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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)' / Impacts / Wegfall der Deklarationspflicht für Stopfleber: administrative Entlastung bei Handel und Kontrolle

Umsetzung & Rechtssicherheit

Wegfall der Deklarationspflicht für Stopfleber: administrative Entlastung bei Handel und Kontrolle

first-orderpartly quantifiable↓ fallsreversibleDetailhandel, Gastronomie, kantonale Lebensmittelkontrolle

Mit einem Importverbot wird die seit der LGV-/LIV-Revision geltende Deklarationspflicht für Stopfleber gegenstandslos: Es gibt nichts mehr zu kennzeichnen und nichts mehr zu kontrollieren. Der Mehraufwand an der Grenze (I4) steht damit einer Entlastung im Verkaufspunkt gegenüber – Schulung des Personals, Anpassung von Speisekarten und Etiketten, Stichprobenkontrollen in Läden und Betrieben entfallen. Für die Gesamtbilanz des Vollzugs ist dies die fehlende Gegenbuchung; ob sie den Grenzaufwand übersteigt, hängt davon ab, ob das Verbot nur Rohware oder auch Zubereitungen erfasst.

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Speaks for acceptingSupporters' view

Die Liste bucht den Vollzugsaufwand eines Verbots (I4), nicht aber den Wegfall des Deklarationsvollzugs. Ohne diese Gegenbuchung ist die institutionelle Bilanz einseitig.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 01.10.2026

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Damit genügend Zeit für die Einreichung von Anträgen und die notwendigen Abklärungen für die Aufnahme eines Landes in die Listen besteht, ist für die Umsetzung der neuen Regelungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

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Damit genügend Zeit für die Einreichung von Anträgen und die notwendigen Abklärungen für die Aufnahme eines Landes in die Listen besteht, ist für die Umsetzung der neuen Regelungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Änderung von LGV und LIV zur Deklaration von Lebensmitteln aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden (Inkraftsetzung 1. Juli 2025, Übergangsfrist zwei Jahre)