Der Eintrag betont den Traditionsverlust, erwähnt aber nicht, dass Höhenfeuerwerk ohne Knalleffekt, Lichteffekte und Drohnenshows weiterhin möglich blieben. Die Initiative verbietet nach dem Text nur lärmerzeugende Körper; «keine grossen Buketts mehr» ist eine Auslegung, die davon abhängt, wie der Gesetzgeber «Lärm erzeugend» definiert – und diese Definition steht laut Botschaft noch offen.
Fireworks Initiative / Impacts / Private fireworks only low-noise, large fireworks only at supra-regional events
Customs & public holidays
Private fireworks only low-noise, large fireworks only at supra-regional events
According to the Federal Council, consumers could only buy and use “low-noise” fireworks – according to the initiative committee's explanations, for example Bengal lights or conventional fountains. Fireworks with large bursts in the sky would only be seen at events of supra-regional importance, such as lakeside night festivals or supra-regional 1 August celebrations, if the canton authorises them. According to the Federal Council, for many people fireworks are traditionally part of 1 August and increasingly also of New Year's Eve; the Federal Supreme Court has recognised a certain public interest worthy of protection in these traditions, whether the fireworks are organised privately or publicly – unlike bangers, which merely cause noise. Some people also regard fireworks as an art form. According to the dispatch, the initiative committee objects to fireworks being set off not only on the holidays themselves but also on the days before and after and at private celebrations, and hopes to limit them in time.
Machine translation · German original
Konsumentinnen und Konsumenten könnten laut Bundesrat nur noch «lärmarme» Feuerwerkskörper kaufen und verwenden – nach den Ausführungen des Initiativkomitees etwa Bengalhölzer oder herkömmliche Vulkane. Feuerwerke mit grossen Buketts am Himmel gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung, etwa Seenachtsfesten oder überregionalen Feiern zum 1. August, wenn der Kanton sie bewilligt. Laut Bundesrat gehört Feuerwerk für viele Menschen traditionsgemäss zum 1. August und immer mehr auch zu Silvester; das Bundesgericht hat ein gewisses schützenswertes öffentliches Interesse an diesen Traditionen festgehalten, ob das Feuerwerk privat oder öffentlich organisiert ist – anders als bei Knallkörpern, die nur Lärm verursachen. Manche betrachten Feuerwerk zudem als Kunstform. Das Initiativkomitee stört sich laut Botschaft daran, dass nicht nur an den Feiertagen selbst, sondern auch Tage davor und danach und an privaten Feiern Feuerwerk gezündet wird, und erhofft sich eine zeitliche Eindämmung.
The appraiser's objections and arguments · 3 · Last appraisal 27.09.2026.
Das Verbot erfasst nach dem Initiativtext auch die Verwendung im privaten Rahmen – Hochzeiten, Geburtstage, Feiern auf privatem Grund. Der Eintrag beschreibt nur das Konsumangebot, nicht die Durchsetzungsseite: Ein Verwendungsverbot auf Privatgrund verlangt Kontrollen oder Anzeigen in einem sensiblen Bereich.
Die Betroffenheit bleibt unbeziffert, obwohl Anhaltspunkte bestehen (Absatzmengen, Zahl der bewilligten Anlässe, Umfragen zur Feuerwerksnutzung). QUALITATIVE_ONLY ist damit eher eine Folge fehlender Recherche als eine Eigenschaft des Effekts; PARTIALLY_QUANTIFIABLE wäre ehrlicher.
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (8)
Konsumentinnen und Konsumenten könnten bei Annahme der Initiative nur noch «lärmarme» Feuerwerkskörper kaufen und verwenden. Feuerwerke am Himmel mit den grossen Buketts wären nur noch im Rahmen von Anlässen von überregionaler Bedeutung möglich.
- Fragment#39 · Ziff. 4.2.3, Auswirkungen auf die Gesellschaft
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Anders beurteilt das Bundesgericht indes Knallkörper, die nur Lärm verursachten und für Dritte kaum attraktiv seien.
- Fragment#32 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Weiter könnten die Kantone für überregionale Veranstaltungen wie z.B. Seenachtsfeste oder überregionale Feiern zum 1. August Bewilligungen erteilen.
- Fragment#3 · Übersicht, Inhalt der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Durch die Umsetzung der Initiative erhoffen sich die Initiantinnen und Initianten eine zeitliche Eindämmung des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern. Sie stören sich daran, dass nicht nur an den eigentlichen Feiertagen Feuerwerkskörper gezündet werden, sondern auch Tage vor und nachher und an etlichen privaten Feierlichkeiten.
- Fragment#19 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Zudem gehört ein Feuerwerk für viele Menschen in der Schweiz traditionsgemäss zu den Feierlichkeiten am 1. August, und immer mehr auch an Silvester.
- Fragment#51 · Ziff. 4.3, Vorzüge und Mängel der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Das Bundesgericht hat ebenfalls festgehalten, dass es ein gewisses schützenswertes öffentliches Interesse an der Erhaltung der Traditionen von Feuerwerken zum 1. August und zum Jahresende gibt, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder öffentlich organisiertes Feuerwerk handelt.
- Fragment#52 · Ziff. 4.3, Vorzüge und Mängel der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Weiter betrachten manche Leute das Feuerwerk als eine Kunstform, die Faszination auslöst und zu vielen künstlerischen Zwecken (wie Konzerten oder Sportveranstaltungen) eingesetzt wird.
- Fragment#53 · Ziff. 4.3, Vorzüge und Mängel der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Nach den Ausführungen der Initiantinnen und Initianten sind damit Feuerwerkskörper gemeint, die einen Knall erzeugen. Bengalhölzer oder herkömmliche Vulkane könnten beispielsweise weiterhin verwendet werden.
- Fragment#24 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
