Zusatzfinanzierung der AHV / Auswirkungen / Mehr Mehrwertsteuer-Einnahmen für den AHV-Ausgleichsfonds

AHV-Finanzen

Mehr Mehrwertsteuer-Einnahmen für den AHV-Ausgleichsfonds

direktnur qualitativ↑ steigtteilweise umkehrbarAHV-Ausgleichsfonds, Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten

Der Bundesrat erhöht den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte; der ganze Ertrag geht an den Ausgleichsfonds der AHV. Die 13. Altersrente kostet laut Bundesrat bei ihrer Einführung 2026 rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 rund 4,6 Milliarden Franken im Jahr. Ohne zusätzliche Einnahmen würde das Umlageergebnis der AHV laut Bundesrat ab 2026 negativ, und der Fonds fiele ab 2027 unter den Betrag einer Jahresausgabe, den er in der Regel nicht unterschreiten darf. Der Bundesrat hatte 0,7 Prozentpunkte beantragt, die 2030 rund 2,6 Milliarden Franken eingebracht hätten; die Bundesversammlung hat tiefere Sätze beschlossen. Wie viel diese einbringen, steht in den vorliegenden Quellen nicht. In der Vernehmlassung verlangten bürgerliche Kreise und Wirtschaftsvertreter, die Finanzierung erst mit der nächsten AHV-Reform zu regeln.

AmbivalentMethodik

Die Zahlengrundlage ist der Stand vom 30. September 2024. Das Bundesamt für Sozialversicherungen aktualisiert die Finanzperspektiven der AHV regelmässig; für eine Abstimmung im November 2026 sollte geprüft werden, ob Umlageergebnis, Fondsstand und Kostenschätzung noch gelten. Zudem ist «quantifiability: QUALITATIVE_ONLY» unpassend, da die Grösse grundsätzlich quantifizierbar ist und nur die konkrete Schätzung für 0,4 Prozentpunkte fehlt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

Finanzperspektiven der AHV

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (10)

stützt

Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung der 13. Altersrente ab 2026 negativ, statt erst im Jahr 2031 wie ohne diesen, wobei das Defizit nach den neuen Berechnungen in den Folgejahren weniger schnell ansteigt. Das Defizit wird im Folgejahr auf 1,4 Milliarden Franken und im Jahr 2030 auf 2,5 Milliarden Franken geschätzt (vgl. Tabelle 3 im Anhang).

stützt

Wenn die Kosten der 13. Altersrente nur aus den bisherigen Mitteln der AHV getragen werden müssten, würde der AHV-Ausgleichsfonds ab 2027 unter 100 Prozent einer Jahresausgabe fallen und anschliessend rasch weiter sinken.

Kontext

Gemäss den aktuellen Schätzungen vom 30. September 2024 wird die 13. Altersrente bei ihrer Einführung im Jahr 2026 rund 4,2 Milliarden Franken kosten, wovon nach der geltenden Ordnung rund 850 Millionen Franken vom Bund zu tragen wären (zu Preisen von 2023).