Die betroffene Gruppe wird nicht beziffert. Einpersonenhaushalte und Konkubinatspaare bilden einen erheblichen und wachsenden Teil der Haushalte; die Mehrbelastung träfe damit keine Randgruppe. Der Eintrag sollte die Haushaltsstruktur als Grössenordnung beiziehen.
Initiative for fair federal taxes for married couples / Impacts / Unmarried people: unequal treatment remains or increases
Unmarried people & single parents
Unmarried people: unequal treatment remains or increases
The initiative only prohibits disadvantaging married couples; according to the Federal Council, it follows conversely that a heavier burden on unmarried people than on married people would be permissible. In its assessment, the initiative does not establish neutrality with regard to marital status: the disadvantage that unmarried people suffer in certain constellations would continue or even increase. With the alternative tax calculation, it would persist in relation to married couples who currently pay less; full splitting would place a comparatively heavy burden on unmarried people. Whether single parents and unmarried parents pay more depends on the implementation: if they lost the more favourable tax scale they currently receive, they would, according to the Federal Council, face a heavier burden. According to the Federal Council, a married couple will in every case pay less than an unmarried person with the same income, even with the alternative tax calculation. According to the initiators, by contrast, the initiative is intended to treat all couples equally, regardless of their way of life.
Machine translation · German original
Die Initiative verbietet nur, Ehepaare zu benachteiligen; eine Mehrbelastung von Unverheirateten gegenüber Verheirateten wäre laut Bundesrat im Umkehrschluss zulässig. Nach seiner Einschätzung stellt die Initiative keine Zivilstandsneutralität her: Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung Unverheirateter würde weiter bestehen oder sogar verstärkt. Mit der alternativen Steuerberechnung bliebe sie gegenüber den Ehepaaren bestehen, die heute weniger zahlen; ein Vollsplitting würde Unverheiratete vergleichsweise hoch belasten. Ob Alleinerziehende und unverheiratete Eltern mehr zahlen, hängt von der Umsetzung ab: Verlören sie den günstigeren Tarif, den sie heute erhalten, entstünden für sie laut Bundesrat Mehrbelastungen. Ein Ehepaar zahlt laut Bundesrat auch mit der alternativen Steuerberechnung in jedem Fall weniger als eine unverheiratete Person mit gleichem Einkommen. Laut den Initiantinnen und Initianten soll die Initiative dagegen alle Paare unabhängig vom Lebensmodell gleich behandeln.
The appraiser's objections and arguments · 4 · Last appraisal 28.09.2026.
Die Mehrbelastung von Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern tritt nur ein, wenn der Gesetzgeber den heutigen Elterntarif streichen muss, um Mehrbelastungen von Ehepaaren zu vermeiden – also bei bestimmten Splittingumsetzungen. Der Eintrag nennt diese Bedingung erst im letzten Drittel; Titel und Richtung suggerieren eine unbedingte Folge.
Offen bleibt, wie eingetragene Partnerschaften und andere Lebensformen behandelt würden: Der Initiativtext schützt ausdrücklich «Ehepaare». Wie weit eine Gleichstellung bestehender eingetragener Partnerschaften verfassungsrechtlich gewährleistet bliebe, zeigt der Eintrag nicht. Dies ist eine Einschätzung aus dem Wortlaut der Vorlage, keine Aussage aus der Botschaft.
Der Eintrag fasst drei verschiedene Gruppen zusammen – Konkubinatspaare, Alleinstehende, Alleinerziehende –, deren Betroffenheit unterschiedlich bedingt ist: bei Konkubinatspaaren aus dem Umkehrschluss der Norm, bei Alleinerziehenden nur bei bestimmten Splittingumsetzungen. Getrennte Einträge oder eine Bedingungsangabe je Gruppe wären belastbarer als eine gemeinsame Richtung AMBIGUOUS.
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (9)
Die alternative Steuerberechnung hat daher gleichzeitig zur Folge, dass Zweiverdienerehepaare eine tiefere Steuerlast als Einverdienerehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen aufweisen können. Bei Ehepaaren, welche heute eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren aufweisen, hat die alternative Steuerberechnung keine Auswirkungen, womit die Mehrbelastung von unverheirateten Paaren weiterhin bestehen bleibt.
- Fragment#47 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Ausgestaltung des Modells
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Sollen jegliche Mehrbelastungen von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren vermieden werden, so liesse sich dies mit einem Vollsplitting umsetzen. Dies würde aber zu einer vergleichsweise hohen Besteuerung von unverheirateten Personen führen.
- Fragment#6 · Übersicht, Würdigung
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren ab, sie stellt aber keine Zivilstandsneutralität her. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren würde weiter bestehen oder sogar noch verstärkt.
- Fragment#60 · Ziff. 5, Schlussfolgerungen
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Die «Steuergerechtigkeits-Initiative» resp. der dazu verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral, er schliesst sowohl Minder- als auch Mehrbelastungen für unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren aus. Demgegenüber würde die vorliegende Volksinitiative die Zivilstandsneutralität verletzen, indem unverheiratete Personen im Vergleich zu Ehepaaren tendenziell Mehrbelastungen aufweisen.
- Fragment#41 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Dabei stellt sich die Frage, ob jegliche Mehrbelastungen in jedem Einzelfall ausgeschlossen wären. Zulässig wäre demgegenüber im Umkehrschluss eine Mehrbelastung von unverheirateten Personen im Vergleich zu verheirateten.
- Fragment#31 · Ziff. 3.3.1, Grundnorm
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Um steuerliche Benachteiligungen von Ehepaaren zu vermeiden, ist der Splitting-Vorteil ausschliesslich Ehepaaren zu gewähren. Unverheiratete Personen mit Kindern würden sodann nach dem Grundtarif besteuert. Dies führt im Vergleich zu heute zu Mehrbelastungen bei unverheirateten Personen mit Kindern sowie Alleinerziehenden.
- Fragment#44 · Ziff. 4.2.2, Splitting-Modelle, Ausgestaltung der Modelle
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Der Wegfall des privilegierten Tarifs führt hingegen bei unverheirateten Personen mit Kindern zu Mehrbelastungen. Dies betrifft sowohl Alleinerziehende als auch unverheiratete Paare mit Kindern.
- Fragment#51 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Finanzielle Auswirkungen (Variante mit Mindereinnahmen von rund 700 Millionen Franken)
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Mit der Initiative solle Gerechtigkeit für alle Paare geschaffen werden, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt würden.
- Fragment#23 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
Im Weiteren ist die Belastung eines Ehepaars in jedem Fall niedriger als diejenige einer unverheirateten Person mit gleichem Einkommen.
- Fragment#48 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Steuerliche Belastung der Ehepaare im Vergleich zu unverheirateten Personen
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
