The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 25.3972

25.3972MotionUVEKpending

Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren

submitted on 09.09.2025 in the Herbstsession 2025First chamber: Council of StatesÜberwiesen an den Bundesrat (18.06.2026)

StaatspolitikRecht AllgemeinRaumplanung und Wohnungswesen

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 09.12.2025Council of StatesAnnahme
  2. 18.06.2026National CouncilAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren präzisiert und klarstellt, wer zur Einsprache berechtigt ist. Einsprache berechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist («schutzwürdiges Interesse»).

This text exists only in German.

Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit.

Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des «schutzwürdigen Interesses» schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Damit soll verhindert werden, dass Projekte durch Einsprachen blockiert werden, die ohne eigene Betroffenheit aus rein taktischen oder finanziellen Gründen erhoben werden.

Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten.

This text exists only in German.

Der Bundesrat ist bereit, die Definition der schützenswerten Interessen im Bewilligungsrecht zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung von Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulate Caroni 24.3637 und Wicki 24.4411), aufgezeigt werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

This text exists only in German.

Annahme

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.