Parlament / Geschäfte / 23.4527
Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen
eingereicht am 22.12.2023 in der Wintersession 2023Erstrat: NationalratErledigt (24.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.03.2024NationalratAnnahme
- 06.03.2025StänderatAnnahme
- 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
- 24.09.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
Eingereichter Text
Der Bundesrat soll im KVG den kosteneutralen Übergang zu neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen und durchsetzen, soweit dies nichts bereits von den Tarifpartnern oder seitens der neuen ambulanten Tariforganisation (OAAT) garantiert wird.
Begründung
Gemäss Vorgaben des Bundesrates muss bei der Einführung eines neuen Tarif-Modells im KVG die Kostenneutralität gewährleistet sein. Wenn die Umstellung kostenmässig aus dem Ruder läuft, müssen automatisch "Abschläge" erfolgen. Gleichzeitig kann der Bundesrat bei der Sicherstellung der Kostenneutralität auch Tarifkorrekturen zu Gunsten der Grudversorger prüft bzw. vornehmen, und so einen weiteren wichtigen Schritt Richtung effizientere und qualitativ bessere Versorgung machen.
Involvierte Juristen bezweifeln nun aber, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, seine Vorgaben durchzusetzen. Da er Eingaben der Tarifpartner bzw. der ambulanten Tariforganisation (OAAT) nur genehmigen oder ablehnen könne, sei er ausser Stande, eine blockierte oder ungenügende Umsetzung in Sachen Kostenneutralität selber zu korrigieren. Eine Blockade oder ungenügende Umsetzung, dannzumal in der OAAT, müsse aber erwartet werden: Erstens seien im Rahmen des TARDOC-Gesamtkonzeptes die Bedingungen für Abschläge nicht ausreichend geklärt worden und es liege im Bedarfsfall kein Automatismus für Abschläge vor. Wenn zweitens die Tarif-Umstellung tatsächlich zu übermässigen Kosten führe, sei kaum davon auszugehen, dass die paritätisch vertretenen Leistungserbringer "unberechtigte Mengen" anerkennen würden, was in der Tarifstruktur Abschläge ("Normierungen") zu Lasten ihrer Mitglieder zur Folge hätte. Die Versicherer wiederum verfügten weder in der Tarifpartnerschaft, noch in der OAAT über eine Mehrheit, um die vorgeschriebene Kostenneutralität durchzusetzen. Pro memoria: Gemäss den Analysen und Prüfberichten des BAG bis zum Juni 2022 ist die Kostenneutralität in TARDOC nicht gewährleistet. Der Bundesrat bestätigte dies in mehreren veröffentlichen Schreiben an die Tarifpartner als auch in Antworten auf parlamentarische Anfragen (z.B. Frage Olivier Feller, 22.7515). Vor einiger Zeit ist TARDOC dem Bundesrat erneut zur Genehmigung eingereicht werden. Das Problem bestehe aber offenbar immer noch, wie Insider betonen.
Stellungnahme des Bundesrates
Bei seinem Entscheid vom 3. Juni 2022, TARDOC nicht zu genehmigen, hat der Bundesrat die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Genehmigung klar ausgeführt. Er hat insbesondere betont, dass die statische Kostenneutralität eingehalten werden und die dynamische Kostenneutralität gewährleistet sein muss.
Der Bundesrat wird das Anliegen der Motion im Rahmen der laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren umsetzen. Die neuen ambulanten Tarife, die dem Bundesrat kürzlich zur Genehmigung vorgelegt wurden, werden daher anhand der Kriterien der Kostenneutralität geprüft.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
