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Subvention · 403 / fedpol · EJPD

Schweizerisches Polizeiinstitut und Polizeischule, Neuenburg

Kreditnummer
A2310.0159
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizerische Polizeiinstitut, Neuchâtel
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1958
Leistung
Beitrag an das Schweizerische Polizeiinstitut, an die Schweizerische Polizeiaspirantenschule, sowie an die Koordinationsstelle "Gesamtschweizerische Verbrechensprävention". Das Polizeiinstitut übernimmt Ausbildungsaufgaben zur Schaffung optimaler Voraussetzungen im Kampf gegen die Kriminalität in der Schweiz (z.B. in den Bereichen Betäubungsmittel, organisierte Kriminalität, Waffenrecht, etc.) und arbeitet im Rahmen der Osthilfe im Polizeiwesen mit.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.2
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.2
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.2
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.3
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.9
2001–
2002–
2003–
2004–
20051.2
20061.2
20071.2
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2008
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0159
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120)
Subventionierte Leistungen
Beitrag an das Schweizerische Polizeiinstitut, an die Schweizerische Polizeiaspirantenschule, sowie an die Koordinationsstelle "Gesamtschweizerische Verbrechensprävention". Das Polizeiinstitut übernimmt Ausbildungsaufgaben zur Schaffung optimaler Voraussetzungen im Kampf gegen die Kriminalität in der Schweiz (z.B. in den Bereichen Betäubungsmittel, organisierte Kriminalität, Waffenrecht, etc.) und arbeitet im Rahmen der Osthilfe im Polizeiwesen mit.
Subventionierung der Leistung seit
1958
Subventionsbezeichnung
Schweizerisches Polizeiinstitut und Polizeischule, Neuenburg
Subventionsempfänger
Schweizerische Polizeiinstitut, Neuchâtel
Verwaltungseinheit Nr.
403 / fedpol
Änderung der Subventionsverbuchung
Kredit in 1031/A2310.0448 (VA08) verschoben
Übergeordnete Ziele des Bundes
Unterstützung der Berufsbildung von Polizisten zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.