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Subvention · 318 / BSV · EDI

Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung

Kreditnummer
A231.0246
2025
14.4 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kinder und Jugendlichen via Trägerschaften, die im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind sowie Kantone und Gemeinden.
Rechtsgrundlage
BG vom 30.09.2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1), Art 6-11.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1976
Leistung
Ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit von gesamtschweizerischem Interesse.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0510151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.4
1981–
1982–
1983–
1984–
19851.2
1986–
1987–
1988–
1989–
19903.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19956.9
1996–
1997–
1998–
1999–
20006.6
2001–
2002–
2003–
2004–
20056.6
20066.6
20076.5
20086.6
20096.8
20106.8
20116.7
20126.8
20139.3
20149.0
20159.3
201610.0
201710.2
201810.0
201910.2
202014.1
202114.2
202214.2
202314.3
202414.4
202514.4

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0246
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 30.09.2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1), Art 6-11.
Subventionierte Leistungen
Ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit von gesamtschweizerischem Interesse.
Subventionierung der Leistung seit
1976
Subventionsbezeichnung
Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung
Subventionsempfänger
Kinder und Jugendlichen via Trägerschaften, die im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind sowie Kantone und Gemeinden.
Verwaltungseinheit Nr.
318 / BSV
Änderung der Subventionsverbuchung
Integriert seit 2013 die alte Subvention 318/A2310.0386 Eidg. Jugendsession.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.