Parliament / Business / 26.314
Unterstellung der Abkommen mit der EU (Bilaterale Ill) unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum (Änderung der Bundesverfassung [BV])
submitted on 01.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: Council of StatesEingereicht (01.09.2026)
- Confederation and cantonsAssigned by a rule: A cantonal initiative: a canton turns to the Confederation.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. schnellstmöglich die notwendigen Schritte zu unternehmen, dass der Erlass zur Genehmigung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) bzw. zu einem allfälligen Rahmenabkommen mit der EU einem obligatorischen Referendum gemäss Art. 140 BV unterliegt. Völkerrechtliche Verträge, welche «schwerwiegende Eingriffe in die innere Struktur der Schweiz» oder eine «grundlegende Neuorientierung der Schweizerischen Aussenpolitik» darstellen, sind mithin Volk und Ständen zu unterbreiten.
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Reasons
Das mit der Europäischen Union ausgehandelte Vertragspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen (Bilaterale III) berührt die gewachsenen politischen Institutionen der Schweiz in besonderem Masse. Im Gegensatz zu den bisherigen bilateralen Verträgen enthält es ausgeprägte institutionelle Elemente: Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet sich die Schweiz, in den betroffenen Bereichen künftige Weiterentwicklungen des EU-Rechts zu übernehmen; bei Streitigkeiten ist die Auslegung des EU-Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für das Schiedsgericht verbindlich; und bei einer Nichtübernahme drohen Ausgleichsmassnahmen. Diese Elemente haben Auswirkungen auf die Schweizer Verfassungsordnung und auf die Kompetenzen der Kantone und kommen in ihrer Tragweite einer Verfassungsänderung nahe.
Volk und Stände bilden gemeinsam die Schweizerische Eidgenossenschaft. Das Ständemehr ist eine wichtige Errungenschaft des schweizerischen Föderalismus: Es respektiert die Souveränität der Kantone und bildet ein zentrales Korrektiv zugunsten der kleineren Kantone und der Sprachminderheiten. Bei einem Geschäft von dieser Tragweite ist es daher geboten, dass nicht nur das Volks-, sondern auch das Ständemehr zur Anwendung gelangt. In der Tradition der Volksabstimmungen über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, 1992) und über das Freihandelsabkommen mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1972) - die beide dem obligatorischen Referendum unterstellt wurden - soll auch das vorliegende Vertragspaket im Sinne der stärkeren demokratischen Legitimation Volk und Ständen unterbreitet werden.
Der Kanton Zug steht mit diesem Anliegen nicht allein: In der von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 24. Oktober 2025 verabschiedeten Stellungnahme vertreten zehn Kantone (UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, Al und Tl) die Auffassung, dass die Genehmigungsbeschlüsse dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen sind. Mit der vorliegenden Standesinitiative bringt der Kanton Zug diese Haltung förmlich in den eidgenössischen Gesetzgebungsprozess ein und untermauert die Position dieser Kantone.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
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