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Parliament / Business / 23.4527

23.4527MotionEDIsettled

Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen

submitted on 22.12.2023 in the Wintersession 2023First chamber: National CouncilErledigt (24.09.2026)

Gesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 15.03.2024National CouncilAnnahme
  2. 06.03.2025Council of StatesAnnahme
  3. 21.09.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
  4. 24.09.2026National CouncilAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Der Bundesrat soll im KVG den kosteneutralen Übergang zu neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen und durchsetzen, soweit dies nichts bereits von den Tarifpartnern oder seitens der neuen ambulanten Tariforganisation (OAAT) garantiert wird.

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Gemäss Vorgaben des Bundesrates muss bei der Einführung eines neuen Tarif-Modells im KVG die Kostenneutralität gewährleistet sein. Wenn die Umstellung kostenmässig aus dem Ruder läuft, müssen automatisch "Abschläge" erfolgen. Gleichzeitig kann der Bundesrat bei der Sicherstellung der Kostenneutralität auch Tarifkorrekturen zu Gunsten der Grudversorger prüft bzw. vornehmen, und so einen weiteren wichtigen Schritt Richtung effizientere und qualitativ bessere Versorgung machen.

Involvierte Juristen bezweifeln nun aber, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, seine Vorgaben durchzusetzen. Da er Eingaben der Tarifpartner bzw. der ambulanten Tariforganisation (OAAT) nur genehmigen oder ablehnen könne, sei er ausser Stande, eine blockierte oder ungenügende Umsetzung in Sachen Kostenneutralität selber zu korrigieren. Eine Blockade oder ungenügende Umsetzung, dannzumal in der OAAT, müsse aber erwartet werden: Erstens seien im Rahmen des TARDOC-Gesamtkonzeptes die Bedingungen für Abschläge nicht ausreichend geklärt worden und es liege im Bedarfsfall kein Automatismus für Abschläge vor. Wenn zweitens die Tarif-Umstellung tatsächlich zu übermässigen Kosten führe, sei kaum davon auszugehen, dass die paritätisch vertretenen Leistungserbringer "unberechtigte Mengen" anerkennen würden, was in der Tarifstruktur Abschläge ("Normierungen") zu Lasten ihrer Mitglieder zur Folge hätte. Die Versicherer wiederum verfügten weder in der Tarifpartnerschaft, noch in der OAAT über eine Mehrheit, um die vorgeschriebene Kostenneutralität durchzusetzen. Pro memoria: Gemäss den Analysen und Prüfberichten des BAG bis zum Juni 2022 ist die Kostenneutralität in TARDOC nicht gewährleistet. Der Bundesrat bestätigte dies in mehreren veröffentlichen Schreiben an die Tarifpartner als auch in Antworten auf parlamentarische Anfragen (z.B. Frage Olivier Feller, 22.7515). Vor einiger Zeit ist TARDOC dem Bundesrat erneut zur Genehmigung eingereicht werden. Das Problem bestehe aber offenbar immer noch, wie Insider betonen.

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Bei seinem Entscheid vom 3. Juni 2022, TARDOC nicht zu genehmigen, hat der Bundesrat die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Genehmigung klar ausgeführt. Er hat insbesondere betont, dass die statische Kostenneutralität eingehalten werden und die dynamische Kostenneutralität gewährleistet sein muss.

Der Bundesrat wird das Anliegen der Motion im Rahmen der laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren umsetzen. Die neuen ambulanten Tarife, die dem Bundesrat kürzlich zur Genehmigung vorgelegt wurden, werden daher anhand der Kriterien der Kostenneutralität geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 24.09.2026. Raw data

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