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Parliament / Business / 26.3649

26.3649InterpellationWBFpending

Durchlässigkeit im Betreuungs- und Bildungsbereich stärken

submitted on 16.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

BildungBeschäftigung und Arbeit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

• Welche Möglichkeiten bestehen, im Frühbereich (Kindergarten sowie 1.–3. Primarklasse) zusätzlich zum bisherigen, hochschulbasierten Modell stärker praxisorientierte, duale Ausbildungswege für Lehrpersonen zu entwickeln?

• Könnten bestehende Bildungsangebote der höheren Berufsbildung – insbesondere die Höhere Fachschule Kindheitspädagogik HF und verwandte Studiengänge – in enger Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen als Grundlage für einen solchen dualen Ausbildungsweg dienen?

• Könnte ein solches Modell im Vergleich zum heutigen System, Vorteile aufweisen, insbesondere in Bezug auf die Attraktivität und Aufwertung der beruflichen Bildungswege (FaBe EFZ, Berufsmaturität, HF) sowie die Bindung erfahrener Fachpersonen an das Bildungssystem?

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Fachpersonen Betreuung EFZ (FaBe), leisten einen wichtigen Beitrag in Kitas und den schulergänzenden Tagesstrukturen. Sie verfügen über hohe Praxis- und Sozialkompetenzen im Umgang mit Kindern. Mit der Einführung von Tagesschulen und dem Ausbau schulergänzender Angebote nimmt die Bedeutung dieser Berufsgruppen zu. Gleichzeitig bleibt der Weg in die Lehrtätigkeit für diese Fachpersonen beschwerlich. Trotz Berufsmaturität ist der Zugang zu Pädagogischen Hochschulen in der Praxis schwierig.

Die ausgeschriebenen Funktionen für FaBe im schulischen Umfeld sind oftmals kleinteilig (z.B. wenige Prozentpensen im Randstunden- oder Mittagsbereich) und dadurch weniger attraktiv, obwohl die pädagogische Verantwortung im Alltag mit Kindern hoch ist. Gut ausgebildete und erfahrene FaBe-Fachpersonen wandern ab, weil ihnen im Bildungssystem kaum Entwicklungsperspektiven hin zur Lehrtätigkeit offenstehen.

Angesichts des sich weiter akzentuierenden Fachkräftemangels im Frühbereich stellt sich die Frage, ob das heutige, ausschliesslich hochschulbasierte Ausbildungsmodell für Kindergarten- und Unterstufenlehrpersonen noch zeitgemäss ist oder ob ergänzend stärker praxisorientierte, duale Ausbildungswege sinnvoll wären.

Die Höhere Fachschule Kindheitspädagogik HF und verwandte Bildungsgänge vermitteln bereits heute vertiefte frühpädagogische Kompetenzen. Es drängt sich auf zu prüfen, ob und wie solche Angebote – in Kombination mit einer Berufsmaturität und in Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen – als anerkannter Ausbildungsweg in den Lehrberuf im Frühbereich dienen könnten.

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1. Die Ausbildung zur dipl. Kindheitspädagogin HF bzw. zum dipl. Kindheitspädagogen HF sieht bereits einen starken Praxisbezug vor. Sie kann entweder als schulische Vollzeitausbildung mit integrierten Praktika in Betreuungseinrichtungen oder als dualer Bildungsgang mit einer Anstellung von mindestens 50 Prozent bei einem Arbeitgeber absolviert werden. Die Ausbildungsinhalte werden von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam mit den Bildungsanbietern erstellt und überarbeitet. Die OdA können somit auf veränderte Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren, indem sie eine Revision des Rahmenlehrplans einleiten. Die Ausbildung zur Lehrperson auf Primarstufe erfolgt an einer Pädagogischen Hochschule (PH). Diese Studiengänge sind praxisorientiert und sehen im Lehrplan 25 bis 30 Prozent berufspraktische Bildung vor. Die PH fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und unterstehen der kantonalen und interkantonalen Gesetzgebung; der Bund sorgt gemeinsam mit den Kantonen für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung (Art. 63a Bundesverfassung; SR 101). Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens verfügen die PH bei der Gestaltung und Anpassung ihrer Studiengänge über akademische Freiheit.

2./3. Es bestehen heute zahlreiche Zugangswege von der Berufsbildung an eine PH. Nach Artikel 24 Absatz 1 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG; SR 414.20) setzt die Zulassung zur ersten Studienstufe einer PH eine gymnasiale Maturität voraus. Gemäss den Absätzen 2 und 3 verlangen die PH für die Zulassung zur ersten Studienstufe für die Vorstufen- und Primarlehrerausbildung entweder eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsmaturität oder eine gleichwertige Vorbildung. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Vorbildungen sind im Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und ‑direktoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen vom 28. März 2019 festgelegt.

Der Bericht des Bundesrates vom 9. April 2025 über die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung, der in Erfüllung des Postulates 22.4267 WBK-N erstellt wurde, hat die prüfungsfreie Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität zu einer PH sowie die Zugangsvoraussetzungen und mögliche Verbesserungen geprüft. Angesichts der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der Lehrerbildung hat der Bundesrat den Kantonen und ihren PH empfohlen, die Empfehlungen des Gutachtens zu den bestehenden Aufnahmeprüfungen weiter zu bearbeiten sowie bestehende kantonale Ausbildungsmodelle und deren Entwicklung weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse der Arbeiten der EDK werden bis März 2027 vorliegen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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