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Subvention · 402 / BJ · EJPD

Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer

Kreditnummer
A2310.0156
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1973 über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland (BSDA; SR 852.1)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag 52%, Andere 48% · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1973
Leistung
Der Bund trägt für maximal drei Monate die Fürsorgekosten für Auslandschweizer, die sich mindestens drei Jahre im Ausland aufgehalten haben und nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unterstützt werden müssen. Zudem unterstützt er im Einzelfall fürsorgeabhängige Schweizerinnen und Schweizer im Ausland (Fürsorgeleistungen werden über die jeweilige Botschaft ausgerichtet). Ab 2015 wird die Subvention vom EDA ausgerichtet (siehe A2310.0587)
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

024681980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19801.7
1981–
1982–
1983–
1984–
19854.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19904.7
1991–
1992–
1993–
1994–
19955.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20006.4
2001–
2002–
2003–
2004–
20053.7
20065.9
20074.9
20083.8
20093.9
20103.8
20113.6
20123.6
20133.4
20143.1
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2015
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag 52%, Andere 48%
Kreditnummer
A2310.0156
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1973 über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland (BSDA; SR 852.1)
Subventionierte Leistungen
Der Bund trägt für maximal drei Monate die Fürsorgekosten für Auslandschweizer, die sich mindestens drei Jahre im Ausland aufgehalten haben und nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unterstützt werden müssen. Zudem unterstützt er im Einzelfall fürsorgeabhängige Schweizerinnen und Schweizer im Ausland (Fürsorgeleistungen werden über die jeweilige Botschaft ausgerichtet). Ab 2015 wird die Subvention vom EDA ausgerichtet (siehe A2310.0587)
Subventionierung der Leistung seit
1973
Subventionsbezeichnung
Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer
Subventionsempfänger
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Notlage.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.