Parliament / Business / 26.3613
Ambulantisierung der Medizin. Wie wird die ärztliche Weiterbildung künftig finanziert?
submitted on 10.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
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Submitted text
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
-Teilt der BR die Einschätzung, dass es spätestens mit der Einführung von EFAS im Jahr 2028 notwendig ist, die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten Bereich in allen Kantonen zu regeln?
-Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Finanzierung der ambulanten ärztlichen Weiterbildung so ausgestaltet wird, dass genügend Weiterbildungsplätze in der Grundversorgung sowie in ambulant zu erbringenden spezialisierten Leistungen geschaffen werden und eine Rückverlagerung von Leistungen in den stationären Bereich verhindert werden kann?
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Reasons
Der Bundesrat legt fest, welche ärztlichen Leistungen grundsätzlich ambulant zu erbringen sind («ambulant vor stationär», AVOS). Die Kantone können diese Liste erweitern. Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen soll Kosten dämpfen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung EFAS im Jahr 2028 wird die Ambulantisierung weiter an Bedeutung gewinnen.
Im stationären Bereich ist die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung über die interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der Weiterbildungsleistungen der GesundheitsdirektorenKonferenz geregelt. Diese stützt sich auf das Medizinalberufegesetz. Die entsprechenden Anteile gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen und werden nicht über die Grundversicherungs-Tarife vergütet.
Im ambulanten Bereich fehlt hingegen eine schweizweit einheitliche Finanzierungsregelung. Einzelne Kantone haben entsprechende Lösungen aufgebaut oder sind daran, solche aufzubauen. Als Referenzmodell gilt das «Bieler Modell» des Kantons Bern, das eine Mischfinanzierung durch den Kanton, ambulante Weiterbildungsstätten und Krankenversicherer vorsieht.
Mit der fortschreitenden Ambulantisierung steigt der Bedarf an Weiterbildungsplätzen in ambulanten Strukturen (Praxen, Ambulatorien, tagesstationäre Einrichtungen). Ohne gesicherte Finanzierung droht eine Lücke in der ärztlichen Weiterbildung. EFAS beseitigt zwar negative Systemanreize, regelt jedoch die Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich nicht. Versorgungspolitisch drohen Wissenslücken, Versorgungsengpässe sowie eine unerwünschte Rückverlagerung von Leistungen in den stationären Bereich, wenn der ärztliche Nachwuchs die notwendigen Kompetenzen nicht ausreichend im ambulanten Sektor erwerben kann.
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The Federal Council's opinion
1. und 2. Der Bundesrat erachtet die Bereitstellung von genügend Weiterbildungsplätzen – sowohl ambulant wie stationär – für Ärztinnen und Ärzte als zentralen Beitrag für die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung und die Reduktion der Auslandabhängigkeit. Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11) enthält zwar schweizweit geltende Vorgaben bezüglich (Weiter-)Bildung und Berufsausübung von Medizinalpersonen. Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildungsplätze ist jedoch in erster Linie Sache der Kantone. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es im ambulanten Bereich keine interkantonale Finanzierungsregelung analog zum stationären Bereich gibt. Das Gremium «Koordination ärztliche Weiterbildung» hat denn auch bereits 2023 darauf hingewiesen, dass die Kantone Lösungen für die Finanzierung ambulanter Weiterbildungsplätze suchen sollen (vgl. www.obsan.ch > Publikationen > 05/2023 «Zukünftiger Bestand und Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten in der Schweiz»).
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, die ab 2028 eingeführt werden wird, dürfte die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich mittelfristig weiter begünstigen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Bereitstellung von genügend ambulanten Weiterbildungsplätzen somit weiter an Bedeutung gewinnt. Die einheitliche Finanzierung ändert jedoch nichts an der grundlegenden Aufgabenteilung im Gesundheitswesen. Für die Finanzierung der Weiterbildungsplätze von Ärztinnen und Ärzten zuständig bleiben die Kantone. Der Bundesrat erwartet von diesen die Erarbeitung von entsprechenden Lösungsansätzen.
Im Rahmen der Agenda Grundversorgung hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit den relevanten Akteuren seinerseits mögliche Massnahmen erarbeitet, wie die ärztliche Weiterbildung insbesondere im ambulanten Bereich gestärkt werden könnte (vgl. www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Themen der Gesundheitsversorgung > Agenda Grundversorgung). Als Vorbereitung für deren Umsetzung wird aktuell vom BAG unter Einbezug der betroffenen Akteure ein Grundlagenbericht «Zukunft ärztliche Weiterbildung» erarbeitet. Dieser soll die Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten in der ärztlichen Weiterbildung beleuchten und darauf aufbauend die im Fachbericht der Agenda Grundversorgung vom Dezember 2025 genannten Massnahmen konkretisieren und priorisieren. Der Grundlagenbericht soll im Mai 2027 vorliegen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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