Bundesrat / Ziele des Bundesrates / Ziel 18
Leitlinie 3 · Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt
Ziel 18: Die Schweiz erhöht ihre Kompetenzen zur Führung bei der Bewältigung von Krisen, stärkt ihre Widerstandsfähigkeit und verfügt über die notwendigen Instrumente und Mittel, um die Gefahren und Bedrohungen ihrer Sicherheit abzuwenden
Massnahmen der Legislaturplanung
- Genehmigung des sicherheitspolitischen Berichts des Bundesrates
- Verabschiedung der Armeebotschaften 2024, 2025, 2026 und 2027
- Die Alimentierung von Armee und Zivilschutz wird mit Anpassungen am Dienstmodell langfristig sichergestellt. Es darf keine Unterbestände geben
- Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016
- Verabschiedung der Botschaft zum Beitritt zum EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism, UCPM)
- Kenntnisnahme der Aktualisierung und Weiterentwicklung der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz»
Geplant in den Zielen 2027
Der Geschäftsbericht 2027 erscheint im Frühling 2028.
18.1 Umsetzung der Dachstrategie Schutzbauten
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das weitere Vorgehen zu den alternativen Schutzeinrichtungen beschliessen. Dabei geht es um den Schutz von Personen in den grössten Ballungszentren, die sich in einem bewaffneten Konflikt nicht in der Nähe des zugewiesenen Schutzraumes aufhalten können.
18.2 Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 über das weitere Vorgehen und über notwendige Gesetzesanpassungen zum Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt entscheiden. Als Basis dient die entsprechende Gesamtkonzeption, welche, basierend auf der verschlechterten sicherheitspolitischen Lage, die Voraussetzungen und die Fähigkeiten aufzeigt, die es braucht, damit sich der Bevölkerungsschutz besser auf die Abwehr hybrider Bedrohungen sowie eines bewaffneten Konflikts ausrichten kann.
18.3 Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism UCPM)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 unter Vorbehalt des Grundsatzentscheides und der noch ungeklärten Finanzierung die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism UCPM) verabschieden. Der UCPM stärkt die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den teilnehmenden Staaten (Drittstaaten), um auf Ereignisse wie Naturkatastrophen, technische Gefährdungen (Bsp. Strommangellage) und gesellschaftliche Risiken (Pandemien bis bewaffnete Konflikte) zu reagieren.
18.4 Armeebotschaft 2027
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Armeebotschaft 2027 verabschieden. Die jährliche Armeebotschaft umfasst das Rüstungsprogramm und das Immobilienprogramm VBS. Das Rüstungsprogramm stellt die mittel- und langfristige technische Erneuerung der Armee sicher. Mit dem Immobilienprogramm bestreitet das VBS den laufenden Unterhalt der Infrastrukturen der Armee und die Infrastrukturinvestitionen.
18.5 Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen (in Umsetzung der Mo. SiK-S 23.3001)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zu den überarbeiteten Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen eröffnen. Dabei geht es insbesondere um eine klare Verbesserung der Schutzwirkung und die Klärung der Zuständigkeiten und Prozesse für den ordentlichen wie den Krisenfall. Dabei ist die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, mit den Kantonen und ihren verselbständigten Einheiten, mit den verselbständigten Einheiten des Bundes sowie mit Privaten und den Eigentümern der kritischen Infrastrukturen zu regeln.
18.6 Einführung Sicherheitsdienstpflicht (in Umsetzung der Mo. SiK-N 25.3015 und SiK-S 25.3420)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Einführung der Sicherheitsdienstpflicht eröffnen. Mit der Vorlage geht es darum, die Personalbestände von Armee und Zivilschutz angesichts geopolitischer Herausforderungen zu sichern. Dabei sollen Zivildienst und Zivilschutz in einem neuen «Katastrophenschutz» fusioniert werden.
18.7 Revision des Informationssicherheitsgesetzes (ISG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Revision des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) eröffnen. Das ISG führt die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Sicherheit von Informationen und Informatikmitteln des Bundes zusammen. Die Revision berücksichtigt notwendige Anpassungen aufgrund zunehmender und veränderter Risiken und Bedrohungen.
18.8 Strategie für eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen (in Umsetzung der Mo. SiK-S 25.3001)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Umsetzung der Strategie für eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen beschliessen. Die Strategie legt dar, wie das Gesundheitswesen im Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfall eine robuste und resiliente Versorgung der Bevölkerung sicherstellen kann, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt werden müssen und wer die Kosten trägt.
18.9 Aktualisiertes Abkommen zur Luftpolizeikooperation
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das aktualisierte Abkommen zur Luftpolizeikooperation mit den Nachbarstaaten genehmigen. Dabei geht es darum, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Luftwaffen zur Sicherung des Luftraums zu erweitern, um den Austausch von klassifizierten Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte zu ermöglichen.
18.10 Memorandum of Understanding (MoU) «Air Situation Data Exchange» (ASDE+)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 das aktualisierte Memorandum of Understanding (MoU) «Air Situation Data Exchange» (ASDE+) genehmigen. Das Abkommen ermöglicht den Austausch klassifizierter Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte mit dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Supreme Headquarters Allied Forces Europe der Nato (SHAPE).
18.11 Memorandum of Understanding (MoU) «Luftlagedatenaustausch»
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 das Memorandum of Understanding (MoU) «Luftlagedatenaustausch» genehmigen. Beim MoU geht es um den Austausch von klassifizierten Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich.
18.12 Investitionsprüfgesetz (IPG) und Investitionsprüfverordnung
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Investitionsprüfverordnung gutheissen und über das Inkrafttreten des Investitionsprüfgesetzes (IPG) befinden. In der Verordnung werden die Genehmigungspflicht und das Genehmigungsverfahren gemäss IPG präzisiert. Das IPG bezweckt, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Hierfür werden bestimmte Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht unterstellt. Betroffen sind Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische Investoren übernommen werden, die staatlich kontrolliert sind.
Geplant in den Zielen 2026
Der Geschäftsbericht 2026 erscheint im Frühling 2027.
18.1 Sicherheitspolitische Strategie
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Sicherheitspolitische Strategie verabschieden. Die Strategie enthält die aktualisierten Stossrichtungen, Grundzüge und Ziele der Schweizer Sicherheitspolitik für die kommenden Jahre. Die Strategie dient dazu, aufgrund einer umfassenden Analyse des Umfelds zu prüfen, ob und inwieweit die Sicherheitspolitik und ihre Instrumente angepasst werden müssen, damit die Schweiz auf sich verändernde Bedrohungen und Gefahren rasch und richtig reagieren kann. Weiter dient sie als Basis für weitere und detailliertere Grundlagendokumente zu einzelnen sicherheitspolitischen Bereichen oder Instrumenten.
18.2 Multikanalstrategie (in Umsetzung der Mo. Riniker 21.4152)9
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Multikanalstrategie verabschieden. Dabei steht die Aufgabe im Vordergrund, Systeme zur Information, Warnung und Alarmierung zu betreiben und sie den Partnern des Bevölkerungsschutzes zur Verfügung zu stellen. Diese werden über ein gemeinsames Kernsystem angesteuert. Es geht mitunter um die Weiterentwicklung der bestehenden Kanäle zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. Mit der Botschaft wird ein Verpflichtungskredit beantragt, um die Multikanalstrategie für die nächsten 10 bis 15 Jahre umzusetzen.
18.3 Armeebotschaft
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Armeebotschaft 2026 verabschieden. Die jährlich dem Parlament vorgelegte Armeebotschaft umfasst jeweils die Bundesbeschlüsse zum Rüstungsprogramm und zum Immobilienprogramm VBS. Das Rüstungsprogramm stellt die mittel- und langfristige technische Erneuerung der Armee sicher. Mit dem Immobilienprogramm bestreitet das VBS einerseits den laufenden Unterhalt der Infrastrukturen der Armee, andererseits stehen Infrastrukturinvestitionen in direktem Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen. Sowohl das Rüstungs- als auch das Immobilienprogramm sind konsequent auf die Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee bis 2035 ausgerichtet.
18.4 Obligatorischer Orientierungstag für Frauen
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Einführung des obligatorischen Orientierungstages für Frauen verabschieden. Der Bundesrat will einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen einführen. An diesem Tag, der für junge Männer bereits Pflicht ist, erhalten die jungen Frauen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz. Das verbessert zum einen die Chancengleichheit, zum anderen ist der Bundesrat davon überzeugt, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden.
18.5 Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) (Rechtsform der RUAG MRO)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) eröffnen. In dieser Vernehmlassung werden eine neue Rechtsform für die RUAG MRO vorgeschlagen und die geprüften Varianten erläutert. Angestrebt wird, das heutige BGRB in ein spezifisch für die RUAG MRO ausgestaltetes Gesetz umzuwandeln. Ziel ist, ein Rechtskleid für die RUAG MRO zu schaffen, welches den bereits gelebten Steuerungsmechanismen gerecht wird. Es geht darum, die aktuellen Bedürfnisse an die Steuerung der RUAG MRO seitens Politik, und die rechtlichen Rahmenbedingungen der RUAG MRO so zu gestalten, dass diese für zukünftige Herausforderungen gerüstet ist.
18.6 Änderung der Verordnungen im Strahlenschutz
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnungen im Strahlenschutz eröffnen. Die Vorlage konkretisiert die Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) in den Bereichen des Verursacherprinzips, der Strafbestimmungen und des Datenschutzes. Bei dieser Änderung sind auch die Erkenntnisse aus der Umsetzung seit der Totalrevision im Jahr 2018 sowie die neuen Entwicklungen adäquat adressiert.
18.7 Al imentierungsbericht Armee und Zivilschutz, Teil 1 (Revision der Rechtsgrundlagen)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die revidierten Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der Alimentierung des Zivilschutzes in Kraft setzen. Die Revision der Bevölkerungsschutzverordnung und der Zivilschutzverordnung dient der Umsetzung von verschiedenen Massnahmen aus dem Alimentierungsbericht Teil 1 zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz. Die Massnahmen betreffen zum Beispiel die Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz zu leisten. Des Weiteren betreffen die Revisionen den Koordinierten Sanitätsdienst, den Koordinierten Verkehr und die Koordination der Notfalltreffpunkte.
18.8 Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Stand der Umsetzung der Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz in den verschiedenen Handlungsfeldern zur Kenntnis nehmen. Der Bericht enthält eine Übersicht der Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes, der Armee und des Zivildienstes für die Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren, technologischen Gefährdungen und machtpolitischen Bedrohungen.
18.9 Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele für die RUAG MRO Holding AG im Jahr 2025
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der RUAG MRO Holding AG im Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Im Bericht gibt der Verwaltungsrat der RUAG MRO Holding AG in Bezug auf das Geschäftsjahr 2025 Auskunft über den Stand der Erreichung der durch den Bundesrat für einen Zeithorizont von vier Jahren festgelegten strategischen Ziele.
18.10 Übungsbericht zur Integrierten Übung 2025
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 den Übungsbericht zur Integrierten Übung 2025 zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Empfehlungen zur Verbesserung des Krisenmanagements, welche die Bundesverwaltung betreffen, beauftragen.
18.11 Gesamtplanung grosse Übungen 2027–2032
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Gesamtplanung grosse Übungen 2027–2032 verabschieden, den Projektbericht zur Integrierten Übung 2025 zur Kenntnis nehmen und die Ausarbeitung von Konzepten zu den Übungen auf politisch-strategischer und operativer Ebene beauftragen. Der Bundesrat hat bereits Ende 2023 beschlossen, dass im Zeitraum von 2027–2032 eine grosse Stabsrahmenübung und eine kleinere Übung in einer anderen Übungsform stattfinden sollen. Die Gesamtplanung soll daher insbesondere die thematischen und zeitlichen Eckwerte sowie die Zuständigkeiten festlegen.
Geplant in den Zielen 2025Bericht 2025: überwiegend realisiert
18.1 Armeebotschaft
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Armeebotschaft 2025 verabschieden. Die jährliche Armeebotschaft umfasst ein Rüstungsprogramm und ein Immobilienprogramm VBS. Das Rüstungsprogramm stellt die mittel- und langfristige technische Erneuerung der Armee sicher. Mit dem Immobilienprogramm bestreitet das VBS den laufenden Unterhalt der Infrastrukturen der Armee und die Infrastrukturinvestitionen. Das Rüstungs- und Immobilienprogramm sind konsequent auf die Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee bis 2035 ausgerichtet.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 die Armeebotschaft 2025 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von rund 1,7 Milliarden Franken, davon rund 1,5 Milliarden Franken für Rüstungsbeschaffungen und 185 Millionen Franken für Immobilienprojekte des VBS. Mit dem Rüstungsprogramm 2025 sollen Fähigkeitslücken bei der Wirkung gegen Ziele am Boden, der Führung, der Vernetzung, dem Nachrichtenverbund sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum geschlossen werden. Vorgesehen sind unter anderem die Beschaffung eines neuen radgestützten Artilleriesystems, die Verbesserung der IT-Infrastruktur der Truppe sowie der Neubau eines medizinischen Zentrums und einer verlegbaren Truppenunterkunft. Zudem legt der Bundesrat den Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger erneut vor.
18.2 Revision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Revision Landesversorgungsgesetz (LVG) verabschieden. Durch eine Teilrevision der gesetzlichen Grundlage für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) soll deren Organisation und Funktionsweise optimiert werden. Dazu werden auch neue Erkenntnisse insbesondere aus der Energiekrise einbezogen. Zudem sollen die möglichen Interventionsmassnahmen und das dazugehörende Instrumentarium flexibler und differenzierter ausgestaltet werden.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes (LVG) verabschiedet. Die Teilrevision ihrer gesetzlichen Basis soll die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) weiter modernisieren, ihre Reaktionsfähigkeit erhöhen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Versorgungskrisen stärken – insbesondere bei Ereignissen, die mehrere Wirtschaftsbereiche gleichzeitig treffen.
18.3 Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) verabschieden. Ziel der Revision des ZDG ist eine substanzielle Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst. Zur Durchsetzung der Verfassungsvorgabe, wonach keine freie Wahl zwischen Militärdienstpflicht und Leisten eines zivilen Ersatzdienstes besteht, sowie als Beitrag zur Sicherung der Armeebestände soll insbesondere die Zahl der Abgänge von Armeeangehörigen nach bestandener Rekrutenschule sowie von Fachspezialisten und Kadern der Armee in den Zivildienst gesenkt werden.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet. Er will mit sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst senken, um der verfassungsrechtlichen Vorgabe zu entsprechen, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht. Neu gelten höhere Anforderungen für Personen, die bereits einen beträchtlichen Teil des Militärdienstes geleistet haben, und es wird eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen eingeführt. Zudem sollen Angehörige der Armee ohne Restdiensttage nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden. Mit Inkrafttreten der Änderungen per 1. Januar 2026 wird ein Rückgang der Zulassungen auf rund 4000 Personen pro Jahr erwartet.
18.4 Sicherheitspolitischer Bericht des Bundesrats
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den Sicherheitspolitischen Bericht genehmigen. Der Bericht enthält die aktualisierten Stossrichtungen, Grundzüge und Ziele der Schweizer Sicherheitspolitik für die kommenden Jahre. Der Bericht dient dazu, aufgrund einer umfassenden Analyse des Umfelds zu prüfen, ob und inwieweit die Sicherheitspolitik und ihre Instrumente angepasst werden müssen, damit die Schweiz auf sich verändernde Bedrohungen und Gefahren rasch und richtig reagieren kann. Weiter dient er als Basis für weitere und detailliertere Grundlagendokumente zu einzelnen sicherheitspolitischen Bereichen oder Instrumenten.
Geschäftsbericht
Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 konnte nicht mehr durch den Bundesrat im Berichtsjahr 2025 genehmigt werden, da die notwendigen Konsultationen und die Abstimmung mit der neuen Departementsführung mehr Zeit in Anspruch nahmen als geplant. Die Vernehmlassung wurde am 12. Dezember 2025 eröffnet.
18.5 Alimentierungsbericht Armee und Zivilschutz, Teil 1 (Revision der Rechtsgrundlagen)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die revidierten Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der Alimentierung des Zivilschutzes in Kraft setzen. Die Revision der Rechtsgrundlagen soll der Umsetzung von verschiedenen Massnahmen aus dem Alimentierungsbericht Teil 1 zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz dienen. Diese Massnahmen betreffen zum Beispiel die Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz zu leisten. Sie sollen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG), dem Zivildienstgesetz (ZDG), dem Militärgesetz (MG) sowie in verschiedenen Verordnungen umgesetzt werden. Daneben sollen für den Koordinierten Sanitätsdienst, den Koordinierten Verkehr und die Koordination der Notfalltreffpunkte aktuelle rechtliche Grundlagen geschaffen werden.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 12. November 2025 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr.
18.6 Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele für die RUAG MRO Holding AG im Jahr 2024
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der RUAG MRO Holding AG im Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen. Im Bericht gibt der Verwaltungsrat der RUAG MRO Holding AG in Bezug auf das Geschäftsjahrs 2024 Auskunft über den Stand der Erreichung der durch den Bundesrat für einen Zeithorizont von vier Jahren festgelegten strategischen Ziele.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 30. April 2025 von der Berichterstattung des Verwaltungsrates der RUAG MRO Holding AG über die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024 Kenntnis genommen. Die strategischen Ziele wurden nur teilweise erreicht. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat erhebliche Mängel in der Compliance und Governance der RUAG MRO festgestellt, deren Behebung erwartet wird. Am gleichen Tag hat der Bundesrat die strategischen Ziele für die RUAG MRO Holding AG für die Jahre 2024–2027 angepasst. In dieser Strategieperiode liegt der Fokus auf der Konsolidierung des Konzerns und dem Weiterausbau der Geschäftstätigkeit mit der Armee.
18.7 Revision der Zivilschutzverordnung im Bereich Schutzbauten
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über die Revision der Zivilschutzverordnung entscheiden und diese in Kraft setzen. Mit der Revision der Zivilschutzverordnung im Bereich Schutzbauten sollen die rechtlichen Grundlagen aktualisiert werden, um den Werterhalt der Schutzbauten sicherzustellen. Dabei geht es auch um eine Anpassung der Ersatzbeiträge.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) im Bereich Schutzbauten gutgeheissen und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Damit wird der Werterhalt der Schutzbauinfrastruktur sichergestellt, indem Schutzbaukomponenten am Ende der Lebensdauer ersetzt, die Schutzraumbaupflicht angepasst und die Ersatzbeiträge erhöht werden. Ziel ist es, den Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohner oder Einwohnerin» weiterhin zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit der Schweiz bei bewaffneten Konflikten zu stärken. Zudem wurde der Bundesrat über die Dachstrategie Schutzbauten informiert, die zusätzlichen Schutz für Personen vorsieht, die sich nicht am Wohnort aufhalten.
18.8 Verordnung über die internationale militärische Kooperation
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Verordnung über die internationale militärische Kooperation in Kraft setzen. Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren für die Aufnahme internationaler militärischer Kontakte und Kooperationen.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 13. November 2024 eine neue Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK) gutgeheissen und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung schliesst eine rechtliche Lücke und bündelt die bestehenden Bestimmungen in Sachen internationaler militärischer Kooperation. Die Bearbeitung von Gesuchen um Durchreise von ausländischem Militärpersonal auf dem Landweg wird dadurch optimiert und der rechtliche Rahmen der internationalen militärischen Kooperation geklärt.
Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2025
Rüstungspolitische Strategie des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 seine erste Rüstungspolitische Strategie verabschiedet. Diese Strategie zielt darauf ab, die verteidigungskritische Industriebasis in der Schweiz zu erhalten und die gesamte sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis zu stärken. Die sicherheitsrelevante Forschung, Entwicklung und Innovation sollen zur Weiterentwicklung der Schweizer Armee ausgebaut werden. Zudem sieht die Strategie eine Intensivierung der internationalen Rüstungskooperation der Schweiz, insbesondere mit den Nachbarn und weiteren europäischen Staaten vor, um die Versorgungssicherheit und die Zusammenarbeitsfähigkeit der Armee zu erhöhen.
Luftverteidigung der Zukunft (Kampfflugzeugbeschaffung)
Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 das weitere Vorgehen beim Kauf des F-35A bestimmt. Es soll die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A innerhalb des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmens von 6 Milliarden Franken beschafft werden. Aufgrund der absehbaren Mehrkosten ist es somit nicht möglich, die ursprünglich vorgesehene Anzahl von 36 F-35A zu halten. Durch den Entscheid des Bundesrates benötigt es keinen Zusatzkredit und es wird dem Volkswillen entsprochen.
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) (Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 die Botschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) verabschiedet. Die Vorlage räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, in ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen, um die Interessen der Schweiz zu wahren. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Ausfuhrpolitik an geopolitische Veränderungen und unterstützt die Landesverteidigung sowie die industrielle Kapazität im Inland. Die Abweichungskompetenz ist zeitlich befristet und erfolgt unter Einbezug des Parlaments, wobei internationale Verpflichtungen weiterhin eingehalten werden müssen.
Änderung des Militärgesetzes (MG), der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
Der Bundesrat hat am 7 . März 2025 die Botschaft zu verschiedenen Änderungen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, der Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen verabschiedet. Mit der Vorlage gestaltet er die Rekrutenschule sowie die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher, verbessert den Schutz der Armee vor der Cyber-Bedrohung und digitalisiert den Austausch zwischen der Armee und ihren Angehörigen. Ausserdem verankert der Bundesrat die Grundzüge von Kompensationsgeschäften im Rahmen von Beschaffungen im Ausland im Militärgesetz. Weiter enthält die Vorlage eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des vorgegebenen Effektivbestandes der Armee unter bestimmten Umständen vorübergehend erlaubt
Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) (Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung)
Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Vernehmlassung für Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) eröffnet. Ziel ist die Modernisierung der Alarmierung der Bevölkerung durch eine Multikanalstrategie, welche die Einführung der Handyalarmierung («Cell Broadcast»), die Übertragung der Sirenenverantwortung an die Kantone sowie den Rückbau der UKW-basierten Notfallradiosender vorsieht. Die Handyalarmierung ermöglicht die schnelle Verbreitung von Warnungen an alle Smartphones in betroffenen Gebieten. Die Kantone übernehmen künftig den Unterhalt und Betrieb der Sirenen, während der Bund das Fernauslösungssystem bereitstellt.
Gesamtkonzeption Weltraum
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Gesamtkonzeption Weltraum der Armee zur Kenntnis genommen. Die Konzeption legt dar, welche Fähigkeiten die Armee bis Mitte der 2030er-Jahre im Weltraum aufbauen will, um die Verteidigungsfähigkeit zu stärken und sicherheitsrelevante Dienste für die Schweiz bereitzustellen. Sie schafft die Grundlage für eine verstärkte Nutzung weltraumgest ützter Anwendungen, reduziert die Abhängigkeit von Drittstaaten und ermöglicht eine gezielte Kooperation mit internationalen Partnern. Die Armee plant den Aufbau von fünf neuen operationellen Fähigkeiten, darunter Lagebild Weltraum, Erdbeobachtung, Telekommunikation, Präzisionsnavigation und Gegenmassnahmen.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Geplant, laut Geschäftsbericht 2024Bericht 2024: teilweise realisiert
18.1 Beitritt zum EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM)
18.2 Finanzierung von Schutzbauten
18.3 Armeebotschaft
18.4 Revision Militärgesetz (MG) und Armeeorganisation (AO)
18.5 Alimentierungsbericht Armee und Zivilschutz, Teil 1
18.6 Mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
18.7 Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG)
18.8 Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (ZDG)
18.9 Revision Landesversorgungsgesetz (LVG)
18.10 Bericht zur Umsetzung des Alimentierungsberichts, Teil 2
18.11 Revision der Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV)
Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2024
Sicherheitspolitische Strategie 2025
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Eckwerte der Sicherheitspolitischen Strategie 2025 beschlossen. Er hat dabei drei Ziele festgelegt: Reduktion der Verwundbarkeiten, Stärkung der Sicherheit und der Abwehrfähigkeiten der Schweiz sowie Bewahrung der Souveränität und Erhöhung des Handlungsspielraums. Dazu sind insbesondere zwei Schwerpunkte vorgesehen: Zum einen ist dies die Verbesserung der Resilienz und Abwehrfähigkeiten gegen hybride Angriffe auf die Schweiz (insbesondere Cyberangriffe, Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation, Sabotage). Der zweite Schwerpunkt betrifft die Vorbereitung der Kooperationsfähigkeit mit der NATO und insbesondere den Nachbarstaaten. Neben diesen beiden Schwerpunkten wird die Strategie zudem aufzeigen, wie die Schweiz die Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit umsetzt und der Gefährdung der inneren Sicherheit durch Gewaltextremismus, Terrorismus und organisierte Kriminalität entgegentreten will.
Multikanalstrategie für die Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung
Der Bundesrat hat am 27 . November 2024 beschlossen, die bestehenden Informations-, Warn- und Alarmierungssysteme der Schweiz zu modernisieren. Im Mittelpunkt der Multikanalstrategie steht die Einführung der Handyalarmierung (Cell Broadcast), die es ermöglicht, alle Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet mit kurzen Nachrichten zu erreichen. Zusätzlich wird die App Alertswiss weiterentwickelt, um Informationen auch ohne Netzverbindung zugänglich zu machen. Die Sirenen bleiben ein wichtiges Element, wobei die Kantone künftig stärker in den Betrieb und Unterhalt eingebunden werden sollen. Das Notfallradio, ein UKW-basiertes System, wird jedoch eingestellt, da es für die meisten Krisenszenarien nicht mehr als notwendig erachtet wird.
Rüstungspolitische Strategie
Der Bundesrat hat am 27 . November 2024 das VBS (armasuisse) beauftragt, eine umfassende «Rüstungspolitische Strategie des Bundesrates» zu entwickeln, die im Jahr 2025 verabschiedet werden soll. Hintergrund dieser Entscheidung ist die verschlechterte Sicherheitslage, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, und die Notwendigkeit, die Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee zu stärken. Die Strategie soll fünf Hauptziele verfolgen: Die Stärkung industrieller Schlüsselfähigkeiten im Inland, die Erhöhung der Beurteilungs- und Entwicklungsfähigkeit der Schweiz für neue Technologien, die Intensivierung europäischer Rüstungskooperationen, die Erhöhung der internationalen Zusammenarbeitsfähigkeit der Armee mittels Rüstungsbeschaffungen sowie die Beschleunigung und flexiblere Beschaffung von Rüstungsgütern. Die Erarbeitung der Strategie erfolgt in enger Zusammenarbeit verschiedener Bundesstellen und berücksichtigt die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB).
Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV)
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gutgeheissen und per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen und somit die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten. Eine wesentliche Neuerung ist zudem der systematische Einbezug der Kantone, der Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer relevanter Akteure in die Krisenstäbe. Diese Massnahme fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind. Des Weiteren werden mit der KOBV die rechtlichen Grundlagen für einen bedarfsorientierten, befristeten Einsatz von Bundesangestellten zugunsten des Krisenmanagements der Bundesverwaltung («Personalpool Bundesverwaltung») geschaffen.
Teilnahme an den PESCO, Projekt «Military Mobility»
Der Bundesrat hat am 21. August 2024 die Teilnahme der Schweiz an zwei Projekten der Permanent Structured Cooperation (PESCO) der EU genehmigt. Beide Projekte bieten die Möglichkeit, die internationale Zusammenarbeit zwischen Streitkräften auszubauen und die nationale Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Das Projekt «Military Mobility» zielt darauf ab, dank standardisierten administrativen Abläufen die militärische Mobilität auf europäischem Territorium zu vereinfachen. Dadurch können Gesuche für grenzüberschreitende Transporte und Verlegungen künftig binnen weniger Tage bearbeitet und genehmigt werden. Die Vereinfachung der Abläufe wird sich positiv auf die Einsätze der Schweiz im Ausland, etwa im Rahmen der Ausbildung oder der militärischen Friedensförderung, auswirken.
Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA)
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 beschlossen, eine neue Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA) zu schaffen. Diese Verordnung ermöglicht eine verbesserte Koordination der Akteure im Verkehr und einen effizienten Einsatz aller Verkehrsträger in Krisensituationen. Sie berücksichtigt Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie sowie auch Vorbereitungen auf mögliche Strommangellagen. Neu werden neben dem öffentlichen Verkehr auch der private Strassengüterverkehr und der Luftverkehr in die Krisenvorsorge einbezogen. Damit wird ein strukturiertes Krisenmanagement für alle Bereiche des Verkehrs sichergestellt.
Gelesen aus Fedlex: die Legislaturplanung als Text (deutsch, französisch, italienisch), die Ziele und Geschäftsberichte aus ihren deutschen PDF-Fassungen. Die Geschäfte stehen darum auf Deutsch. Die Ziele 2024 folgen noch der Legislaturplanung 2019–2023 und fehlen hier; für 2024 zeigt die Seite die Geschäfte, die der Geschäftsbericht als geplant führt.
Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.
