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Parliament / Business / 23.4435

23.4435MotionEDIpending

AHV endlich digitalisieren

submitted on 21.12.2023 in the Wintersession 2023First chamber: National CouncilBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor (01.04.2026)

Medien und KommunikationSozialer Schutz

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 15.03.2024National CouncilAnnahme
  2. 26.09.2024Council of StatesAnnahme
  3. 22.09.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.075

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) vorzulegen. Mit dieser Änderung soll in der AHV die Verfügbarkeit der vollständigen Angaben zu den Beiträgen und den voraussichtlichen Leistungen der Versicherten jederzeit sichergestellt werden, und die Versicherten sollen einen digitalen Zugang zu den sie selbst betreffenden Angaben erhalten.

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Das schweizerische Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge hat sich bewährt. Es basiert auf einer ausgewogenen Aufteilung zwischen staatlichen, betrieblichen und individuellen Vorsorgeelementen. Die Lasten und Risiken werden auf die staatliche (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG, Überobligatorium) und die private Vorsorge (Selbstvorsorge) verteilt.

Die Aufteilung der Vorsorge auf mehrere Säulen führt zu einem grösseren Informationsaufwand und erschwert den Überblick für die Versicherten. Das Systemwissen in der Bevölkerung ist im Durchschnitt aus diesem Grund auch eher gering.

In der beruflichen und privaten Vorsorge werden die Versicherten von Gesetzes wegen jährlich über den Stand der Versicherung informiert. Zusätzlich können viele Versicherte über die von den Anbietern bereitgestellten Portale den aktuellen Stand der Vorsorge jederzeit online abfragen können.

Anders dagegen in der AHV: Werden persönliche individuelle Informationen gewünscht, müssen diese schriftlich beantragt werden (IK-Auszug). Die Ausgleichskasse, bei welcher der Kontoauszug beantragt wird, sammelt bei den weiteren von den schweizweit über 70 Ausgleichskassen, bei denen die Person je Beiträge geleistet hat, die sie betreffenden Informationen zusammen und konsolidiert diese Angaben z.Hd. der Antrag stellenden Person. Die Erstellung des Auszugs dauert lange, der Versand erfolgt per Briefpost verschickt. Er enthält die Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters- oder Hinterlassenenrente dienen, jedoch keine Angaben zu den voraussichtlichen Leistungen.

Gemäss einer MM vom 16.12.2022 hat der BR das EDI damit beauftragt, zu «prüfen, wie der digitale Zugang zu Altersvorsorgedaten angemessen gefördert werden kann». Angesichts der geschilderten Ausgangslage ist klar, dass zunächst mit oberster Priorität die Situation in der AHV entscheidend verbessert werden muss.

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Der Bundesrat schafft mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), für welches er am 15. Dezember 2023 die Vernehmlassung eröffnet hat, die gesetzlichen Grundlagen für digitale Dienstleistungen für Versicherte, unter anderem auch für den Online-Zugang zu einem elektronischen IK-Auszug oder die automatisierte Rentenberechnung. Ebenso schafft er die rechtliche Grundlage für die dafür notwendigen Informationssysteme.

Die Umsetzung der technischen Informationssysteme für solche digitalen Dienstleistungen erfolgt jedoch gestaffelt. Die Automatisierung von Rentenvorausberechnungen und Rentenberechnungen wird soweit als möglich umgesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.09.2026. Raw data

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