Der betroffene Länderkreis ist nicht offen: Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht bestehen nur für die in der Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Staaten, im Wesentlichen EU-/EFTA-Staaten und enge Partner mit vergleichbaren Exportkontrollen. Die übrigen zwingenden Ausschlusskriterien – schwere Menschenrechtsverletzungen, Einsatzrisiko gegen die Zivilbevölkerung, Weitergabe an unerwünschte Endempfänger – bleiben für diese Länder in Kraft. Der Eintrag sagt zu Recht, dass der Gesetzestext die Länder nicht nennt, verschweigt aber die bestehende Verordnungsliste.
Amendment to the War Material Act / Impacts / Armed conflict no longer rules out exports to certain countries
Export controls for war material
Armed conflict no longer rules out exports to certain countries
According to the Federal Council, at present no export is authorised if the country of destination is involved in an internal or international armed conflict (Art. 22a para. 2 let. a). Under the amendment, this criterion does not apply to countries for which the Federal Council provides exemptions from the individual licence requirement: export applications for these countries are approved unless there are exceptional circumstances and Switzerland's foreign, neutrality or security policy interests require a refusal. This rule was inserted by Parliament; the Federal Council's dispatch does not deal with it, and the text of the act itself does not specify which countries are affected. According to the dispatch, half of the business associations had called for more far-reaching changes in the consultation; the Federal Council did not propose them and left it to the chambers to narrow or widen the scope.
Machine translation · German original
Heute wird laut Bundesrat keine Ausfuhr bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist (Art. 22a Abs. 2 Bst. a). Neu gilt dieses Kriterium nicht für Länder, für die der Bundesrat Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht: Ausfuhrgesuche für sie werden bewilligt, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung. Diese Regel hat das Parlament eingefügt; die Botschaft des Bundesrates behandelt sie nicht, und welche Länder betroffen sind, legt der Gesetzestext selbst nicht fest. Laut Botschaft hatte die Hälfte der Wirtschaftsverbände in der Vernehmlassung weitergehende Anpassungen verlangt; der Bundesrat schlug sie nicht vor und überliess es den Räten, den Anwendungsbereich einzuschränken oder auszuweiten.
The appraiser's objections and arguments · 2 · Last appraisal 24.09.2026.
Die Quantifizierbarkeit ist mit QUALITATIVE_ONLY zu tief angesetzt: Der Länderkreis ergibt sich aus der Verordnung, und die Ausfuhrwerte in diese Staaten sind in der SECO-Jahresstatistik zur Kriegsmaterialausfuhr nach Bestimmungsland ausgewiesen; eine Grössenordnung der betroffenen Geschäfte wäre also wenigstens teilweise berechenbar (PARTIALLY_QUANTIFIABLE).
Show sources
Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.
- SourceAusfuhren von Kriegsmaterial nach Endempfängerstaaten 2025 · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionretrieved 24.09.2026 · sha256 207e73…7a75990a
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (5)
Absatz 2 Buchstabe a gilt nicht für Länder, für welche der Bundesrat gestützt auf die Artikel 15 Absatz 2, 16a Absatz 2 und 20 Absatz 3 Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht. Ausfuhrgesuche für diese Länder werden bewilligt, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- , neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung.
- Fragment#5 · Ziff. I, Art. 22a Abs. 2bis
- Versionretrieved 13.09.2026 · HTML · sha256 330bc8…2ac3b05a
- SourceBundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG), Änderung vom 19. Dezember 2025 (BBl 2026 22)
- PublisherSwiss Federal Chancellery (Fedlex)
Die markantesten Abweichungen stellen die beiden zwingenden Ausschlusskriterien für Bewilligungen dar, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzt (Art. 22a Abs. 2 Bst. b KMG) oder in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist (Art. 22a Abs. 2 Bst. a KMG).
- Fragment#27 · Ziff. 3, Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 c1b5a5…03a6f154
- SourceBotschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat) vom 12. Februar 2025 (BBl 2025 650)
- PublisherSwiss Federal Council
Somit überlässt es der Bundesrat den eidgenössischen Räten, im Rahmen der parlamentarischen Beratung zu entscheiden, ob sie den Anwendungsbereich der Abweichungskompetenz für den Bundesrat einschränken oder ausweiten möchten oder ob sie den Entwurf so, wie es die SiK-S in ihrer Motion beantragt, übernehmen wollen.
- Fragment#25 · Ziff. 2.2, Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 c1b5a5…03a6f154
- SourceBotschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat) vom 12. Februar 2025 (BBl 2025 650)
- PublisherSwiss Federal Council
Die zwei von mehreren Wirtschaftsverbänden vorgebrachten Möglichkeiten gehen weiter als der vorliegende Entwurf und damit weiter als der dem Bundesrat von der SiK-S mit ihrer Motion erteilte klare Auftrag, der einen ausformulierten Erlassentwurf enthält.
- Fragment#24 · Ziff. 2.2, Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 c1b5a5…03a6f154
- SourceBotschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat) vom 12. Februar 2025 (BBl 2025 650)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Hälfte von ihnen ist allerdings der Meinung, die Vorlage gehe nicht weit genug, und schlägt zwei Möglichkeiten der Anpassung des KMG vor:
- Fragment#22 · Ziff. 2.1, Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (Wirtschaftsverbände)
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 c1b5a5…03a6f154
- SourceBotschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat) vom 12. Februar 2025 (BBl 2025 650)
- PublisherSwiss Federal Council
