Nicht abgebildet ist die Kehrseite der Vereinheitlichung: Gemeinden wie Davos haben in einer Abstimmung selbst entschieden; ein Bundesverbot nimmt anderen Gemeinden die Möglichkeit, bewusst anders zu entscheiden. Der Eintrag beschreibt die bestehende Kompetenzordnung, nicht den Verlust an lokalem Entscheidungsspielraum.
Fireworks Initiative / Impacts / What already applies today
Cantons, communes & enforcement
What already applies today
The import, sale and use of fireworks are already regulated at all three federal levels. The cantons can restrict retail sales to certain occasions and ban the sale of certain fireworks. Nine of the ten largest cities restrict their use; mostly it is permitted without authorisation only on the national holiday, on New Year's Eve and for other traditional customs. In 2020 Davos banned noise-generating fireworks in a communal vote, and other communes have followed. Before the national holiday and New Year's Eve, the Confederation provides information on the considerate use of fireworks. According to the Federal Council, the initiative therefore goes too far: cantons and communes can already restrict fireworks, and the additional protection provided by the constitutional amendment would be limited. The initiative aims to protect people and animals from bangs; it does not call for an absolute ban on fireworks – fireworks that make no noise would remain permitted.
Machine translation · German original
Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind schon heute auf allen drei föderalen Ebenen geregelt. Die Kantone können den Detailhandel zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten. Neun der zehn grössten Städte schränken die Verwendung ein, meist ist sie ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an sonstigen Bräuchen erlaubt; Davos hat 2020 in einer Gemeindeabstimmung lärmerzeugende Feuerwerkskörper verboten, weitere Gemeinden sind gefolgt. Vor dem Nationalfeiertag und vor Silvester informiert der Bund über einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk. Laut Bundesrat geht die Initiative deshalb zu weit: Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute einschränken, der zusätzliche Schutz durch die Verfassungsänderung wäre beschränkt. Die Initiative will Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen; ein absolutes Feuerwerksverbot verlangt sie nicht – Feuerwerkskörper ohne Lärm blieben erlaubt.
The appraiser's objections and arguments · 2 · Last appraisal 27.09.2026.
Der Eintrag setzt kantonale Verwendungsbeschränkungen mit einem Verkaufsverbot gleich. Die genannten Städte schränken überwiegend die Verwendung ein; ein flächendeckendes Verkaufsverbot für lärmerzeugende Artikel besteht heute nirgends landesweit. Der «beschränkte Zusatznutzen» gilt deshalb vor allem für die Verwendung, nicht für die Verfügbarkeit der Ware.
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (9)
Der Bund setzt sich für einen rücksichtsvollen Einsatz von Feuerwerkskörpern ein, indem er vor dem Nationalfeiertag und vor Silvester die Bevölkerung entsprechend informiert.
- Fragment#30 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Kantone und Gemeinden verfügen jedoch bereits heute über Rechtsgrundlagen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern einzuschränken. Davon machen einige Kantone, Städte und Gemeinden Gebrauch.
- Fragment#57 · Ziff. 5, Schlussfolgerungen
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Initiative verlangt kein absolutes Verbot von Feuerwerk. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden.
- Fragment#22 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Auch kleinere Städte und Gemeinden schränken die Verwendung von Feuerwerken ein. In Davos wurde 2020 an der Gemeindeabstimmung ein Verbot von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern angenommen. Weitere Gemeinden sind Davos gefolgt.
- Fragment#8 · Ziff. 2.1.3, Kommunale Vorschriften
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist heute bereits weitgehend geregelt. Für die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bestehen Vorschriften auf allen drei föderalen Ebenen.
- Fragment#5 · Ziff. 2.1, Vorschriften zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Regelung des Verkaufs von Feuerwerkskörpern im Detailhandel fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Sie können den Detailhandel mit pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an weitere Bedingungen knüpfen und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten (Art. 44 SprstG).
- Fragment#6 · Ziff. 2.1.1, Nationale Vorschriften, Sprengstoffgesetzgebung
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Für den Bundesrat geht die Initiative jedoch zu weit. Die geltenden Regelungen erlauben es den Kantonen und Gemeinden bereits heute, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern einzuschränken. Der zusätzliche Schutz durch die mit der Initiative geforderte Verfassungsänderung wäre beschränkt.
- Fragment#50 · Ziff. 4.3, Vorzüge und Mängel der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
In neun der zehn grössten Städte der Schweiz (Zürich, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel) wird die Verwendung von Feuerwerkskörpern eingeschränkt. In den meisten von diesen Städten ist die Verwendung ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an sonstigen Bräuchen erlaubt.
- Fragment#7 · Ziff. 2.1.3, Kommunale Vorschriften
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» möchte Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen, indem der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern stark eingeschränkt werden.
- Fragment#1 · Übersicht
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
