Die Relativierung «zeitlich und örtlich begrenzt» wird unkommentiert übernommen. Die Initiantinnen stören sich gerade daran, dass auch Tage vor und nach den Feiertagen und an privaten Festen geknallt wird; die Belastung trifft dieselben Personen und Tiere wiederholt. Eine Angabe zur Häufigkeit der Störereignisse fehlt auf beiden Seiten.
Feuerwerksinitiative / Auswirkungen / Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere
Knalllärm, Mensch & Tier
Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere
Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, wären verboten; lärmerzeugende Feuerwerke gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung. Laut Bundesrat würde die Belästigung und Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm dadurch reduziert. Knallende Lärm- und Lichtemissionen können laut Bundesrat Tiere in Angst versetzen und bei Kindern oder Kriegstraumatisierten Stressreaktionen auslösen; wer sich am 1. August oder an Silvester vor dem Knalllärm zurückzog oder verreiste, müsste das voraussichtlich nicht mehr tun. Laut Initiativkomitee, wie es die Botschaft wiedergibt, versetzen Feuerwerkskörper Kleinkinder und Tiere in Panik und stören den Schlaf; Tierhalterinnen und Tierhalter sollen um den 1. August nicht mehr mit ihren Haustieren verreisen müssen. Der Bundesrat hält entgegen, die Auswirkungen auf die Umwelt seien zeitlich und örtlich begrenzt.
Einwände und Argumente des Gutachters · 2 · Letztes Gutachten 27.09.2026.
In Grenzregionen – Basel, Genf, Tessin, Bodenseeraum – wirkt der Knall vom Silvester- und Neujahrsfeuerwerk jenseits der Grenze weiter. Für Tiere und lärmempfindliche Menschen dort bliebe die Belastung an den Hauptterminen bestehen; der Eintrag unterstellt implizit eine landesweit gleichmässige Entlastung.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
Belege zur Auswirkung (9)
Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
- Fragment#3 · Art. 1 Abs. 2, Wortlaut der Initiative, Art. 74a Abs. 1
- Versionabgerufen 13.09.2026 · HTML · sha256 89a030…939ce072
- QuelleBundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 19. Juni 2026 (BBl 2026 1760)
- HerausgeberSchweizerische Bundeskanzlei (Fedlex)
Lärmerzeugende Feuerwerkskörper dürften nur noch im Rahmen von Anlässen von überregionaler Bedeutung abgebrannt werden.
- Fragment#27 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Personen, die sich am 1. August oder an Silvester vor dem Knalllärm zurückgezogen haben oder verreist sind, müssten dies voraussichtlich nicht mehr tun.
- Fragment#41 · Ziff. 4.2.3, Auswirkungen auf die Gesellschaft
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Belästigung und Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm von Feuerwerkskörpern, die Verschmutzung von Luft und Boden sowie das Risiko für Verletzungen oder Brände würde reduziert, da das Abfeuern von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern nur noch im Rahmen von Anlässen von überregionaler Bedeutung zugelassen wäre.
- Fragment#37 · Ziff. 4.2.2, Auswirkungen auf die Umwelt
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Auswirkungen vom Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern auf die Umwelt sind jedoch zeitlich und örtlich begrenzt.
- Fragment#31 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Auch Tiere können durch Feuerwerk gefährdet oder gestört werden. Von hoher Tierschutzrelevanz sind knallende Lärm- und Lichtemissionen, die Tiere in Angst versetzen und damit zu hohen Stressbelastungen führen können.
- Fragment#13 · Ziff. 2.4, Auswirkungen von Feuerwerk auf Umwelt und Gesellschaft
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Feuerwerkskörper versetzten Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und störten den Schlaf von Mensch und Tier. Die Initiantinnen und Initianten möchten daher den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern stark einschränken.
- Fragment#16 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Ferner können die Knallgeräusche von Feuerwerk Menschen in ihrem Wohlbefinden stören oder bei besonders sensiblen Gruppen, wie Kindern oder Kriegstraumatisierten, zu Stressreaktionen führen.
- Fragment#12 · Ziff. 2.4, Auswirkungen von Feuerwerk auf Umwelt und Gesellschaft
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Tierhalterinnen und Tierhalter sollen davon bewahrt werden, um den 1. August mit ihren Haustieren verreisen zu müssen.
- Fragment#18 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
