Parliament / Business / 26.1024
Anlagestrategie für Kleinanleger, Spar- und Investitionsunion und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz
submitted on 03.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (26.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Die Anlagestrategie für Kleinanleger der Europäischen Union, die Teil des umfassenderen Projekts der Spar- und Investitionsunion ist, zielt darauf ab, das Vertrauen der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger in die Kapitalmärkte zu stärken und einen grösseren Teil der privaten Ersparnisse in die Realwirtschaft zu lenken, auch zur Unterstützung des ökologischen Wandels, der Digitalisierung und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.
Das Paket sieht insbesondere Folgendes vor: einen strengeren Umgang mit Anreizen, Retrozessionen und Interessenkonflikten, neue Formen der vereinfachten Beratung, eine Überarbeitung der Schwellenwerte für den Zugang zur Kategorie der professionellen Kunden sowie eine stärkere Digitalisierung und Vergleichbarkeit der für die Anlegerinnen und Anleger bestimmten Informationen.
Angesichts der engen Verflechtung des Schweizer Finanzplatzes mit dem europäischen Markt sowie der zentralen Rolle der Schweiz im Vermögensverwaltungsgeschäft könnten sich diese Entwicklungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Akteure auswirken, die mit europäischer oder internationaler Kundschaft zusammenarbeiten. Der Ausgangstext geht bereits auf diese Aspekte ein, insbesondere auf den Zusammenhang zwischen der Anlagestrategie für Kleinanleger, der Spar- und Investitionsunion und der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.
Daher frage ich den Bundesrat:
• Wie beurteilt der Bundesrat die Anlagestrategie für Kleinanleger und die Spar- und Investitionsunion der Europäischen Union im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes?
• Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der restriktivere europäische Ansatz in Bezug auf Anreize, Retrozessionen und Interessenkonflikte für Schweizer Banken, Vermögensverwalter, Finanzberater und Anbieter von Finanzinstrumenten erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben könnte?
• Wie könnten sich diese Entwicklungen grenzüberschreitend auf Schweizer Akteure. die mit europäischer oder internationaler Kundschaft zusammenarbeiten, auswirken?
• Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Basisinformationen zu Finanzprodukten für Kleinanlegerinnen und -anleger in der Schweiz heute in digitaler Form ausreichend vergleichbar, verständlich und zugänglich sind?
• Hält es der Bundesrat für angebracht, allfällige Anpassungen des schweizerischen Rechtsrahmens zu prüfen, insbesondere um Wettbewerbsnachteile wegen der regulatorischen Entwicklungen in Europa zu vermeiden und gleichzeitig einen verhältnismässigen, liberalen und auf die Eigenverantwortung der Anlegerinnen und Anleger ausgerichteten Ansatz beizubehalten?
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
1./2. Die Retail Investment Strategy der EU und die breiter angelegte Savings and Investments Union sind Entwicklungen, welche der Bundesrat aufmerksam verfolgt. Die Retail Investment Strategy bezweckt insbesondere, den Schutz von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern zu stärken, ihr Vertrauen in die Kapitalmärkte zu fördern und private Ersparnisse vermehrt in produktive Investitionen zu lenken. Die Savings and Investments Union soll darüber hinaus dazu beitragen, Ersparnisse und Investitionen in der EU besser miteinander zu verbinden und die Finanzierung der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Retail Investment Strategy ist noch nicht definitiv abgeschlossen. EU-Rat und Parlament haben zwar eine politische Einigung erzielt; die endgültigen Rechtstexte und deren Umsetzung bleiben jedoch abzuwarten. Parallel dazu schreiten die Arbeiten an der Savings and Investments Union weiter voran, namentlich in den Bereichen Marktintegration, Aufsicht, Finanzkompetenz, Anlageformen und Altersvorsorgeprodukte. Aus Sicht des Bundesrates können diese Entwicklungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes relevant sein. Einerseits können tiefere und liquidere Kapitalmärkte in der EU auch für grenzüberschreitend tätige Schweizer Anbieter Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Andererseits können strengere Transparenz-, Vergleichbarkeits-, Vergütungs- und Dokumentationsvorgaben den Wettbewerbsdruck erhöhen und Anpassungen bei Geschäfts-, Vertriebs- und Beratungsmodellen erforderlich machen. Bei Anreizen, Retrozessionen und Interessenkonflikten ist nach heutigem Stand nicht von einem allgemeinen EU-weiten Verbot auszugehen. Die Entwicklung geht jedoch in Richtung höherer Anforderungen an Transparenz, Kundennutzen und den Umgang mit Interessenkonflikten. Relevante Auswirkungen auf Schweizer Anbieter mit EU-Bezug sind daher nicht auszuschliessen. Ihr Ausmass hängt wesentlich von der definitiven Ausgestaltung des EU-Rechts, der Umsetzung in den Mitgliedstaaten und den konkreten Geschäftsmodellen ab.
3. Für Finanzdienstleistungen, die auf Schweizer Territorium erbracht werden, gilt grundsätzlich das schweizerische Recht. Die Schweiz verfügt mit dem Finanzdienstleistungsgesetz und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen über einen eigenständigen Rahmen für Kundenschutz, Informationspflichten, Kundensegmentierung und den Umgang mit Interessenkonflikten. Im grenzüberschreitenden Geschäft ist die Lage differenzierter. Werden Kundinnen und Kunden in der EU aktiv angesprochen oder Finanzdienstleistungen in einen EU-Markt hinein erbracht, können zusätzlich das EU-Recht und das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats relevant werden. Mögliche Auswirkungen für Schweizer Anbieter betreffen daher insbesondere EU-bezogene Vertriebs- und Beratungsmodelle, die Produktdokumentation sowie die Einhaltung nationaler Vorgaben in den Zielmärkten. Die konkreten Folgen dürften je nach Zielstaat, Kundensegment und Geschäftsmodell unterschiedlich ausfallen.
4. Die Schweiz verfügt heute über ein grundsätzlich zweckmässiges System der Produktdokumentation für Privatkundinnen und Privatkunden. Das Basisinformationsblatt soll die wesentlichen Merkmale, Risiken und Kosten eines Finanzinstruments in verständlicher Form darstellen und den Vergleich verschiedener Produkte erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gleichwertige ausländische Dokumente verwendet werden. Die Informationen können zudem elektronisch bereitgestellt werden.
Damit bestehen bereits heute rechtliche Grundlagen für Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und digitale Zugänglichkeit. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die EU mit stärker standardisierten und künftig teilweise maschinenlesbaren Anlegerinformationen weitergehende Schritte vorsieht. Ob sich daraus für die Schweiz zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt, lässt sich erst im Lichte der endgültigen EU-Regelung und der Marktpraxis beurteilen.
5. Die EU-Regelung ist noch nicht vollständig abgeschlossen und ihre praktischen Auswirkungen auf den Markt sowie auf Schweizer Anbieter lassen sich erst nach Vorliegen der definitiven Rechtstexte und deren Umsetzung verlässlich beurteilen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob eine Überprüfung des schweizerischen Rechtsrahmens angezeigt ist. Allfällige Anpassungen müssten gezielt, verhältnismässig und mit den Grundsätzen der schweizerischen Finanzmarktpolitik vereinbar sein. Dabei wären sowohl die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz als auch der Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen. Zudem wird der Bundesrat im Rahmen der Bereichsstudie 2026 zur Kapitalmarktförderung, die er am 13. Mai 2026 angekündigt hat, weitere Entwicklungsmöglichkeiten prüfen.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
