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Parliament / Business / 26.3586

26.3586PostulatEFDpending

Wirksamkeit des Schweizer Brandschutzes im internationalen Vergleich

submitted on 08.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

StaatspolitikSicherheitspolitikEuropapolitikUmwelt

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Wirksamkeit der Schweizer Brandschutzvorschriften und der damit verbundenen kantonalen Bestimmungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene mit den entsprechenden Normen und Rechtsvorschriften anderer Länder vergleicht. Um die Stellung der Schweiz im Vergleich zu den analysierten Ländern in Bezug auf Brände sowie Personen- und Sachschäden aufzeigen zu können, muss sich der Bericht auf eine Reihe vergleichbarer europäischer Staaten abstützen.

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Brandkatastrophen wie jene in Crans-Montana wirken sich stark auf die öffentliche Meinung aus und werfen zahlreiche Fragen auf. Gerade in solchen Situationen ist eine objektive Analyse der Ereignisse besonders wichtig. Durch einen Vergleich der Schweiz mit anderen Ländern kann die Verkettung der Ereignisse besser verstanden werden.

Eine solche Einordnung setzt jedoch einen Referenzrahmen voraus. Bislang existiert kein systematischer internationaler Vergleich zu den Brandschutzvorschriften oder Sicherheitsstandards.

Eine Vergleichsstudie würde die verschiedenen Regelungsmodelle sowie die Verfahren und Organisationsweisen, die sich daraus ergeben, sichtbar machen. Ausserdem würde klar werden, wo die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern steht.

Der Bericht muss insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen:

• Beschreibung der wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Bezug auf den regulatorischen Schutz, die Zuständigkeiten und die Umsetzung.

• Indikatoren, die stichhaltige quantitative Vergleiche zwischen der Schweiz und den hinzugezogenen Ländern ermöglichen (Anzahl der Brände, beispielsweise pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner oder in Relation zum Immobilienbestand; jährliches Ausmass der Brandschäden in Prozent des BIP oder in Relation zu den Versicherungswerten; Anzahl der Personen pro Jahr, die durch Brände umkommen).

• Daten über Brandopfer und grosse Katastrophen.

• Analysen der Resultate und Diskussion der Schlüsse, die daraus gezogen werden können, um das Brandschutzniveau der Schweiz zu ermitteln.

Ein solcher Bericht würde dazu beitragen herauszufinden, ob das Schweizer System im Vergleich zu anderen Ländern gut oder schlecht aufgestellt ist. Welche sind seine Schwächen und Stärken? Könnte man sich an anderen Systemen orientieren?

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Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 26.3448 Schmezer «Die Bedeutung der Gebäudeversicherung in der Schweiz» erwähnt sowie gemäss der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Zuständigkeit in den Bereichen Brandschutz, Baubewilligungen und Gebäudesicherheit bei den Kantonen und Gemeinden.

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) beauftragt die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) mit der Ausarbeitung und Umsetzung der schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese bestehen aus der Brandschutznorm, welche die geltenden Sicherheitsstandards bestimmt, und den Brandschutzrichtlinien, welche die detaillierten Anforderungen und Massnahmen für die Umsetzung der Brandschutznorm enthalten. Aktuell ist einzig der Vollzug der Brandschutzvorschriften den einzelnen Kantonen überlassen.

Im Auftrag des IOTH nimmt die VKF auf der Basis eines risikobasierten Ansatzes seit 2018 eine Totalrevision der Brandschutzvorschriften vor. Am 6. März 2026 beschloss das IOTH, das Inkrafttreten der totalrevidierten Brandschutzvorschriften zu verschieben, damit die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum Brandfall in Crans-Montana berücksichtigt werden können. Als Sofortmassnahme führte das IOTH im Übrigen ein schweizweites Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen ein.

Da die Zuständigkeit für den Brandschutz bei den Kantonen liegt und aufgrund der laufenden Arbeiten innerhalb des IOTH erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung des von der Postulantin geforderten Berichts nicht als zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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