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Parliament / Business / 20.3263

20.3263MotionEDIpending

Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitssystem ziehen

submitted on 04.05.2020 in the Ausserordentliche Session in der BernExpo 2020First chamber: National CouncilIn Nationalrat geplant (10.09.2026)

StaatspolitikMedien und KommunikationGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 25.09.2020National CouncilAnnahme
  2. 08.03.2021Council of StatesAnnahme
  3. 05.06.2024National CouncilKeine Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 24.006
  4. 11.06.2024Council of StatesAbschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 24.006
  5. 12.09.2024National CouncilKeine Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 24.006
  6. 18.09.2024Council of StatesKeine Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 24.006
  7. 11.09.2025Council of StatesFristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
  8. 26.09.2025National CouncilFristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
  9. 22.09.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.069

Der Bundesrat wird beauftragt, die Lehren aus der COVID-19-Pandemie auf das Schweizer Gesundheitssystem zu ziehen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beanspruchung der medizinischen Notfallversorgung von Spitälern und Arztpraxen sowie ihre Folgen auf die Versorgungsstrukturen und die aktuellen KVG-Reformen.

2. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere der elektronische Datenaustausch und das elektronische Patientendossier, muss dringend forciert werden.

3. Die indirekten Kosten der Pandemie, wie Einnahmenausfälle der Leistungserbringer, namentlich der Spitäler, dürfen nicht auf die Prämienzahlenden überwälzt werden.

4. Der Influenza-Pandemieplan muss überarbeitet werden. Dabei müssen Verantwortlichkeiten und Durchsetzbarkeit des Pandemieplans gewährleistet sein.

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Die Covid-19-Pandemie ist und war ein Stresstest für unser Gesundheitssystem. Auch während des beschränkten Zugangs zur Versorgung, war es für dringende Fälle immer möglich den Hausarzt oder ein Spital aufzusuchen. Dennoch sind Notfallkonsultationen in Spitälern sowie Arztbesuche massiv eingebrochen. Es muss analysiert werden, wie weit die Behandlung schwer kranker Menschen verpasst/verzögert wurde und wie weit Bagatell-Erkrankungen und unnötige Eingriffe verhindert wurden. Aus der Analyse müssen die Konsequenzen auf die laufenden KVG-Reformen sowie auf die Versorgungsplanung der Kantone aufgezeigt werden.

Die Krise hat auch die grossen Defizite in der Digitalisierung im Gesundheitswesen vor Augen geführt. Die Digitalisierung bezüglich Behandlungsmodellen, Datenverkehr und elektronisches Patientendossier muss beschleunigt werden.

Gemäss gesetzlichem Auftrag müssen die Krankenversicherer die pandemiebedingten Behandlungskosten übernehmen. Indirekte Kosten der Pandemie, wie Einnahmeausfälle der Leistungserbringer, dürfen nicht auf die Prämienzahlenden überwälzt werden. Eine Prämienerhöhung auf das nächste Jahr muss vermieden werden.

Zudem ist der nationale Pandemieplan unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie zu überarbeiten, die Zuständigkeitsbereiche von Bund und Kantonen sind klar zu definieren und von der zuständigen Behörde durchzusetzen. Insbesondere müssen auch Spitäler ausreichende Lagerbestände an Schutzmaterial und Medikamenten für Spezialsituationen pflegen.

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Der Bundesrat hält die Anliegen der Motion für berechtigt; es werden darin wichtige Aspekte zur Prüfung und Klärung angesprochen. Der Bundesrat hat vor, die Erfahrungen aus der aktuellen Pandemie in einem Bericht aufzuarbeiten. Darin sollen die in der Motion erwähnten Aspekte untersucht werden.

Wie bereits in seiner Stellungnahme zu den gleichlautenden Motionen 20.3162 SGK-S und 20.3165 SGK-N "Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" eingebracht, können die hierzu nötigen Evaluationen und Studien aber erst nach Abschluss der Bewältigung der COVID-19 Pandemie in Angriff genommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.09.2026. Raw data

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