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Subvention · 704 / SECO · WBF

Mitgliedschaft beim Vertrag über den Waffenhandel

Kreditnummer
A231.0212
2025
0.2 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Vertragsstaaten, ATT Sekretariat, Teilnehmer Staatenkonferenz
Rechtsgrundlage
Vertrag über den Waffenhandel (SR 0.518.61)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 95 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2015
Leistung
Die Mitgliedstaaten leisten einerseits einen Pflichtbeitrag zur Finanzierung der Staatenkonferenz, der Nebenorgane und des Sekretariates. Andererseits leisten gewisse Mitgliedstaaten Beiträge zur Unterstützung von Mitgliedstaaten im Rahmen von Ersuchen nach Art. 16 via den Treuhandfonds, das Sponsorship Programme oder über bilaterale Projekte.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.10.20.31980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.0
2001–
2002–
2003–
2004–
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.1
20170.2
20180.2
20190.2
20200.2
20210.0
20220.2
20230.0
20240.2
20250.2

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
95
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0212
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
5
Rechtsgrundlage
Vertrag über den Waffenhandel (SR 0.518.61)
Subventionierte Leistungen
Die Mitgliedstaaten leisten einerseits einen Pflichtbeitrag zur Finanzierung der Staatenkonferenz, der Nebenorgane und des Sekretariates. Andererseits leisten gewisse Mitgliedstaaten Beiträge zur Unterstützung von Mitgliedstaaten im Rahmen von Ersuchen nach Art. 16 via den Treuhandfonds, das Sponsorship Programme oder über bilaterale Projekte.
Subventionierung der Leistung seit
2015
Subventionsbezeichnung
Mitgliedschaft beim Vertrag über den Waffenhandel
Subventionsempfänger
Vertragsstaaten, ATT Sekretariat, Teilnehmer Staatenkonferenz
Verwaltungseinheit Nr.
704 / SECO
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verhütung des unerlaubten Handels mit konventionellen Waffen

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.