Parliament / Business / 26.3690
Normalisierung rechtsextremer Ideologien. Wie begegnet der Bundesrat dieser Gefahr?
submitted on 17.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
• Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr einer Normalisierung rechtsextremer Ideologien und Akteure in der Schweiz?
• Stellt der Bund Verflechtungen zwischen rechtsextremen Gruppierungen & Parteien o. Jungparteien fest? Wenn ja, wie beurteilt er diese?
• Welche Entwicklungen beobachtet der Bund bei Reichweite, Rekrutierung, Vernetzung & öffentlicher Inszenierung rechtsextremer Gruppierungen?
• Wie beurteilt der Bundesrat das Verhältnis zwischen vordergründig gewaltfreien Aktionen und gewalttätigen rechtsextremistischen Szenen?
• Welche Stellen sind für Prävention, Sensibilisierung & Früherkennung zuständig? Gibt es eine übergreifende Strategie gegen die Normalisierung rechtsextremer Ideologien?
• Nach welchen Kriterien nennt & beurteilt der NDB einzelne rechtsextreme Gruppierungen in öffentlichen Lageberichten? Wie verhindert der Bundesrat, dass zurückhaltende Kommunikation unbeabsichtigt zur Normalisierung beiträgt?
• Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der «Jungen Tat» seit seiner Antwort auf die I. 23.3391?
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Reasons
Rechtsextreme Akteure versuchen, menschenfeindliche und autoritäre Positionen als legitime politische Standpunkte erscheinen zu lassen. Sie greifen aktuelle Debatten auf, inszenieren öffentlichkeitswirksame Aktionen, sprechen junge Menschen über soziale Medien an. So drohen sich die Grenzen des gesellschaftlich Akzeptierten zu verschieben.
Der NDB hält im Lagebericht 2025 fest, dass die Bedrohung durch gewalttätigen Rechts- und Linksextremismus auf erhöhtem Niveau stabil bleibt. Die gewalttätige rechtsextremistische Szene werde aktiv bleiben; einzelne Gruppierungen suchten mit Aktionen und Propagandavideos Publizität.
Begriffe wie «Remigration» oder der angeblich geplante «grosse Austausch» sind Teil dieser Normalisierungsstrategie: Sie übersetzen rassistische und völkische Vorstellungen in scheinbar sachliche oder migrationspolitische Begriffe und versuchen damit, menschenfeindliche Konzepte anschlussfähig zu machen. «Remigration» bedeutet die massenweise Deportierung von Menschen mit Schweizerpass und der «grosse Austausch» ist eine antisemitische Verschwörungstheorie.
Ein Beispiel ist die «Junge Tat». Der NDB beschrieb 2023 ihre Nutzung öffentlichkeitswirksamer Themen. Im Bericht 2025 erscheint sie im Zusammenhang mit einer Aktion während des ESC, wird jedoch nicht näher eingeordnet. Eine fehlende öffentliche Einordnung kann ungewollt zur Normalisierung beitragen.
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The Federal Council's opinion
1. Die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist es, Bedrohungen für die Sicherheit der Schweiz zu erkennen und ihnen mit geeigneten Massnahmen zu begegnen. Eine Ideologie ohne Gewaltkomponente und ohne Verletzung von Strafbestimmungen ist durch die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung geschützt.
2. Aussagen über allfällige strukturelle Verbindungen zwischen gewalttätigen rechtsextremistischen Gruppierungen und politischen Parteien sind nicht möglich. Denn gestützt auf Artikel 5 Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) beschafft und bearbeitet der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz – und somit auch nicht über politische Parteien.
3. Gewalttätige Rechtsextremistinnen und -extremisten treten im Vergleich zu früheren Jahren häufig unscheinbarer und verbal überlegter auf. Dies bringt einzelnen Gruppen neue Anhängerinnen und Anhänger. Die gewalttätig rechtsextremistische Szene vermag die Demokratie und die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht erkennbar zu schwächen oder politische Prozesse merklich zu beeinflussen. Die von gewalttätigen Rechtsextremistinnen und -extremisten ausgehende Bedrohung bleibt jedoch bestehen: Ausserhalb organisierter rechtsextremistischer Strukturen agierende Personen stellen die grössere Bedrohung dar als organisierte Gruppierungen. Besonders Fälle junger Erwachsener oder Minderjähriger, die sich online über soziale Medien und auf Gaming-Plattformen radikalisieren, nehmen weiter zu. Der digitale Raum bleibt zentral für die Verbreitung von Propaganda und die Vernetzung der Szene. Die Lageentwicklung im Bereich des gewalttätigen Extremismus hat den Bundesrat veranlasst, im Rahmen der laufenden NDG-Revision die Einführung sogenannter genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen auch zum Erkennen oder Abwehren von Bedrohungen durch gewalttätig-extremistische Aktivitäten vorzuschlagen.
4. Der NDB stellt fest, dass Exponentinnen und Exponenten der gewalttätigen rechtsextremistischen Szene gelegentlich an Veranstaltungen und Aktionen teilnehmen, zu denen gemässigte Bewegungen, Organisationen oder Einzelpersonen aufrufen.
5. Die Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus ist eine Verbundaufgabe zwischen den Behörden auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Behörden greifen dabei auf nachrichtendienstliche und polizeiliche sowie auf soziale und erzieherische Instrumente zurück. Die Lagebeurteilung sowie die Früherkennung und Verhinderung von Bedrohungen sind Aufgaben des NDB. In der Prävention spielen die behördlichen Fach- und Anlaufstellen und das kantonale (primär polizeiliche) Bedrohungsmanagement eine wichtige Rolle. Die Kantone verfügen über diverse Strukturen zur Früherkennung und Bewältigung von Gefährdungslagen. Deren Ausgestaltung orientiert sich auch an den Empfehlungen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, der gezielte Präventionsmassnahmen umfasst.
6. Öffentlich benennt der NDB gewalttätige rechtsextremistische Gruppierungen, wenn diese öffentlich in Erscheinung getreten sind. Bei der Kommunikation hält sich der Bundesrat an die gesetzlichen Vorschriften: Er kommuniziert nicht über klassifizierte Inhalte.
7. Die Junge Tat vereint eine junge Generation von gewalttätigen Rechtsextremistinnen und -extremisten aus der Schweiz. Sie hat sich in den letzten Jahren zu einer national und international vernetzten Gruppierung entwickelt. Ihre Exponentinnen und Exponenten nehmen an grösseren Veranstaltungen in europäischen Ländern teil, vor allem in Zusammenhang mit dem unter dem Schlagwort «Remigration» propagierten Ansinnen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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