The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 24.3875

24.3875MotionBKsettled

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - auch bei Unterschriftensammlungen

submitted on 12.09.2024 in the Herbstsession 2024First chamber: National CouncilErledigt (02.10.2026)

Staatspolitik

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 02.10.2026CommitteeAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, den Kontrollmechanismus bei der Bescheinigung von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden zu verbessern. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein Bestätigungsmechanismus durch den/die Unterschreibende:n eingeführt werden kann kann und/oder ob auf den Unterschriftenbögen eine verantwortliche natürliche Person aufgeführt werden soll, die den Bogen verantwortet.

This text exists only in German.

Durch den aufgedeckten Betrug beim Sammeln von Unterschriften - insbesondere durch bezahlte Organisationen - stellt sich die Frage, wie die Kontrolle verbessert werden und damit das beschädigte Vertrauen in unsere demokratischen Grundrechte wieder hergestellt werden kann. Ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen löst das Problem nur teilweise.

Die Gemeinden können aktuell bei der Bescheinigung der Unterschriften nur prüfen, ob die unterschreibende Person in der Gemeinde stimmberechtigt ist und ob sie die jeweilige Initiative schon unterschrieben hat. Sie kann aber nicht die Unterschrift an sich überprüfen.

Deshalb braucht es z.B. einen Bestätigungsmechanismus durch den/die Unterschreibende:n. Es wäre vorstellbar, dass bei der Unterschriftensammlung auf freiwilliger Basis ein E-Mail oder Natelkontakt mitgesammelt wird. Beim Bestätigungsprozess durch die Gemeinde wird automatisch ein E-Mail/SMS o.ä. ausgelöst, das die unterschreibende Person durch einfaches Klicken bestätigen kann. Erst danach gilt die Unterschrift als verifiziert. Als Alternative müsste ein brieflicher oder persönlicher Prozess angeboten werden.

Ein niederschwelligerer Weg wäre, dass pro Unterschriftenbogen eine natürliche Person verantwortlich zeichnet. Dies nicht mit der Verpflichtung, die Unterzeichnenden zu «überprüfen», sondern dafür Gewähr zu geben, dass die Unterschriften auf dem ordentlichen Wege gesammelt wurden.

This text exists only in German.

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass das Vertrauen in die Rechtmässigkeit der Prozesse der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren gestärkt werden soll und kann vor diesem Hintergrund den Wunsch nach einer Verstärkung des Kontrollprozesses nachvollziehen.

Die Sammlung von Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren ist im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet. Im Sinne der Volksrechte soll es einfach und unkompliziert sein, Unterschriften zu sammeln. Diesen Grundsatz gilt es bei der Beurteilung von Kontroll- und Bestätigungsmechanismen im Auge zu behalten, bevor diese eingeführt werden.

Der Bundesrat ist bereit, die in der vorliegenden Motion genannten Kontrollmechanismen (Bestätigungsmechanismus, Nachvollziehbarkeit der Unterschriftenlisten) im Rahmen der Umsetzung des zur Annahme empfohlenen Postulates 24.3853 Schläfli «Massnahmen zur Sicherheit bei Unterschriftensammlungen» zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

This text exists only in German.

Ablehnung

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 06.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.