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Subvention · 735 / ZIVI · WBF

Rückvergütung von Sozialhilfen für Härtefälle

Kreditnummer
735/A6210.0102
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Zivildienstpflichtige Person
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 06.10.1995 über den zivilen Ersatzdienst (ZDG; SR 824.0); Zuständigkeitsgesetz vom 24.06.1977 (ZUG; SR 851.1)
Form
Andere · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1996
Leistung
Ersatz der bei Aufenthalts- und Wohnsitzkantonen anfallenden Unterstützungskosten von zivildienstpflichtigen Personen während eines Einsatzes.
Aufgabengebiet
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.00050.0010.00151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.0
2001–
2002–
2003–
2004–
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2005
Aufgabengebiet
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen
Departement
WBF
Form der Subvention
Andere
Kreditnummer
735/A6210.0102
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 06.10.1995 über den zivilen Ersatzdienst (ZDG; SR 824.0); Zuständigkeitsgesetz vom 24.06.1977 (ZUG; SR 851.1)
Subventionierte Leistungen
Ersatz der bei Aufenthalts- und Wohnsitzkantonen anfallenden Unterstützungskosten von zivildienstpflichtigen Personen während eines Einsatzes.
Subventionierung der Leistung seit
1996
Subventionsbezeichnung
Rückvergütung von Sozialhilfen für Härtefälle
Subventionsempfänger
Zivildienstpflichtige Person
Verwaltungseinheit Nr.
735 / ZIVI
Änderung der Subventionsverbuchung
Bis 2004: 705.3600.603. Bis auf die Beträge für 2004 und 2005 sind keine Auszahlungen erfolgt.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherstellen eines angemessenen Lebensunterhalts während der Einsatzdauer einer zivildienstpflichtigen Person.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.