetzen Feuerwerkskörper Kleinkinder und Tiere in Panik und stören den Schlaf; Tierhalterinnen und Tierhalter sollen um den 1. August nicht mehr mit ihren Haustieren verreisen müssen. Der Bundesrat hält entgegen, die Auswirkungen auf die Umwelt seien zeitlich und örtlich begrenzt.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Relativierung «zeitlich und örtlich begrenzt» wird unkommentiert übernommen. Die Initiantinnen stören sich gerade daran, dass auch Tage vor und nach den Feiertagen und an privaten Festen geknallt wird; die Belastung trifft dieselben Personen und Tiere wiederholt. Eine Angabe zur Häufigkeit der Störereignisse fehlt auf beiden Seiten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

In Grenzregionen – Basel, Genf, Tessin, Bodenseeraum – wirkt der Knall vom Silvester- und Neujahrsfeuerwerk jenseits der Grenze weiter. Für Tiere und lärmempfindliche Menschen dort bliebe die Belastung an den Hauptterminen bestehen; der Eintrag unterstellt implizit eine landesweit gleichmässige Entlastung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 27.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (9)

stützt

Die Belästigung und Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm von Feuerwerkskörpern, die Verschmutzung von Luft und Boden sowie das Risiko für Verletzungen oder Brände würde reduziert, da das Abfeuern von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern nur noch im Rahmen von Anlässen von überregionaler Bedeutung zugelassen wäre.

Kontext

Auch Tiere können durch Feuerwerk gefährdet oder gestört werden. Von hoher Tierschutzrelevanz sind knallende Lärm- und Lichtemissionen, die Tiere in Angst versetzen und damit zu hohen Stressbelastungen führen können.

Kontext

Feuerwerkskörper versetzten Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und störten den Schlaf von Mensch und Tier. Die Initiantinnen und Initianten möchten daher den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern stark einschränken.