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Proposals / Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)'

Popular initiative · Confederation (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)'

Status
Vote scheduled
Popular vote
28.02.2027
Jurisdiction
Confederation (CH)
Topics
–
Business
24.089
Federal Chancellery no.
529

The results come in on voting Sunday, 28.02.2027, from around noon – as the Federal Statistical Office publishes them.

  1. Vorprüfung vomBBl 2022 1572
  2. Sammelbeginn
  3. Ablauf Sammelfrist
  4. Eingereicht am
  5. Zustandegekommen amBBl 2024 394
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2024 3078
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2024 3077
  8. Beschluss des ParlamentsBBl 2026 2712

Each impact is stated in its own unit. schwur.ch does not combine them into an overall score.

Speaks for accepting14

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Deklarationspflicht wirkt am Verkaufspunkt, nicht in der Erzeugung: Sie informiert, verbietet aber nichts und lässt den Import unverändert zu. Solange keine Erhebung vorliegt, wie stark Deklarationshinweise die Nachfrage nach einem Luxus-Nischenprodukt tatsächlich senken, darf die Baseline nicht unterstellen, ein grosser Teil des Rückgangs sei schon ohne Verbot erreicht.

The appraiser's assessment, no source · Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario · Appraiser 26.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Schweiz kennt bereits Einfuhrverbote, die mit ethischen Gründen begründet sind – das Bundesgesetz über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Robbenprodukten sowie das Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen. Ein WTO-Verfahren gegen die Schweiz ist daraus nicht entstanden. Die Darstellung sollte diese bestehende Praxis nennen, sonst erscheint das Rechtsrisiko höher als es die Erfahrung nahelegt.

The appraiser's assessment, no source · Aussenhandelsrechtliches Risiko: Rechtfertigung eines Importverbots gegenüber WTO und Agrarabkommen mit der EU · Appraiser 26.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Umsatzausfall ist kein Wertschöpfungsausfall in gleicher Höhe: Delikatessenhandel und Gastronomie können die Position durch andere Hochpreisprodukte ersetzen, die Kaufkraft der Kundschaft verschwindet nicht. Als Nettoeffekt bleibt nur die Marge auf dem nicht substituierbaren Anteil; die Beschreibung erwähnt die Substitution zwar, zieht sie aber in der Richtung DECREASE nicht ab.

The appraiser's assessment, no source · Umsatzausfall und Sortimentsverlust im Feinkosthandel und in der Gastronomie · Appraiser 26.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Verlagerungseinwand relativiert jedes Nachfrageverbot und darf nicht nur hier angebracht werden: Auch ein vollständig kompensierter Absatz senkt den Preis für die Erzeuger und damit den Anreiz zur Stopfmast. Ausserdem wirkt die Schweiz als zahlungskräftiger Hochpreismarkt überproportional auf die Erzeugerrendite – dieser Preis- statt Mengenkanal fehlt in der Beschreibung.

The appraiser's assessment, no source · Wegfall der schweizerischen Nachfrage nach stopfgemästeten Entenlebern und Gänsemästen im Ausland · Appraiser 26.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Ein Verfassungsartikel zu Stopfleber wirkt rechtlich nicht automatisch auf andere Waren: Jede Ausweitung auf Fleisch, Eier oder Pelz verlangt eine eigene Verfassungs- oder Gesetzesänderung mit eigener politischer Mehrheit. Der Eintrag beschreibt eine politische Erwartung, kennzeichnet sie aber nicht als solche.

The appraiser's assessment, no source · Präzedenz für weitere Einfuhrverbote nach ausländischen Produktionsmethoden · Appraiser 26.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag lässt offen, auf welche Abgabeformen die Deklarationspflicht überhaupt greift. Für die Wirkung entscheidend ist, ob auch die offene Abgabe in Restaurants und der Online-Versandhandel erfasst sind; gerade dort wird Stopfleber konsumiert. Solange das nicht ausgewiesen ist, darf die Baseline nicht unterstellen, Konsumierende träfen ihre Entscheidung durchwegs informiert.

1 source, checked by schwur.ch · Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario · Appraiser 01.10.2026

Show sources
qualifies

1 / 114 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2025) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 12 Absätze 3 und 4, 14 Absatz 2 Buchstabe b, 36 Absätze 3 und 4, 37 Absätze 3 und 4, 38 Absatz 1, 39 A

Speaks for acceptingSupporters' view

Nicht berücksichtigt ist die Inländerbehandlung: Die Stopfmast ist in der Schweiz selbst verboten, ein Einfuhrverbot behandelt ausländische Ware also nicht schlechter als inländische. Damit entfällt der klassische Diskriminierungsvorwurf; strittig bliebe allein die Rechtfertigung nach GATT XX(a). Der Eintrag stellt das Risiko dar, ohne dieses für die Schweiz günstige Element zu nennen.

The appraiser's assessment, no source · Aussenhandelsrechtliches Risiko: Rechtfertigung eines Importverbots gegenüber WTO und Agrarabkommen mit der EU · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag nennt keinen Zeithorizont. Ein Sortimentswechsel in Delikatessenhandel und Gastronomie vollzieht sich binnen einer oder zwei Saisons; der beschriebene Umsatzausfall ist damit weitgehend ein Übergangseffekt und nicht, wie die Richtung DECREASE nahelegt, ein dauerhafter Niveauverlust.

The appraiser's assessment, no source · Umsatzausfall und Sortimentsverlust im Feinkosthandel und in der Gastronomie · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Mit der neuen Deklarationspflicht müssen Importeure ohnehin belegen, aus welcher Produktionsmethode ein tierisches Lebensmittel stammt. Ein Verbot stützt sich auf dieselben Nachweise; die Grenzkosten des Vollzugs sind deshalb deutlich kleiner, als der Eintrag mit seiner Aufzählung neuer Nachweispflichten erscheinen lässt.

The appraiser's assessment, no source · Vollzugs- und Kontrollaufwand bei Zoll und Lebensmittelkontrolle, besonders bei zusammengesetzten Erzeugnissen · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Umgehung ist kein statischer Zustand: Ein Verbot verschiebt die soziale Erwartung, Stopfleber auf einer Karte oder an einem Anlass anzubieten. Der private Restbezug dürfte deshalb über die Zeit abnehmen, während der gewerbliche Kanal sofort entfällt. Der Eintrag behandelt die Umgehungsquote implizit als konstant – das ist eine Annahme, keine Feststellung (eigene Einschätzung).

The appraiser's assessment, no source · Ausweichen über privaten Reiseverkehr, Online-Bestellungen und Grenzeinkäufe · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Entgangene Zölle und Mehrwertsteuer sind eine Umverteilung, keine volkswirtschaftlichen Kosten: Dem Minderertrag des Bundes steht ein entsprechend höheres verfügbares Einkommen bei den Haushalten gegenüber. Der Eintrag führt sie unter FISCAL als Ausfall, ohne diesen Charakter als blosse Transferänderung zu kennzeichnen.

The appraiser's assessment, no source · Fiskalische Nebenwirkungen: Wegfall von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer auf Stopfleber · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Schweiz kennt seit Jahren Einfuhr- und Handelsverbote, die mit der Erzeugungsweise begründet sind (Robbenprodukte, Katzen- und Hundefelle), ohne dass daraus die beschriebene breite Verbotspraxis entstanden wäre. Der Eintrag beschreibt einen Dammbruch, ohne die vorhandene, eng begrenzte Praxis als Gegenbeobachtung zu nennen.

The appraiser's assessment, no source · Präzedenz für weitere Einfuhrverbote nach ausländischen Produktionsmethoden · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Liste bucht den Vollzugsaufwand eines Verbots (I4), nicht aber den Wegfall des Deklarationsvollzugs. Ohne diese Gegenbuchung ist die institutionelle Bilanz einseitig.

1 source, checked by schwur.ch · Wegfall der Deklarationspflicht für Stopfleber: administrative Entlastung bei Handel und Kontrolle · Appraiser 01.10.2026

Show sources
supports

Damit genügend Zeit für die Einreichung von Anträgen und die notwendigen Abklärungen für die Aufnahme eines Landes in die Listen besteht, ist für die Umsetzung der neuen Regelungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Speaks against accepting13

Speaks against acceptingOpponents' view

Die handelsrechtliche Verteidigbarkeit ist der zentrale Einwand gegen ein Importverbot statt einer Deklarationspflicht und fehlt bisher völlig in der Liste.

1 source, checked by schwur.ch · Aussenhandelsrechtliches Risiko: Rechtfertigung eines Importverbots gegenüber WTO und Agrarabkommen mit der EU · Appraiser 22.09.2026

Show sources
supports

On 25 November 2013, the panel report was circulated to Members. ... On 22 May 2014, the Appellate Body report was circulated to Members.

Speaks against acceptingOpponents' view

Nicht erfasst sind die Übergangskosten: Lagerbestände, bereits abgeschlossene Lieferverträge und Saisonvorbereitungen im Jahresendgeschäft. Ob und wie lange eine Übergangsfrist gilt, entscheidet darüber, ob spezialisierte Importeure einen einmaligen Abschreiber tragen müssen. Das gehört als eigener Teil des Impacts genannt.

The appraiser's assessment, no source · Umsatzausfall und Sortimentsverlust im Feinkosthandel und in der Gastronomie · Appraiser 26.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die schweizerische Einfuhr ist gegenüber der französischen Jahresproduktion ein Bruchteil; ein Produktionsrückgang im Ausland ist deshalb nicht plausibel messbar. Der Impact sollte die Relation Schweizer Einfuhr zu Produktion der Hauptherkunftsländer ausweisen, statt den Effekt nur als «unsicher» zu bezeichnen.

The appraiser's assessment, no source · Wegfall der schweizerischen Nachfrage nach stopfgemästeten Entenlebern und Gänsemästen im Ausland · Appraiser 26.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Ausweitung ist keine Prognose, sondern bereits eingeleitet: Vom selben Umfeld wurde parallel eine Volksinitiative für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte eingereicht und vom Bundesrat gemeinsam behandelt. Der Eintrag sollte diesen konkreten Parallelfall nennen, statt nur abstrakt von Übertragbarkeit zu sprechen.

The appraiser's assessment, no source · Präzedenz für weitere Einfuhrverbote nach ausländischen Produktionsmethoden · Appraiser 26.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Baseline ist unvollständig: Die Initiative steht im Parlament, ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag (z.B. verschärfte oder ausgeweitete Deklaration, Gastronomiepflicht) ist Teil des realistischen Nein-Szenarios. Wird nur der Status quo der heutigen Deklaration als Vergleich genommen, erscheint der Zusatznutzen eines Importverbots grösser, als er gegenüber der wahrscheinlichen gesetzgeberischen Entwicklung wäre.

The appraiser's assessment, no source · Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Neben dem WTO-Pfad fehlt die bilaterale Dimension gegenüber Frankreich, dem Hauptherkunftsland: Foie gras ist dort gesetzlich als Teil des geschützten kulinarischen Erbes verankert. Ein schweizerisches Einfuhrverbot trifft damit nicht nur Handelsinteressen, sondern eine ausdrücklich national besetzte Position – mit entsprechend höherer Wahrscheinlichkeit politischer Reaktionen.

The appraiser's assessment, no source · Aussenhandelsrechtliches Risiko: Rechtfertigung eines Importverbots gegenüber WTO und Agrarabkommen mit der EU · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Übersehen wird die inländische Verarbeitungsstufe: Schweizer Charcutiers, Traiteure und Pastetenhersteller verarbeiten importierte Rohleber zu Terrinen und Mousses. Ein Importverbot entzieht nicht nur dem Handel eine Ware, sondern einer – wenn auch kleinen – inländischen Verarbeitung die Rohstoffbasis. Diese Stufe fehlt in der Aufzählung der Betroffenen.

The appraiser's assessment, no source · Umsatzausfall und Sortimentsverlust im Feinkosthandel und in der Gastronomie · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Der Eintrag nennt BAZG, BLV und kantonale Lebensmittelkontrolle nebeneinander, ohne die Lastenverteilung zu klären. Kontrolle im Handel und in der Gastronomie ist Sache der Kantone und wird von diesen finanziert; ein Bundesverbot erzeugt damit ungedeckten Vollzugsaufwand auf kantonaler Ebene. Diese Verschiebung gehört ausgewiesen, nicht in einer Behördenliste verborgen.

The appraiser's assessment, no source · Vollzugs- und Kontrollaufwand bei Zoll und Lebensmittelkontrolle, besonders bei zusammengesetzten Erzeugnissen · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Der Absatzkanal für hochpreisige Foie gras ist international breit; neben der EU bestehen kaufkräftige Märkte in Ostasien und am Golf. Dass eine Menge im Bereich weniger hundert Tonnen dort aufgenommen wird, ist der wahrscheinlichere Fall, nicht der Grenzfall. Der Eintrag sollte diese Absatzalternativen benennen, statt die Verlagerung nur als «unsicher» zu führen.

The appraiser's assessment, no source · Wegfall der schweizerischen Nachfrage nach stopfgemästeten Entenlebern und Gänsemästen im Ausland · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Nicht erfasst ist die Verlagerung der Dienstleistung selbst: In Grenznähe kann ein Verbot Gäste dazu bringen, das Festtagsessen in Frankreich einzunehmen, statt nur das Produkt zu importieren. Betroffen wäre dann nicht eine einzelne Menüposition, sondern der ganze Umsatz des Abends – ein Effekt, den die Mengenbetrachtung des Eintrags nicht abbildet.

The appraiser's assessment, no source · Ausweichen über privaten Reiseverkehr, Online-Bestellungen und Grenzeinkäufe · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Rechnung beschränkt sich faktisch auf Rohlebern. Trifft das Verbot auch Zubereitungen – die Tarifposition für Erzeugnisse auf Grundlage von Gänseleber unterscheidet nicht nach Mastmethode –, fällt entweder ein grösseres Einfuhrvolumen weg oder es entsteht Prüfaufwand pro Sendung. Die fiskalische Grössenordnung hängt damit an der Umsetzungsvariante und ist nicht, wie behauptet, von vornherein unbedeutend.

The appraiser's assessment, no source · Fiskalische Nebenwirkungen: Wegfall von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer auf Stopfleber · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Folgen einer Ausweitung werden nur als Rechtsfrage beschrieben. Würde derselbe Massstab auf Fleisch oder Eier aus im Inland unzulässigen Haltungsformen angewandt, wären Mengen und Preiswirkung von anderer Grössenordnung als bei einem Nischenprodukt – mit Folgen für Versorgung und Haushaltsbudgets. Dieser Übertragungseffekt gehört beziffert oder wenigstens als eigener Pfad benannt.

The appraiser's assessment, no source · Präzedenz für weitere Einfuhrverbote nach ausländischen Produktionsmethoden · Appraiser 01.10.2026

Mixed12

MixedMethod

Ohne Umsetzungs- und Vollzugsdimension bleibt unklar, wie weit das Verbot reicht; die Abgrenzung verarbeiteter Produkte entscheidet über Wirkung und Kosten.

1 source, checked by schwur.ch · Vollzugs- und Kontrollaufwand bei Zoll und Lebensmittelkontrolle, besonders bei zusammengesetzten Erzeugnissen · Appraiser 22.09.2026

Show sources
supports

0207.4300 - - Fettlebern, frisch oder gekühlt (von Enten); 0207.4510 - - - Fettlebern; 0207.5300 - - Fettlebern, frisch oder gekühlt (von Gänsen); 0207.5510 - - - Fettlebern; 1602.2010 - - auf der Grundlage von Gänseleber

MixedMethod

Eine falsche Nullvariante verzerrt alle übrigen Wirkungen; die bereits geltende Deklarationspflicht ist die entscheidende Vergleichsgrösse.

1 source, checked by schwur.ch · Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario · Appraiser 22.09.2026

Show sources
supports

Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

MixedMethod

Der Impact ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE eingestuft, nennt aber keinerlei Grössenordnung – weder Stellenprozente noch Kosten. Als Vergleichsmassstab stünde der Vollzug des bestehenden Einfuhrverbots für Robbenprodukte zur Verfügung. Ohne einen solchen Anker lässt sich nicht beurteilen, ob der Mehraufwand im Bereich weniger Stellenprozente oder darüber liegt.

The appraiser's assessment, no source · Vollzugs- und Kontrollaufwand bei Zoll und Lebensmittelkontrolle, besonders bei zusammengesetzten Erzeugnissen · Appraiser 26.09.2026

MixedMethod

Die Kodierung passt nicht zum Inhalt: Als Geografie ist CH eingetragen, obwohl der Tierwohlgewinn ausdrücklich ausschliesslich im Ausland anfällt; der impact_type OTHER ist gegenüber den übrigen Einträgen nicht begründet. Zudem wäre die aussagekräftige Grösse die Zahl betroffener Tiere pro Jahr, nicht die Tonnage – diese Umrechnung fehlt, obwohl sie aus Menge und mittlerem Lebergewicht ableitbar wäre.

The appraiser's assessment, no source · Wegfall der schweizerischen Nachfrage nach stopfgemästeten Entenlebern und Gänsemästen im Ausland · Appraiser 26.09.2026

MixedMethod

Die Mehrwertsteuer entfällt nicht, sie verschiebt sich: Kaufkraft, die nicht in Stopfleber fliesst, wird zu grossen Teilen anderweitig steuerbar ausgegeben. Real ausfallen können nur die Einfuhrabgaben auf den betroffenen Tarifnummern. Die Richtung DECREASE überzeichnet damit den Ausfall; korrekt wäre eine Trennung von Zollertrag und bloss verlagerter Mehrwertsteuer.

The appraiser's assessment, no source · Fiskalische Nebenwirkungen: Wegfall von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer auf Stopfleber · Appraiser 26.09.2026

MixedMethod

Der Eintrag ist unter «Beschäftigung & Wertschöpfung» abgelegt, nennt aber weder Stellen noch Wertschöpfung, sondern nur Umsatz und Sortiment. Ohne auch nur eine Grössenordnung an Vollzeitäquivalenten in Import, Handel und Gastronomie bleibt die Dimensionszuordnung unbelegt; der Einfuhrwert nach Aussenhandelsstatistik wäre der naheliegende Ausgangspunkt.

The appraiser's assessment, no source · Umsatzausfall und Sortimentsverlust im Feinkosthandel und in der Gastronomie · Appraiser 01.10.2026

MixedMethod

Der Eintrag hat keinerlei Evidenz, obwohl er als LEGAL geführt wird und eine Aussage über die Reichweite einer künftigen Verfassungsnorm trifft. Da der Initiativtext in den vorliegenden Materialien nicht abgedruckt ist, lässt sich weder prüfen, ob die Norm produktspezifisch oder allgemein formuliert ist, noch, wie weit sie überhaupt übertragbar wäre. Das sollte offengelegt werden.

The appraiser's assessment, no source · Präzedenz für weitere Einfuhrverbote nach ausländischen Produktionsmethoden · Appraiser 01.10.2026

MixedMethod

Die Liste prüft die Vereinbarkeit mit WTO und Agrarabkommen (I2), nicht aber die Einpassung in das schweizerische Recht der technischen Handelshemmnisse – die rechtstechnisch unmittelbarste Umsetzungsfrage.

1 source, checked by schwur.ch · Ausnahme vom Grundsatz der autonomen Anerkennung ausländischer Produktvorschriften (Cassis-de-Dijon) · Appraiser 01.10.2026

Show sources
supports

Art. 16a Grundsatz – 1 Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie: a. den technischen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (EG) … entsprechen; 2 Absatz 1 gilt nicht für: … d. Produkte, die einem Einfuhrverbot unterliegen.

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score. Last appraisal 11.10.2026. How an appraisal is made · Arguments appear in German first.

Through the chambers: 24.089

Every vote on the businesses tied to this proposal, from the vote on entry to the final vote. Marked in red: the votes the editors called decisive; click a column to open the vote.

National Council

18.03.26D24.08902.10.26F24.089
CouncilYes105:58Yes119:51
GreensNo 100No 100
SPNo 67split
GLPsplitsplit
CentreYes 74Yes 83
FDPYes 100Yes 100
SVPYes 89Yes 89

Council of States

02.10.26F24.089
CouncilYes30:11
GreensNo 67
SPsplit
GLPNo 100
CentreYes 79
FDPYes 83
SVPYes 100

decisive, marked by the editorsYesNoAbst.split, under two thirdsFigure: the group's share in %; a line from two thirds

For the sessions 2025WS, 2026FS the Council of States published no roll-call lists; its votes from those sessions are missing.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 02.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.

What happened to the proposal, oldest first: the key votes in the chambers, the Parliamentary Services' news, linked media reports and the popular vote.

  1. Council of States

    Final vote

    30 yes, 11 no, 4 abstentions

  2. National Council

    Final vote

    119 yes, 51 no, 26 abstentions

Opinions from podcasts that link to this proposal. They give the programme’s view.

All in the news feed →

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