Änderung des Kriegsmaterialgesetzes / Auswirkungen / Parlament wird innert 24 Stunden informiert, abweichende Verordnungen sind befristet

Parlament & Gewaltenteilung

Parlament wird innert 24 Stunden informiert, abweichende Verordnungen sind befristet

direktnur qualitativRichtung unklarumkehrbarBundesversammlung, sicherheitspolitische Kommissionen

Weicht der Bundesrat im Einzelfall mittels Verfügung ab, informiert er die sicherheitspolitischen Kommissionen spätestens 24 Stunden nach seinem Beschluss; das Gesetz sieht eine Information vor, keine Zustimmung. Weicht er mittels Verordnung ab, gilt diese höchstens vier Jahre und kann einmal verlängert werden; sie tritt sechs Monate nach der Verlängerung ausser Kraft, wenn der Bundesrat dem Parlament bis dahin keine Anpassung der gesetzlichen Bewilligungskriterien vorlegt. Eine solche Anpassung wäre laut Bundesrat dem Referendum unterstellt; der Mechanismus lehnt sich an das Notrecht nach Artikel 7c RVOG an. Heute könnte der Bundesrat laut Botschaft nur gestützt auf die Verfassung abweichen, was institutionelle Fragen aufwerfen könnte. EVP, SP und Grüne sahen in der Vernehmlassung die demokratische Legitimität der Bewilligungskriterien untergraben.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (7)

stützt

Erfolgt die Abweichung mittels Verordnung, so befristet der Bundesrat diese angemessen; ihre Geltungsdauer beträgt höchstens vier Jahre. Der Bundesrat kann die Geltungsdauer einmal verlängern. In diesem Fall tritt die Verordnung sechs Monate nach dem Inkrafttreten ihrer Verlängerung ausser Kraft, wenn der Bundesrat der Bundesversammlung bis dahin keinen Entwurf für eine Anpassung der gesetzlichen Bewilligungskriterien nach Artikel 22a unterbreitet.

stützt

Im Übrigen dürfte der Bundesrat nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen; im Falle einer Anwendung der Abweichungskompetenz ist die Mitwirkung des Parlaments in der Vorlage geregelt.

stützt

Eine solche Anpassung der Bewilligungskriterien wäre dem Referendum unterstellt. Dieser Mechanismus lehnt sich an das System des verfassungsmässigen Notrechts an (vgl. Art. 7c RVOG).

relativiert

Zudem seien nach Ansicht dieser Parteien die Anwendungsbedingungen der Abweichungskompetenz sehr schwammig, womit dem Bundesrat ein Blankoscheck für die Aushebelung der Exportbestimmungen des KMG ausgehändigt und somit die demokratische Legitimität der Bewilligungskriterien unterminiert würde, die mit der Aufnahme dieser Kriterien ins KMG zur Umsetzung der Korrektur-Initiative erreicht worden sei.

Kontext

Erfolgt die Abweichung mittels Verordnung, so befristet der Bundesrat diese angemessen; ihre Geltungsdauer beträgt höchstens vier Jahre. Der Bundesrat kann die Geltungsdauer einmal verlängern. In diesem Fall tritt die Verordnung sechs Monate nach dem Inkrafttreten ihrer Verlängerung ausser Kraft, wenn der Bundesrat der Bundesversammlung bis dahin keinen Entwurf für eine Anpassung der Bewilligungskriterien nach Artikel 22a unterbreitet.

Kontext

Gemäss dem aktuellen Rechtsrahmen ist eine Güterabwägung durch den Bundesrat nur möglich, wenn sie sich auf die Bestimmungen der BV stützt, insbesondere auf Artikel 184 BV. Eine solche auf die BV gestützte Bewilligung von Kriegsmaterialausfuhren würde dem Wortlaut des Gesetzes zuwiderlaufen und könnte institutionelle Fragen aufwerfen, während eine gesetzlich verankerte Abweichungskompetenz klare Verhältnisse schafft.