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Subvention · 506 / BABS · VBS

Zivilschutz

Kreditnummer
A231.0113
2025
16.4 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 20.12.2019 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (SR 520.1), Art. 91 und Art. 99 Abs. 1.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2007
Leistung
Alarmierungs- und Übermittlungssyteme des Zivilschutzes sowie Sicherheitsnetz Funk der Schweiz POLYCOM; standardisiertes und anlagegebundenes Material sowie Material für Ausbildung; Erstellung und Werterhaltung von Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen; Pauschalbeiträge zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen für den Fall bewaffneter Konflikte.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.0
2001–
2002–
2003–
2004–
20050.0
20060.0
200731.3
200832.4
200933.7
201036.4
201139.9
201237.6
201342.1
201444.1
201536.1
201628.5
201724.8
201827.5
201921.2
202024.3
202116.8
202213.0
202318.2
202416.1
202516.4

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0113
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 20.12.2019 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (SR 520.1), Art. 91 und Art. 99 Abs. 1.
Subventionierte Leistungen
Alarmierungs- und Übermittlungssyteme des Zivilschutzes sowie Sicherheitsnetz Funk der Schweiz POLYCOM; standardisiertes und anlagegebundenes Material sowie Material für Ausbildung; Erstellung und Werterhaltung von Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen; Pauschalbeiträge zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen für den Fall bewaffneter Konflikte.
Subventionierung der Leistung seit
2007
Subventionsbezeichnung
Zivilschutz
Subventionsempfänger
Kantone
Verwaltungseinheit Nr.
506 / BABS
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherstellung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung und der Telekommunikationssysteme; Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.