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Subvention · 306 / BAK · EDI

Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung

Kreditnummer
A2310.0301
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Dachorganisationen im Bereich Erwachsenenbildung (u.a. Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB), Verband der Schweizerischen Volkshochschulen (VHS), Verein Lesen)
Rechtsgrundlage
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.04.1999 (BV; SR 101), Art. 64a, Art. 69; Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (voraussichtliches Inkrafttreten 1.1.2012); Art. 15
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1992
Leistung
Unterstützung von Aktivitäten der verschiedenen Erwachsenenbildungsorganisationen.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19951.4
1996–
1997–
1998–
1999–
20001.3
2001–
2002–
2003–
2004–
20051.5
20061.3
20071.5
20081.5
20091.5
20101.5
20111.5
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2012
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0301
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.04.1999 (BV; SR 101), Art. 64a, Art. 69; Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (voraussichtliches Inkrafttreten 1.1.2012); Art. 15
Subventionierte Leistungen
Unterstützung von Aktivitäten der verschiedenen Erwachsenenbildungsorganisationen.
Subventionierung der Leistung seit
1992
Subventionsbezeichnung
Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung
Subventionsempfänger
Dachorganisationen im Bereich Erwachsenenbildung (u.a. Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB), Verband der Schweizerischen Volkshochschulen (VHS), Verein Lesen)
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
Seit 2012 im Kredit A2310.0309 "Leseförderung" integriert.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Erleichtern des Zugangs Erwachsener zur Kultur. Bekämpfung des Illetrismus.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.