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Subvention · 802 / BAV · UVEK

Abgeltung nicht alpenquerender Schienengüterverkehr

Kreditnummer
A2310.0450
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Operateure, die Züge des kombinierten Verkehrs anbieten sowie Güterverkehrsunternehmen auf der Schiene
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2); Bundesgesetz vom 19.12.2008 über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG; SR 742.41); Verordnung vom 4.11.2009 über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV, SR 740.12); Zahlungsrahmen vom 3.12.2008 für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2010
Leistung
Förderung des Binnen-, Import- und Export-KV sowie des Einzelwagenladungsverkehrs.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

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Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20000.0
2001–
2002–
2003–
2004–
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
201014.2
201133.4
201228.8
201330.2
201430.0
201523.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2016
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0450
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2); Bundesgesetz vom 19.12.2008 über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG; SR 742.41); Verordnung vom 4.11.2009 über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV, SR 740.12); Zahlungsrahmen vom 3.12.2008 für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs.
Subventionierte Leistungen
Förderung des Binnen-, Import- und Export-KV sowie des Einzelwagenladungsverkehrs.
Subventionierung der Leistung seit
2010
Subventionsbezeichnung
Abgeltung nicht alpenquerender Schienengüterverkehr
Subventionsempfänger
Operateure, die Züge des kombinierten Verkehrs anbieten sowie Güterverkehrsunternehmen auf der Schiene
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Änderung der Subventionsverbuchung
neu ab 2010, ab 2016 eigenwirtschaftlicher Betrieb.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verlagerung des Binnengüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.