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Parliament / Business / 26.1036

26.1036Dringliche Anfragepending

Einschränkung des Asyl-Antragsrechtes

submitted on 14.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (14.09.2026)

Migration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 16.09.2026CommitteeDringlichkeit angenommen

Die FDP, Liberale Fraktion hat eine Motion mit dem Titel "Einschränkung des Asyl-Antragsrechtes" eingereicht. Eine Gesetzesgrundlage soll es möglich machen das Recht auf Asylgesuch-Antragsstellung vorübergehend auszusetzen, indem gewisse Personengruppen, welche erfahrungsgemäss grossmehrheitlich Wirtschaftsflüchtlinge sind und eine erhöhte Kriminalitätsrate aufweisen, bereits an der Grenze abzuweisen. Im September 2026 findet eine ausserordentliche Session zum Thema "EU - Asyl" im Nationalrat statt.

Ich bitte den Bundesrat dazu um Beantwortung folgender dringlicher Fragen:

1. Gewichtet der Bundesrat das in internationalen Konventionen erwähnte Recht auf "Asylgesuch-Antragsstellung" höher, als das verfassungsmässige Recht von Leib, Leben und Eigentum der Schweizer Bevölkerung?

2. Wo ist in internationalen Konventionen das Recht auf Schutz von Leib, Leben und Eigentum für die eigene Bevölkerung erwähnt?

3. Würde der Gesetzgeber in einer referendumsfähigen Gesetzesvorlage die Möglichkeit zur vorübergehenden und spezifisch Personengruppen bezogenen Aussetzung des Asylgesuch-Antragsstellungs-Rechtes beschliessen, müsste dann aus Sicht des Bundesrates das Bundesgericht diesbezüglich die "Schubertpraxis" anwenden, oder müsste dazu die "Schubertpraxis" in unserer Verfassung verankert werden?

Der Bundesrat plant eine vorgelagerte Abklärung über das Recht auf Asyl einzuführen. Dazu bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

4. Auf welchem Staatsgebiet und in welchen Lokalitäten soll eine solche Abklärung stattfinden ?

5. Welche Behörde mit welchem geschulten Personal soll diese Abklärungen durchführen ?

6. Können sich die Asylsuchenden während der Dauer dieser Abklärung frei bewegen ?

7. Wie wird sicher gestellt, dass während der Dauer dieser Abklärungen die Asylsuchenden nicht kriminell werden ?

8. Wo werden Asylsuchende, denen kein Recht auf Asyl zugesprochen wurden, danach physisch verbleiben ?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser dringlichen Fragen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data

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