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Subvention · 306 / BAK · EDI

Preise, Auszeichnungen und Ankäufe

Kreditnummer
A231.0133
2025
3.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kulturschaffende
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art.13
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1888
Leistung
Verteilung von Preisen an herausragende Kulturschaffende, basierend auf Wettbewerben oder Empfehlungen von Bundesjurys und Kommissionen; Umsetzung von Werbematerial für Preisträgerinnen und Preisträger und die Preisverleihungen.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02461980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.0
2001–
2002–
2003–
2004–
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20123.3
20133.9
20145.2
20155.5
20165.2
20172.9
20182.8
20192.9
20203.0
20213.1
20223.0
20233.1
20243.0
20253.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0133
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art.13
Subventionierte Leistungen
Verteilung von Preisen an herausragende Kulturschaffende, basierend auf Wettbewerben oder Empfehlungen von Bundesjurys und Kommissionen; Umsetzung von Werbematerial für Preisträgerinnen und Preisträger und die Preisverleihungen.
Subventionierung der Leistung seit
1888
Subventionsbezeichnung
Preise, Auszeichnungen und Ankäufe
Subventionsempfänger
Kulturschaffende
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
Seit 2012: Zusammenlegung der zwei bisherigen Positionen A2310.0320 "Bildende Kunst" und A2310.0321 "Angewandte Kunst".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung von Schweizer Kunstschaffenden.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.