Parliament / Business / 26.3639
Schutz ja – aber temporär. Paradigmenwechsel in der Schweizer Asylpolitik nach dänischem Vorbild
submitted on 15.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: Council of StatesIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine umfassende Revision des Asyl- und Ausländerrechts vorzulegen, die auf einem grundlegenden Paradigmenwechsel beruht: Die Asylpolitik soll konsequent auf temporären Schutz ausgelegt werden. Mit dem Ziel, den Anreiz für missbräuchliche Gesuche substanziell zu reduzieren, ohne schutzbedürftigen Personen den Zugang zum Asylverfahren zu verwehren. Die Vorlage muss die relevanten Rechtsbereiche – Schutzstatus und Verfahren, Sozialleistungen, Familiennachzug, Vollzug und Rückkehr sowie Migrationsdiplomatie – als kohärentes Gesamtpaket regeln. Als Referenz dienen nachweislich wirksame Massnahmen europäischer Staaten – namentlich Dänemarks, aber auch weiterer Länder mit vergleichbaren Erfahrungen.
This text exists only in German.
Reasons
Die Schweiz verzeichnete 2025 insgesamt 25'781 Asylgesuche. Dänemark, mit denselben völkerrechtlichen Verpflichtungen und vergleichbarer Wirtschaftskraft, registrierte im gleichen Zeitraum lediglich 1'959 – pro Kopf fast zehnmal weniger. Das war nicht immer so: 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, zählte Dänemark noch 21'316 Gesuche. Seither sind sie im Vergleich zur Schweiz drastisch gesunken – als Folge eines konsequenten Paradigmenwechsels.
Der dortige Rückgang beruht nicht auf einer einzelnen Massnahme, sondern auf einem Paradigmenwechsel: Schutz wird in Dänemark grundsätzlich als temporär verstanden, Integration ist nicht das primäre Ziel, sondern die Rückkehr. Die Asylpolitik wurde in allen Bereichen darauf ausgerichtet, so entstand eine kohärente Gesamtwirkung.
Bundesrat und Parlament haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zu Verfahren, Vollzug, Sozialleistungen und Familiennachzug diskutiert. Viele gehen in die richtige Richtung – isolierte Anpassungen bleiben in einem komplexen System aber weitgehend wirkungslos. Es braucht auch in der Schweiz einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Dieser soll nicht auf eine pauschale Einschränkung des Asylrechts abzielen – jede Person hat das Recht, ein Gesuch zu stellen. Das Stellen von missbräuchlichen Gesuchen soll analog Dänemark aber unattraktiv werden und der Vollzug muss viel konsequenter erfolgen.
Als Folge dieses Kurswechsels wird die Zahl der Gesuche sinken – was insbesondere die Kantone und Gemeinden entlastet, die durch die hohe Gesuchszahl personell, finanziell und infrastrukturell an die Grenze kommen. Die umfassende Revision des Asyl- und Ausländerrechts soll insbesondere folgende Bereiche angehen: Schutz konsequent als temporärer Zustand auszugestalten – mit befristeter vorläufiger Aufnahme, regelmässiger Überprüfung des Status und systematischen Aberkennungsverfahren bei Lageverbesserung im Herkunftsland. Ergänzend sind die Listen sicherer Herkunfts- und Drittstaaten auszubauen, Beschwerdefristen auf die zwingenden völkerrechtlichen Vorgaben zu reduzieren und die Mitwirkungspflichten konsequenter durchzusetzen. Beim Familiennachzug sind strenge Voraussetzungen analog Dänemark gesetzlich zu verankern: vollständige Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, Sprachkenntnisse auf hohem Niveau und klare Wohnraumstandards. Bei den Sozialleistungen sind Asylsozialhilfe und Sachleistungen schweizweit auf das verfassungsrechtliche Existenzminimum zu vereinheitlichen. Im Bereich Rückkehr und Vollzug sind konsequent zentrale Ausreisezentren zu schaffen, Ausschaffungshaft konsequenter zu nutzen und die Visapolitik als Hebel gegenüber nicht kooperierenden Herkunftsländern einzusetzen.
Bleibt die Schweiz bei den Asylgesuchen und dem Vollzug auf dem heutigen Niveau, gefährdet das die gesellschaftliche Akzeptanz einer offenen Migrationspolitik insgesamt – auch bei der wichtigen Rekrutierung von Fachkräften für unsere Wirtschaft.
Die Schweiz soll ihre Asylpolitik deshalb im Grundsatz auf temporären Schutz ausrichten. Dänemark belegt, dass das im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Bilateralen Verträgen möglich ist.
Dänemark soll der Schweiz als Referenz dienen, nicht als starre Vorgabe. Der Bundesrat soll europäische Erfahrungen breit auswerten – neben Dänemark sollen auch Best-Practice-Modelle anderer europäischer Staaten einfliessen.
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
Der Bundesrat verfolgt internationale asylrechtliche Entwicklungen laufend und wird noch im laufenden Jahr den Bericht in Erfüllung des Po. 24.3939 Z’graggen «Analyse der Asylverfahren in ausgewählten europäischen Ländern» vorlegen. Im Bericht werden mehrere aktuelle europäische Asylsysteme (darunter das dänische) vertieft analysiert und daraus Empfehlungen für das Schweizer Asylrecht abgeleitet.
Der Motion liegt die Annahme zugrunde, die tiefen Asylzahlen Dänemarks seien auf einen asylpolitischen Paradigmenwechsel zurückzuführen. Ein Blick auf die dänischen Asylstatistiken zeigt: Tiefe Asylzahlen im Bereich von 2'000 bis 5'000 Gesuchen pro Jahr sind in Dänemark nicht neu, sondern die Regel. Mit Ausnahme der Jahre 2012-2016 (Arabischer Frühling und Flüchtlingskrise) verzeichnete Dänemark in den letzten 20 Jahren nie mehr als 5'000 Asylgesuche (z.B. 2005: 2'300 Gesuche, 2008: 2400, 2017: 3'500, 2018: 3'600). Die tiefen Asylgesuche in Dänemark sind somit in erster Linie auf die geographische Randlage ausserhalb der grossen Migrationsrouten zurückzuführen. Dänemark war lange ein Transitland auf der Route über Deutschland nach Schweden. Diese Route wird aktuell wieder wenig frequentiert, wovon auch Dänemark automatisch profitiert. Dazu kommt, dass die Landesgrenze Dänemarks zu Deutschland lediglich 67 Kilometer lang ist, nach Schweden führt eine Brücke. Die Schweiz wiederum hat eine Landesgrenze von 2000 Kilometern. Aufgrund ihrer Lage auf den Migrationsrouten hat die Schweiz eine völlig andere Ausgangslage, die sich unabhängig der Rechtslage und Asylpolitik auf die Asylzahlen auswirkt.
Wie Dänemark gewährt auch die Schweiz nicht unbefristeten Schutz. Sowohl vorläufige Aufnahmen als auch die Flüchtlingseigenschaft können erlöschen resp. aberkannt oder widerrufen werden. In diesem Sinne ist das Schweizer System weitgehend mit dem dänischen vergleichbar. Allerdings wird der Schutz in der Schweiz nicht Jahr für Jahr überprüft, sondern gezielt und in Situationen, in denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Aufhebung besteht, z.B. nach grundlegenden Veränderungen im Heimatstaat und damit zusammenhängender Anpassung der Asylpraxis. Die dänische Praxis zeigt, dass die systematische Überprüfung nur selten zur Aufhebung führt. Dies ist auch in der Schweiz bei der periodischen Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen so. Somit würde eine wiederkehrende Überprüfung aussichtsloser Konstellationen zusätzlichen bürokratischen und unverhältnismässigen Ressourcenbedarf auslösen.
Die Schweiz zeichnet sich sodann durch eine hohe Integrationskraft aus. Die Integrationsagenda greift: Jahr für Jahr steigt die Erwerbstätigenquote von Personen aus dem Flüchtlingsbereich. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Paradigmenwechsel zu dauerhaft temporärem Schutz die Integrationspolitik der Schweiz erheblich schwächen würde und mit grossen integrationspolitischen Risiken verbunden wäre. Aus Arbeitgebersicht ist die Anstellungen von Personen, deren Status jährlich überprüft wird, unattraktiv. Dies zeigen auch Erfahrungen mit dem Schutzstatus S. Erfolgreiche Integration setzt Planungssicherheit voraus, sowohl bei den betreffenden Personen als auch auf Seite der Arbeitgeber. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einführung eines dauerhaft temporären Schutzes somit zu höheren steigenden Sozialhilfekosten führen würde.
Bereits im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Müller Damian 18.3930 «Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951» wurden zentrale Fragen zum Flüchtlingsschutz, zur Integration, zur Rückkehr sowie zum internationalen Flüchtlingsrecht umfassend geprüft. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass das geltende Flüchtlingsrecht den aktuellen Anforderungen weiterhin gerecht wird und keinen grundlegenden Paradigmenwechsel erfordert. Entsprechend verweist der Bundesrat auch auf seine Stellungnahme auf die in der Herbstsession 2025 abgelehnte Motion Schmid Pascal 24.4588 «Von Schweden und Dänemark lernen, Asyl nicht mehr unbefristet gewähren. Zurück zum Kerngehalt des Asylrechts».
Der Bundesrat wird neben dem erwähnten vergleichenden Bericht zur Asylpolitik anderer europäischen Länder noch im laufenden Jahr ein Gesetzgebungspaket zur Weiterentwicklung des Schweizer Asylsystems als Resultat der laufenden Asylstrategie 2027 in die Vernehmlassung schicken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
This text exists only in German.
The Federal Council's proposal
Ablehnung
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
