Der Eintrag stellt den aufwendigsten Weg in den Vordergrund. Die Botschaft nennt den Emissionsgrenzwert mit Messmethode und Neukennzeichnung ausdrücklich nur als eine mögliche Variante («falls … festgelegt werden würde»). Eine Anknüpfung an Artikelkategorien und -typen – Knallkörper, Raketen mit Knalleffekt – wäre ohne Messsystem vollziehbar. Eigene Einschätzung auf Basis des Botschaftstexts.
Fireworks Initiative / Impacts / New checks for the cantons, effort depends on the definition
Cantons, communes & enforcement
New checks for the cantons, effort depends on the definition
Enforcement would in principle lie with the cantons; according to the Federal Council, the division of powers between the Confederation and the cantons would not change. New checks would be needed to ensure that noise-generating fireworks are neither sold in retail shops nor set off. There is currently no recognised definition of what counts as noise-generating. According to the Federal Council, the staffing and financial consequences depend on how complex it is to determine and monitor the noise criterion; a noise limit would require a measurement method and new labelling of all fireworks. Without these, fireworks brought in by travellers could not be identified as noise-generating, and unlawful imports via online retail could increase, which according to the Federal Council could reduce safety. How much additional work arises also depends on whether a canton or commune already has corresponding rules.
Machine translation · German original
Den Vollzug hätten grundsätzlich die Kantone; an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen änderte sich laut Bundesrat nichts. Neu müsste kontrolliert werden, dass lärmerzeugende Feuerwerkskörper weder im Detailhandel verkauft noch gezündet werden. Eine anerkannte Definition, was lärmerzeugend ist, gibt es heute nicht. Laut Bundesrat hängen die personellen und finanziellen Folgen davon ab, wie aufwendig das Lärmkriterium zu bestimmen und zu kontrollieren ist; ein Lärmgrenzwert würde eine Messmethode und eine neue Kennzeichnung aller Feuerwerkskörper verlangen. Ohne sie liessen sich im Reiseverkehr eingeführte Feuerwerkskörper nicht als lärmerzeugend erkennen, und der unzulässige Import über den Onlinehandel könnte zunehmen, was laut Bundesrat die Sicherheit verringern könnte. Wie viel zusätzlicher Aufwand entsteht, hängt auch davon ab, ob ein Kanton oder eine Gemeinde schon heute entsprechende Regeln hat.
The appraiser's objections and arguments · 5 · Last appraisal 27.09.2026.
Nur die Aufwandseite ist kodiert (INCREASE). Gegenzurechnen wären Entlastungen: weniger Bewilligungsverfahren für private Feuerwerke, weniger Lärmklagen und Polizeieinsätze in Gemeinden, die heute einzeln regeln. Ohne diese Gegenposten ist die Richtung einseitig gesetzt.
Der Verweis auf zunehmenden Onlineimport ist einseitig: Pyrotechnik unterliegt schon heute gefahrgut- und einfuhrrechtlichen Beschränkungen, der Versand an Private ist nicht frei. Ein Anstieg illegaler Bestellungen ist deshalb nicht der Normalfall, sondern eine Möglichkeit, die im Eintrag ohne Grössenordnung als Vollzugsrisiko aufgeführt wird. Eigene Einschätzung auf Basis der Botschaft.
Wenn die Kontrolle bei den Kantonen liegt und der Aufwand stark von kantonalen Vorregelungen abhängt, entsteht ein absehbares Vollzugsgefälle: In Kantonen mit knappen Kontrollressourcen bliebe das Verbot weitgehend auf dem Papier. Der Eintrag nennt die Aufwandsfrage, nicht die Folge ungleicher Durchsetzung für Rechtsgleichheit und Akzeptanz.
Der Typ ist INSTITUTIONAL, der zitierte Kern («beträchtliche personelle und finanzielle Folgen») ist fiskalisch. Zudem fehlt die Bundesebene: Zulassung, Identifikation und eine allfällige neue Lärmkennzeichnung sind Bundesaufgaben, Reiseverkehrskontrollen laufen über das Zollwesen. Ein Eintrag zu den Bundesfinanzen fehlt, obwohl die Evidenz darauf verweist.
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (10)
Für den Vollzug der Vorschriften sind grundsätzlich die Kantone zuständig (Absatz 3).
- Fragment#20 · Ziff. 3.2, Inhalt der vorgeschlagenen Regelung
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Falls für die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, ein Emissionsgrenzwert festgelegt werden würde, müsste die Kennzeichnung auf Feuerwerkskörpern in der Schweiz mit einem Lärmpegel ergänzt werden. Dazu müsste eine Messmethode festgelegt werden und für alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörper, müsste der Lärmpegel ermittelt werden. Dies hätte beträchtliche personelle und finanzielle Folgen.
- Fragment#25 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
An den Vollzugsaufgaben würde sich grundsätzlich nichts ändern. Feuerwerkskörper müssten weiterhin für die Zulassung und zur Identifikation vorgelegt werden. Neu müsste kontrolliert werden, dass keine Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, im Detailhandel verkauft und von Personen gezündet werden.
- Fragment#34 · Ziff. 4.2.1, Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
- Fragment#5 · Art. 1 Abs. 2, Wortlaut der Initiative, Art. 74a Abs. 3
- Versionretrieved 13.09.2026 · HTML · sha256 89a030…939ce072
- SourceBundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 19. Juni 2026 (BBl 2026 1760)
- PublisherSwiss Federal Chancellery (Fedlex)
Somit würde sich bei Annahme der Initiative nichts an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen ändern.
- Fragment#29 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Auswirkungen im Vollzug hängen davon ab, wie die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, aussehen wird. Je aufwendiger die Bestimmung und die Kontrolle des Lärmkriteriums sind, desto grösser sind die personellen und finanziellen Folgen im Vollzug.
- Fragment#33 · Ziff. 4.2.1, Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Es besteht die Möglichkeit, dass der unzulässige Import über den Onlinehandel zunimmt, da dieser nur schwer zu kontrollieren ist. Dies könnte zu einer Verringerung der Sicherheit führen, da die Kantone die Sicherheitsvorgaben in diesen Fällen nicht kontrollieren könnten.
- Fragment#35 · Ziff. 4.2.1, Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Weiter bestünde die Schwierigkeit, dass Feuerwerkskörper (F1 bis F3), die ohne Bewilligung im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen, aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht als lärmerzeugend erkannt werden könnten.
- Fragment#26 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Der zusätzliche Vollzugsaufwand wäre davon abhängig, ob ein Kanton oder eine Gemeinde bereits heute entsprechende Regelungen erlassen hat.
- Fragment#36 · Ziff. 4.2.1, Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind.
- Fragment#23 · Ziff. 3.3, Erläuterung und Auslegung des Initiativtextes
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 be56f9…66b43451
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2685)
- PublisherSwiss Federal Council
