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Bräuche & Feiertage

Private Feuerwerke nur noch lärmarm, grosse Feuerwerke nur an überregionalen Anlässen

direktnur qualitativ↓ sinktumkehrbarBevölkerung; Feiern am 1. August und an Silvester

Konsumentinnen und Konsumenten könnten laut Bundesrat nur noch «lärmarme» Feuerwerkskörper kaufen und verwenden – nach den Ausführungen des Initiativkomitees etwa Bengalhölzer oder herkömmliche Vulkane. Feuerwerke mit grossen Buketts am Himmel gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung, etwa Seenachtsfesten oder überregionalen Feiern zum 1. August, wenn der Kanton sie bewilligt. Laut Bundesrat gehört Feuerwerk für viele Menschen traditionsgemäss zum 1. August und immer mehr auch zu Silvester; das Bundesgericht hat ein gewisses schützenswertes öffentliches Interesse an diesen Traditionen festgehalten, ob das Feuerwerk privat oder öffentlich organisiert ist – anders als bei Knallkörpern, die nur Lärm verursachen. Manche betrachten Feuerwerk zudem als Kunstform. Das Initiativkomitee stört sich laut Botschaft daran, dass nicht nur an den Feiertagen selbst, sondern auch Tage davor und danach und an privaten Feiern Feuerwerk gezündet wird, und erhofft sich eine zeitliche Eindämmung.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (8)

stützt

Konsumentinnen und Konsumenten könnten bei Annahme der Initiative nur noch «lärmarme» Feuerwerkskörper kaufen und verwenden. Feuerwerke am Himmel mit den grossen Buketts wären nur noch im Rahmen von Anlässen von überregionaler Bedeutung möglich.

relativiert

Durch die Umsetzung der Initiative erhoffen sich die Initiantinnen und Initianten eine zeitliche Eindämmung des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern. Sie stören sich daran, dass nicht nur an den eigentlichen Feiertagen Feuerwerkskörper gezündet werden, sondern auch Tage vor und nachher und an etlichen privaten Feierlichkeiten.

Kontext

Das Bundesgericht hat ebenfalls festgehalten, dass es ein gewisses schützenswertes öffentliches Interesse an der Erhaltung der Traditionen von Feuerwerken zum 1. August und zum Jahresende gibt, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder öffentlich organisiertes Feuerwerk handelt.

Kontext

Nach den Ausführungen der Initiantinnen und Initianten sind damit Feuerwerkskörper gemeint, die einen Knall erzeugen. Bengalhölzer oder herkömmliche Vulkane könnten beispielsweise weiterhin verwendet werden.