Bundesrat / Ziele des Bundesrates / Ziel 23

Leitlinie 4 · Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen

Ziel 23: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umwelt- und Klimapolitik sowie für die Erhaltung der Biodiversität ein und setzt ihre Verpflichtungen zum Schutz dieser Bereiche um

2025Bericht 2025: teilweise realisiert2024Bericht 2024: teilweise realisiert

  1. Verabschiedung der Botschaft zu den Verpflichtungskrediten für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich (2025–2028)
  2. Verabschiedung einer Vernehmlassungsvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 für die Zeit ab 2030
  3. Verabschiedung der Botschaft zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit
  4. Verabschiedung des Aktionsplans 2024–2027 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
  5. Verabschiedung des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz, Umsetzungsphase II (2025–2030), mit Überprüfung biodiversitätsschädigender Subventionen

Der Geschäftsbericht 2027 erscheint im Frühling 2028.

  1. 23.1 Internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 über das weitere Vorgehen betreffend die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung entscheiden. Die Schweiz will ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen und der Biodiversitätskonvention erfüllen und einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der kollektiven Finanzziele im Bereich Klima und Biodiversität leisten.

  2. 23.2 Revision des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO₂-Emissionen (CO₂-Gesetz) (Klimapolitik nach 2030)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Revision des CO₂-Gesetzes verabschieden. Die Revision umfasst die Klimapolitik 2031 bis 2040. Gemäss Artikel 1 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) muss der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig Anträge zur Umsetzung der Ziele für die Periode 2025 bis 2030, die Periode 2031 bis 2040 und die Periode 2041 bis 2050 unterbreiten.

  3. 23.3 Revision des CO₂-Gesetzes (Fahrzeuge 2030)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Revision des CO₂-Gesetzes im Bereich Fahrzeuge verabschieden. Die EU hat angekündigt, im Rahmen des sogenannten Automobilpakets ihre CO₂-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge anpassen zu wollen. Die Änderungen werden teilweise die Zeit ab dem 1. Januar 2030 betreffen. Die Totalrevision des CO₂-Gesetzes der Schweiz wird erst nach diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Mit der Revision des CO₂-Gesetzes (Fahrzeuge 2030) sollen im CO₂-Gesetz deshalb die Vorschriften der EU nachvollzogen werden, soweit sie die Zeit ab 2030 betreffen.

  4. 23.4 Rahmengesetz zu CCS/NET (Ausbau von CO₂-Entnahme und -Speicherung)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zum CCS/NET-Rahmengesetz verabschieden. Im neuen CCS/NET-Rahmengesetz werden harmonisierte Regelungen für die Planung und den Ausbau von CO₂-Pipelines und CO₂-Untergrundspeichern sowie Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit und zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren festgelegt.

  5. 23.5 Hochseeschutzabkommen (Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsüberein - kommens der Vereinten Nationen)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Hochseeschutzabkommen verabschieden. Ziel des Hochseeschutzabkommens ist die gegenwärtige und langfristige Sicherstellung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Die Vorlage zur Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens umfasst einen Bundesbeschluss und ein neues Bundesgesetz.

  6. 23.6 Revision des Jagdgesetzes (JSG) (in Umsetzung der Mo. Friedli Esther 25.3715 und Broulis 25.3549)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Revision des Jagdgesetzes verabschieden. Die Regulation von Wölfen soll auch in Jagdbanngebieten möglich werden und der Umgang mit sogenannten Problemwölfen, die in Rudeln leben oder sich in deren Streifgebieten aufhalten, soll flexibler gestaltet werden. Die Revision setzt die Aufträge der Motionen Friedli Esther 25.3715 und Broulis 25.3549 um.

  7. 23.7 Revision des Waldgesetzes (WaG) (in Umsetzung der Mo. Würth 24.3983)

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 über das weitere Vorgehen betreffend eine Revision des Waldgesetzes entscheiden. Ziel der Revision ist die Umsetzung des Auftrags der Motion Würth 24.3983 «Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz». Der Rodungsersatz soll qualitativ neben den bestehenden Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutz auch durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen können.

  8. 23.8 Green Climate Fund (GCF) (Dritte Wiederauffüllung)

    Beschluss

    Im zweiten Halbjahr 2027 wird der Bundesrat über den Beitrag zur dritten Wiederauffüllung des Grünen Klimafonds (GCF-3) entscheiden. Der GCF ist Teil des Finanzierungsmechanismus des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und ist somit für die multilaterale Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels von grosser Bedeutung.

  9. 23.9 Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien, insbesondere PFAS

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien, insbesondere PFAS, verabschieden. Mit dem Aktionsplan sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gestärkt und die Arbeiten gebündelt werden. Zudem verfolgt der Aktionsplan das Ziel, die Öffentlichkeit besser über PFAS zu informieren.

Ziele des Bundesrates 2027 ↗

Der Geschäftsbericht 2026 erscheint im Frühling 2027.

  1. 23.6 Rah mengesetz zu CCS/NET (Ausbau von CO₂-Entnahme und -Speicherung) (in Umsetzung der Mo. URE K-S 24.4256)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der B undesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zum CCS/NET-Rahmengesetz eröffnen. In Umsetzung der Motion UREK-S 24.4256 «Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO 2 » wer den in einem neuen CCS/NET-Rahmengesetz harmonisierte Regelungen für die Planung und den Ausbau von CO 2 -Pi pelines und CO 2 -Un tergrundspeichern sowie Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit und zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren festgelegt.

  2. 23.7 Beri cht Umwelt Schweiz 2026

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht Umwelt Schweiz zur Kenntnis nehmen. Der alle vier Jahre erscheinende Bericht gibt einen Überblick über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt in der Schweiz. Der Bundesrat setzt damit den gesetzlichen Informationsauftrag gemäss Umweltschutzgesetz (Art. 10 f ) um .

Ziele des Bundesrates 2026 ↗

  1. 23.1 Klimaziel 2035 (NDC) und Überarbeitung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 das nationale Klimaziel 2035 (NDC) und die Überarbeitung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschieden. Gemäss dem Übereinkommen von Paris müssen alle Länder 2025 neue nationale Klimaziele (NDCs) für den Zeithorizont 2035 vorlegen. Die Schweizer Klimaziele stützen sich dabei auf das Klima- und Innovationsgesetz. Die Überarbeitung der langfristigen Strategie wird ebenfalls die neusten Entwicklungen in der Klimapolitik widerspiegeln.

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 das neue Verminderungsziel der Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen (Nationally Determined Contribution, NDC) verabschiedet. Bis 2035 soll der Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Die Ziele entsprechen dem Reduktionspfad des Klima- und Innovationsgesetzes und sollen vorrangig mit Massnahmen im Inland erreicht werden, die in nationalen Gesetzen – insbesondere im CO₂- Gesetz – festgelegt sind. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie verabschiedet, welche die aktuellen klimapolitischen Entwicklungen berücksichtigt.

  2. 23.2 Revision des Gentechnikgesetzes (GTG) (Ablösung Moratorium)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft für eine Revision des Gentechnikgesetzes (GTG) gemäss Artikel 37a GTG verabschieden. Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen risikobasierten Gesetzesentwurf für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren auszuarbeiten, die keine Fremdgene enthalten und einen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt sowie Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen.

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat konnte die Botschaft nicht im Berichtsjahr verabschieden. Aufgrund der heterogenen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat das UVEK den Austausch mit massgeblichen Akteuren gesucht. Dadurch verzögert sich die Verabschiedung der Botschaft.

  3. 23.3 Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) (in Umsetzung der Mo. Zanetti 20.3625 und der Mo. WAK-N 20.4261 und 20.4262)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Gewässerschutzgesetzes eröffnen. Die Revision verbessert den Schutz der Zuströmbereiche bei Trinkwasserfassungen (Mo. Zanetti) und setzt die Motionen «Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen» und «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen» um.

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Vernehmlassung zur Revision des Gewässerschutzgesetzes eröffnet. Die Anpassungen sollen den Schutz des Trinkwassers, des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse stärken. Die Kantone werden verpflichtet, bis 2050 die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen festzulegen, um darin Schutzmassnahmen zu ermöglichen, und die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen zu verbessern. Zudem wird in Umsetzung der Motion Salzmann 23.4379 die Anschlusspflicht an die Kanalisation für bestimmte Nutztierhaltungen angepasst.

  4. 23.4 Berichterstattung zur Umsetzung des Aktionsplans gegen die Lebensmittel- verschwendung (Phase 1)

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Berichterstattung zur Umsetzung der ersten Phase des Aktionsplans gegen die Lebensmittelverschwendung zur Kenntnis nehmen. Die erste Phase (2022 bis 2025) umfasst sieben eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft, fünf Massnahmen der öffentlichen Hand und zwei Massnahmen zu Information und Bildung. Die Berichterstattung wird aktuelle Daten zu den Lebensmittelverlusten auf allen Stufen der Lieferbeziehungsweise Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, verarbeitende Industrie, Handel, Gastronomie und Haushalte) veröffentlichen und analysieren, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen.

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat konnte die Berichterstattung nicht im Berichtsjahr zur Kenntnis nehmen. Im Herbst 2025 fand ein Austausch mit der Lebensmittelbranche zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans statt, der ebenfalls in den Bericht einfliessen wird.

  5. 23.5 Revision der CO₂-Verordnung (Festlegung weitergehender Reduktionsziele und -massnahmen)

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 eine Revision der CO₂-Verordnung zur Umsetzung der Revision des CO₂-Gesetzes zur Festlegung weitergehender Reduktionsziele und -massnahmen ab 1. Januar 2025 gutheissen. Die Verordnung wird rückwirkend in Kraft treten und regelt die im CO₂-Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstosses bis 2030 (Gebäude, Mobilität, Flugsektor, Unternehmen, Finanzmarkt).

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat hat am 2. April 2025 die revidierte CO₂-Verordnung gutgeheissen und teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 fest und konkretisiert die im März 2024 vom Parlament beschlossenen Massnahmen des CO₂-Gesetzes. Sie regelt unter anderem die neue Bundes- Unterstützung für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Fördermassnahmen für die Dekarbonisierung bei Unternehmen, welche am Emissionshandelssystem teilnehmen. Zudem enthält die Verordnung Massnahmen für die Industrie, den Verkehr, die Luftfahrt und den Gebäudebereich

  6. 23.6 Revision der CO₂-Verordnung (Anpassung Emissionshandelssystem)

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 eine Revision der CO₂-Verordnung zur Anpassung an das Emissionshandelssystem (EHS) per 1. Januar 2026 gutheissen. Das Schweizerische Emissionshandelssystem ist seit dem 1. Januar 2020 mit demjenigen in der EU verknüpft. Das bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz hält fest, dass die beiden EHS im Gleichtakt weiterentwickelt werden sollen und das gleiche Ambitionsniveau aufweisen müssen. Dies ist eine zentrale Bedingung für die Ausnahme der Schweiz bezüglich Einführung des Grenzausgleichsystems (CBAM) in der EU.

    Geschäftsbericht

    Der Bundesrat hat am 19. November 2025 die Teilrevision der CO₂-Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen dienen der Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems im Einklang mit der EU und betreffen unter anderem die Zuteilung von Emissionsrechten für Industrie und Luftfahrt. Zudem wurden die CO₂ Zielwerte für Neufahrzeuge und die Periodizität des Monitorings bei Kompensationsprojekten angepasst, und Betreiber von Hochtemperaturprozessen können im Rahmen der CO₂-Abgabebefreiung mit einer Verminderungsverpflichtung neu einen reduzierten Mindestwert für die Emissionsminderung beantragen.

Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2025

  1. Bericht «Strategie zur Sicherung der Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen sowie der Wasserversorgungsanlagen» (in Erfüllung des Po. WAK-N 23.4331)

    Genehmigung / GutheissungParlamentsgeschäft aus dem Anhang

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr verabschieden. Für die Erarbeitung musste der Abschluss der parlamentarischen Beratung zur parlamentarischen Initiative 23.086 «Investitionsprüfgesetz» abgewartet werden.

  2. Bericht «Zukunftsfähige Wälder sind nur mit gesetzeskonformem Wildverbiss möglich!» (in Erfüllung des Po. Reichmuth 23.3129)

    Genehmigung / GutheissungParlamentsgeschäft aus dem Anhang

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen. Da der Vollzug der angesprochenen Aufgaben mehrheitlich den Kantonen obliegt, wurden die Stakeholder in die Erarbeitung des Berichts einbezogen, was mehr Zeit in Anspruch nahm.

  3. Bericht «Wäre eine vorgezogene Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr bei Kunststoffen zeitgemäss?» (in Erfüllung des Po. Reichmuth 23.3219)

    Genehmigung / GutheissungParlamentsgeschäft aus dem Anhang

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen. Die im Postulat gestellten Fragen betreffen auch die Arbeiten an der künftigen Regelung der Abscheidung und Speicherung von CO₂, welche aktuell laufen.

  4. Revision des CO₂-Gesetzes für die Zeit nach 2030

    Grundsatzentscheidnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 12. September 2025 Eckwerte für die Klimapolitik nach 2030 beschlossen. Das künftige CO₂-Gesetz soll neben Anreizen zur weiteren Verminderung von CO₂-Emissionen auf ein zusätzliches Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr setzen, aber keine neuen Abgaben vorsehen. Geregelt werden wie bis anhin die Sektoren Gebäude, Industrie, Verkehr und Luftfahrt, die einen hohen Treibhausgas-Ausstoss haben. Der Anteil der Massnahmen zur Emissionsverminderung im Inland soll laufend ausgebaut werden. Zudem soll das Gesetz die Anpassung an den Klimawandel weiter verstärken.

  5. Inhaltliche, finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für den bis ins Jahr 2050 nötigen Ausbau von CO₂-Entnahme und -Speicherung (CCS/NET)

    Grundsatzentscheidnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 12. September 2025 Eckwerte für die Klimapolitik nach 2030 beschlossen. Der Ausbau der CO₂-Entnahme und -Speicherung soll mit einem Rahmengesetz beschleunigt werden, das die Regeln für die nötige Infrastruktur harmonisiert. Zudem soll die Investitionssicherheit durch Massnahmen im CO₂-Gesetz, beispielsweise gezielte Finanzhilfen, erhöht werden.

  6. Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS)

    Verabschiedung der Botschaftnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 die Botschaft zum plurilateralen Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) verabschiedet. Das Abkommen dient primär umweltpolitischen Zielsetzungen und wurde gemeinsam mit Costa Rica, Island und Neuseeland unterzeichnet. Es stärkt den internationalen Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen und diszipliniert schädliche Subventionen für fossile Energien. Zudem fördert es die Weiterentwicklung des internationalen Handelsrechts im Bereich Nachhaltigkeit und stellt Leitlinien zur Qualität freiwilliger Umweltzeichen (ecolabels) bereit.

  7. Änderung der Klimaschutz-Verordnung (KlV) (Vorbildfunktion von Bund und Kantonen)

    Eröffnung der Vernehmlassungnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz- Verordnung eröffnet. Die Verordnung wurde per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt und wird nun mit den Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung ergänzt. Sie legt fest, wer bis wann welche Emissionen vermindern muss, wobei die Bundesverwaltung und weitere Verwaltungseinheiten das Netto-Null-Ziel bereits ab 2040 erreichen sollen. Die Verordnung regelt zudem die Verantwortlichkeiten und die Umsetzung, inklusive dem Ausgleich verbleibender Emissionen durch Negativemissionstechnologien.

  8. Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz 2025–2030 (2. Auflage)

    Genehmigung / Gutheissungnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025–2030 mit zusätzlichen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität gutgeheissen und die zuständigen Bundesämter mit der Umsetzung beauftragt. Der aktualisierte Aktionsplan umfasst 22 Massnahmen, die den Schutz und die Vernetzung von Lebensräumen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden stärken. Zu den Schwerpunkten gehören Massnahmen entlang von Nationalstrassen und Bahnlinien sowie eine biodiversitätsfreundliche Raumplanung und Energieproduktion. In der Landwirtschaft sollen weitere Projekte gegen das Insektensterben geprüft und die Ökosystemleistungen gestärkt werden.

Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

  1. 23.1 Integrale Wald- und Holzstrategie 2050

    Verabschiedung

  2. 23.2 Wiederauffüllung des Green Climate Fund (GCF) 2024–2027

    Beschluss

  3. 23.3 Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS)

    Verabschiedung der Botschaft

  4. 23.4 Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) (in Umsetzung der Mo. Zanetti 20.3625 und der Mo. WAK-N 20.4261 und 20.4262)

    Eröffnung der Vernehmlassung

  5. 23.5 Aktionsplan 2024–2027 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)

    Verabschiedung

  6. 23.6 Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz, Umsetzungsphase II (2025–2030)

    Grundsatzentscheid

  7. 23.7 Reformvorschläge zu den Auswirkungen verschiedener Bundessubventionen auf die Biodiversität

    Grundsatzentscheid

  8. 23.8 Vorschläge für die Rahmenbedingungen und den Ausbau von CO₂-Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie Negativemissionstechnologien (NET) bis ins Jahr 2050

    Genehmigung / Gutheissung

  9. 23.9 Zwischenbericht zur Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)

    Kenntnisnahme

  10. 23.10 Revision der CO₂-Verordnung (Festlegung weitergehender Reduktionsziel und -massnahmen)

    Genehmigung / Gutheissung

  11. 23.11 Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KIG) für die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

    Genehmigung / Gutheissung

  12. 23.12 Revision der Jagdverordnung

    Genehmigung / Gutheissung

Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2024

  1. Umsetzungs- und Forschungsstrategie zur Dekarbonisierung des Infrastrukturbaus mit Fokus auf Holz

    Verabschiedungnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 die Umsetzungs- und Forschungsstrategie zur Dekarbonisierung des Infrastrukturbaus mit Fokus auf Holz verabschiedet. Die Strategie zeigt Massnahmen auf, um die CO₂-Bilanz von Bauwerken zu verbessern, etwa durch den Einsatz CO₂-speichernder Materialien wie Holz. Holz kann besonders bei Wildtierbrücken, Lärmschutzwänden und Veloverkehrsinfrastrukturen eingesetzt werden, wodurch CO₂-Emissionen um bis zu 70 % reduziert werden können. Die Strategie wird in die Wald- und Holzstrategie 2050 eingebettet und umfasst Massnahmen in den Bereichen Wissenstransfer, Beispielprojekte, Regulierung und Forschung. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt bis 2032 unter Einbindung verschiedener Akteure.

  2. Verpflichtungskredite zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich (2025–2028)

    Verabschiedung der Botschaftnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die Botschaft über Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025–2028 verabschiedet. Dafür beantragt er insgesamt 2,207 Milliarden Franken, um Umweltschutz, Biodiversität und den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren zu fördern. Die finanziellen Mittel werden vor allem über vierjährige Programmvereinbarungen mit den Kantonen eingesetzt, in denen gemeinsame Ziele ausgehandelt werden. Zu den Bereichen gehören unter anderem Wald, Hochwasserschutz, Naturgefahren und Abwasserreinigungsanlagen. Diese Massnahmen stärken die Umwelt und bringen ökonomische Vorteile für alle Regionen der Schweiz.

  3. Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (in Umsetzung der Pa. Iv. 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»)

    Inkraftsetzungnicht geplant

    Der Bundesrat hat am 13. November 2024 die schrittweise Umsetzung der Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» beschlossen. Die Mehrheit der neuen Regelungen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und schafft Grundlagen, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu fördern. Neu werden Grundsätze wie Ressourcenschonung und Recycling gesetzlich verankert, und Kantone müssen Grenzwerte für graue Energie bei Gebäuden festlegen. Der Bund erhält zudem erweiterte Kompetenzen zur Förderung ressourcenschonenden Bauens und Beschaffens. Bestimmungen zu Littering-Bussen und dem Siedlungsabfallmonopol werden in Kraft gesetzt, wenn die Ausführungsbestimmungen vorliegen.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

Gelesen aus Fedlex: die Legislaturplanung als Text (deutsch, französisch, italienisch), die Ziele und Geschäftsberichte aus ihren deutschen PDF-Fassungen. Die Geschäfte stehen darum auf Deutsch. Die Ziele 2024 folgen noch der Legislaturplanung 2019–2023 und fehlen hier; für 2024 zeigt die Seite die Geschäfte, die der Geschäftsbericht als geplant führt.

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