Parliament / Business / 26.3656
Verlängerung des Förderprogramms Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv)
submitted on 16.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
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Im Sozial- und Gesundheitsbereich sind die Aufträge der Leistungserbringer in der Regel auf Betreuung und Pflege ausgerichtet. Mittel für Forschung und Entwicklung stehen kaum zur Verfügung, und es besteht keine branchenweit etablierte Innovationskultur. Innovative Ansätze entstehen deshalb oft unter erschwerten Bedingungen und werden oft kleinregional sowie durch das Engagement einzelner Akteure vorangetrieben.
Vor diesem Hintergrund kommt Förderinstrumenten, die gezielt Ideen und Projekte aus der Praxis unterstützen, eine zentrale Bedeutung zu. Der Experimentierartikel im KVG hat sich im Unterschied zum Förderprogramm EmGv bislang nicht als wirksames Instrument zur Förderung praxisnaher Innovationen etabliert. Das Förderprogramm EmGv, das im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative lanciert wurde, hat hingegen bereits in seiner ersten Förderrunde mit 80 eingereichten Gesuchen ein deutliches Bedürfnis aus der Branche ausgewiesen. Der Erfolg des Programms wird dabei insbesondere seiner klaren Ausrichtung sowie dem niederschwelligen Zugang zugeschrieben.
Gleichzeitig konnten aufgrund der finanziellen Limite nur rund 10 Prozent der Projekte berücksichtigt werden. Dies unterstreicht die hohe Nachfrage und wirft Fragen zur Weiterentwicklung sowie zur längerfristigen Perspektive des Programms auf – insbesondere mit Blick auf die Motivation der Projektträgerschaften und die nachhaltige Nutzung des Innovationspotenzials.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
• Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Nutzung und Wirkung des Förderprogramms EmGv im Hinblick auf die Stärkung einer koordinierten, qualitativ hochwertigen und effizienten Grundversorgung?
• Teilt er die Einschätzung, dass die hohe Zahl eingereichter Gesuche auf eine Förderlücke für praxisnahe Projekte hinweist?
• Ist eine Evaluation des Förderprogramms vorgesehen?
• Sieht der Bundesrat angesichts des ausgewiesenen Bedarfs und der positiven Resonanz Handlungsbedarf, das Förderprogramm über die aktuelle Laufzeit hinaus weiterzuführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?
• Welche Rolle misst der Bundesrat dem Förderprogramm künftig bei der Unterstützung von Projekten in der Langzeitpflege sowie an den Schnittstellen zwischen medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung bei?
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The Federal Council's opinion
1. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh für Aussagen dazu, wie sich die im Rahmen des Förderprogramms Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv) finanzierten Projekte auf die Effizienz der Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten auswirken. Im Rahmen der ersten Förderrunde wurden bis Januar 2025 insgesamt 81 Projekte eingereicht. Diese wurden unter Einbezug von unabhängigen Fachexpertinnen und -experten geprüft. Auf Grundlage der vom Eidgenössischen Departement des Inneren erlassenen Prioritätenliste wurden neun Projekte zur Förderung ausgewählt (vgl. Übersicht der geförderten Projekte auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): www.bag.admin.ch > Übersicht > Berufe > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe > Umsetzung der Pflegeinitiative > Förderprogramm EmGv > Geförderte Finanzhilfeprojekte). Die ausgewählten Projekte werden seit Herbst 2025 umgesetzt und laufen bis zu drei Jahre. Die zweite Förderrunde wurde im Mai 2026 angekündigt und wird im Oktober 2026 eröffnet. Insgesamt sind bis 2028 maximal drei Förderrunden vorgesehen.
2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass innovative Projekte die interprofessionell abgestimmte, koordinierte Versorgung von Personen mit chronischen und multimorbiden Erkrankungen vorantreiben können. Deshalb hat der Bundesrat den Schwerpunkt des Förderprogramms auf die Langzeitpflege gelegt. Er geht jedoch nicht von einer Förderlücke aus. Neben dem Förderprogramm EmGv bestehen weitere, nationale Fördermöglichkeiten mit ähnlicher thematischer Ausrichtung. Beispiele hierfür sind die Finanzhilfen der Eidgenössischen Qualitätskommission, die Projektförderung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Bereich Prävention in der Gesundheitsversorgung sowie private Stiftungen, etwa die Fondation Leenaards mit ihrer aktuellen Ausschreibung zum Thema «Vers une santé partagée». Zudem liegt die Zuständigkeit für die Organisation und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung primär bei den Kantonen und Gemeinden.
3. Alle geförderten Projekte werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben von einer Evaluation begleitet. Darüber hinaus sieht das BAG eine Gesamtevaluation des Förderprogramms vor. Die Gesamtevaluation soll durch eine unabhängige, externe Stelle durchgeführt werden. Ziel dieser Evaluation ist, die Relevanz, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms zu beurteilen und darauf abgestützt Empfehlungen zu erarbeiten. Die Durchführung der Gesamtevaluation erfolgt vorbehaltlich verfügbarer finanzieller und personeller Ressourcen ab 2027 und wird nach Vorliegen der Ergebnisse frühstens 2029 publiziert.
4. Die im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» geschaffenen gesetzlichen Grundlagen sowie der Kreditbeschluss gelten befristet bis zum 30. Juni 2028. Eine Weiterführung des Förderprogramms würde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 [GesBG; SR 811.21] und Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 [MedBG; SR 811.11]) sowie einen erneuten Bundesbeschluss zur Bereitstellung des entsprechenden Verpflichtungskredites bedingen.
5. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten für eine starke, interprofessionelle Grundversorgung für Langzeitpatientinnen und -patienten ein. Die vom Bund oder den oben genannten Organisationen finanzierten Projekte können wertvolle Impulse für die zukünftige Ausgestaltung der Grundversorgung liefern. Die Erkenntnisse aus erfolgreichen Projekten sowie der Evaluation des Förderprogramms EmGv sollen bei der Umsetzung der Massnahmen der Agenda Grundversorgung genutzt werden, insbesondere zur Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, Berufsprofilen sowie der verbesserten ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung in Pflegeheimen. Es ist in der Folge an Kantonen, Gemeinden, Gesundheitseinrichtungen und Organisationen der Arbeitswelt die erprobten Modelle aus den innovativen Projekten aufzunehmen und auch in ihrer Einrichtung zu implementieren. Nur so kann eine flächendeckende Wirkung erzielt werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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