Parliament / Business / 24.3875
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - auch bei Unterschriftensammlungen
submitted on 12.09.2024 in the Herbstsession 2024First chamber: National CouncilErledigt (02.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 02.10.2026CommitteeAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, den Kontrollmechanismus bei der Bescheinigung von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden zu verbessern. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein Bestätigungsmechanismus durch den/die Unterschreibende:n eingeführt werden kann kann und/oder ob auf den Unterschriftenbögen eine verantwortliche natürliche Person aufgeführt werden soll, die den Bogen verantwortet.
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Reasons
Durch den aufgedeckten Betrug beim Sammeln von Unterschriften - insbesondere durch bezahlte Organisationen - stellt sich die Frage, wie die Kontrolle verbessert werden und damit das beschädigte Vertrauen in unsere demokratischen Grundrechte wieder hergestellt werden kann. Ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen löst das Problem nur teilweise.
Die Gemeinden können aktuell bei der Bescheinigung der Unterschriften nur prüfen, ob die unterschreibende Person in der Gemeinde stimmberechtigt ist und ob sie die jeweilige Initiative schon unterschrieben hat. Sie kann aber nicht die Unterschrift an sich überprüfen.
Deshalb braucht es z.B. einen Bestätigungsmechanismus durch den/die Unterschreibende:n. Es wäre vorstellbar, dass bei der Unterschriftensammlung auf freiwilliger Basis ein E-Mail oder Natelkontakt mitgesammelt wird. Beim Bestätigungsprozess durch die Gemeinde wird automatisch ein E-Mail/SMS o.ä. ausgelöst, das die unterschreibende Person durch einfaches Klicken bestätigen kann. Erst danach gilt die Unterschrift als verifiziert. Als Alternative müsste ein brieflicher oder persönlicher Prozess angeboten werden.
Ein niederschwelligerer Weg wäre, dass pro Unterschriftenbogen eine natürliche Person verantwortlich zeichnet. Dies nicht mit der Verpflichtung, die Unterzeichnenden zu «überprüfen», sondern dafür Gewähr zu geben, dass die Unterschriften auf dem ordentlichen Wege gesammelt wurden.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass das Vertrauen in die Rechtmässigkeit der Prozesse der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren gestärkt werden soll und kann vor diesem Hintergrund den Wunsch nach einer Verstärkung des Kontrollprozesses nachvollziehen.
Die Sammlung von Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren ist im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet. Im Sinne der Volksrechte soll es einfach und unkompliziert sein, Unterschriften zu sammeln. Diesen Grundsatz gilt es bei der Beurteilung von Kontroll- und Bestätigungsmechanismen im Auge zu behalten, bevor diese eingeführt werden.
Der Bundesrat ist bereit, die in der vorliegenden Motion genannten Kontrollmechanismen (Bestätigungsmechanismus, Nachvollziehbarkeit der Unterschriftenlisten) im Rahmen der Umsetzung des zur Annahme empfohlenen Postulates 24.3853 Schläfli «Massnahmen zur Sicherheit bei Unterschriftensammlungen» zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 06.10.2026. Raw data
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