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Parliament / Business / 25.3735

25.3735MotionWBFpending

Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur

submitted on 19.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilZugewiesen an die behandelnde Kommission (06.05.2026)

Soziale FragenBeschäftigung und ArbeitLandwirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 26.09.2025CommitteeBekämpft. Diskussion verschoben
  2. 27.04.2026National CouncilAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 42 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren, statt wie bisher bei 35 Jahren liegt.

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Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Bund gewährt zu diesem Zweck Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr.

Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie (Zorn Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture) waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben im Durchschnitt 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

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