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Parliament / Business / 20.492

20.492Parlamentarische InitiativeUVEKsettled

Vision und Strategie zu Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen!

submitted on 17.12.2020 in the Wintersession 2020First chamber: National CouncilErledigt (19.06.2026)

VerkehrRaumplanung und Wohnungswesen

  • LegislationAssigned by a rule: The business includes a federal act or a federal decree subject to referendum.

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 16.03.2022National CouncilFolge gegeben
  2. 03.02.2023UREK-SZustimmung
  3. 21.03.2025National CouncilFristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2027
  4. 19.06.2026National CouncilAbschreibung

Das Raumplanungsrecht (SR 700, RPG) in Artikel 13 soll dergleichen ergänzt werden, dass die Leitlinien der Vision und der Strategie von Grundlagen der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, die sogenannten Sachpläne, dem Parlament verbindlich vorlegt werden müssen.

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Sachpläne dienen einerseits als Grundlage für die Prüfung der Richt- und Nutzungspläne der Gemeinden und Kantone sowie für die Erteilung von Konzessionen, Bewilligungen und objektbezogenen Beiträgen; andererseits setzen Sachpläne den Rahmen für die grossen Infrastrukturprogramme des Bundes wie STEP-Nationalstrassen, STEP-Bahn und die Agglomerationsprogramme, die dann dem Parlament zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt werden.

Sachpläne sind für die Exekutiven behördenverbindlich. Der diesen Herbst in die Anhörung gegebene Sachplan Verkehr konfrontiert zum Beispiel Kantone und Gemeinden mit einer Vielzahl von neuen Absichten. So sollen die Nutzer stärker zur Deckung ihrer internen und externen Kosten herangezogen (Internalisierung externer Kosten); öffentliche Verkehrsmittel und Langsamverkehr sollen durch einen konsequenten Abbau von Parkplätzen für Arbeit, Freizeit und Einkauf gefördert und der Individualverkehr soll, wo immer möglich, durch Fuss- und Fahrradverkehr ersetzt werden.

Diese einschneidenden, behördenverbindlichen Vorgaben durchlaufen keinerlei parlamentarische Debatte, nehmen teils politische Beschlüsse vorweg, sind für die betreffenden Behörden verbindlich und präjudizieren Parlamentsbeschlüsse auf Bundesebene zu Ausbauten von Bahn und Nationalstrassen oder auch Agglomerationsprogramme. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die gesetzgeberische Grundlage geschaffen werden, damit diese dem Parlament verbindlich mindestens zur Kenntnis vorgelegt werden müssen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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