Parliament / Business / 26.3575
Return Hubs für abgewiesene Asylbewerber. Macht die Schweiz mit?
submitted on 04.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: Council of StatesIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Personen ohne Aufenthaltsrecht, die das Land nicht verlassen, sorgen für Unmut. Ein Lösungsansatz hierfür ist der Wegweisungsvollzug in Drittstaaten in sogenannten «Return Hubs».
Der Bundesrat schrieb in seinem Bericht vom Frühjahr 2026 zum Postulat Caroni 23.4490, «Falls andere Staaten Modelle zur Verlagerung des Wegweisungsvollzugs in Drittstaaten rechtskonform und zielführend umsetzen können, will der Bundesrat eine Beteiligung in Kooperation mit gleichgesinnten Staaten oder ein eigenes Projekt prüfen». Es sei wichtig, «dass die Schweiz im Rahmen (…) der EU-Rückkehrverordnung die Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage für return hubs unterstützt».
Am 1. Juni 2026 haben sich Verhandler von EU-Parlament und -Mitgliedstaaten über einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission geeinigt; die Zustimmung der entsprechenden Gremien sei Formsache (NZZ vom 2.6.2026).
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Frage zu beantworten:
Welche Schritte unternimmt der Bundesrat im Sinne seines Berichts, um die Schweiz an dieser Art des Wegweisungsvollzugs zu zu beteiligen?
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The Federal Council's opinion
Mit der Verabschiedung der neuen Rückkehr-Verordnung auf EU-Ebene wird die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten (Return Hubs) geschaffen. Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, die die Schweiz übernehmen wird. Die Schweiz hat nach Notifizierung der Verordnung gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen bis zu zwei Jahre Zeit, um die Verordnung ins nationale Recht umzusetzen und dies der EU mitzuteilen. Der Bundesrat erwartet eine Notifizierung im Oktober 2026.
Die Schweiz ist im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin mit den Mitgliedstaaten der EU zu allen migrationsbezogenen Themen laufend im Dialog, somit auch zur Thematik der Return Hubs. Wie der Bundesrat im Rahmen seines Berichts vom 15. April 2026 zum Postulat Caroni 23.4490 «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» dargelegt hat, wird er die Optionen einer Beteiligung prüfen, sollten entsprechende Projekte (wie z.B. Return Hubs) rechtskonform und nachhaltig umgesetzt werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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