Parliament / Business / 26.3783
Verwendung der Landessprachen für Durchsagen an Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln von Transportunternehmen, die vom Bund unterstützt werden
submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
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Submitted text
Für Durchsagen an Reisende verwenden Transportunternehmen, die über eine Personenbeförderungskonzession verfügen, in manchen Fällen vor einer oder mehreren Landessprachen, oder sogar statt diesen, Englisch. Angesichts des öffentlichen Dienstleistungsauftrags dieser Transportunternehmen und der Verantwortung des Bundes für den sprachlichen Zusammenhalt bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
• Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass an bestimmten Bahnhöfen und in bestimmten Liniennetzen für Durchsagen an Reisende Englisch faktisch häufiger als eine der Landessprachen verwendet wird, während Italienisch oft fehlt?
• Ist es mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vereinbar, dass Transportunternehmen, die vom Bund unterstützt werden, für bestimmte Mitteilungen an Reisende, insbesondere für Durchsagen in den Verkehrsmitteln, vor den eigentlichen Landessprachen eine Sprache bevorzugt verwenden, die keine Landessprache ist?
• Ist er bereit, in einer Verordnung oder einem Reglement für konzessionierte Transportunternehmen den Grundsatz festzulegen, dass für Durchsagen an Reisende zuerst mindestens zwei Landessprachen verwendet werden müssen, bevor jede andere Sprache, die keine Landessprache ist, verwendet werden darf?
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Reasons
Personen, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sind mit überwiegender Mehrheit in der Schweiz ansässig. Die zweite Sprache, in der sich die Schweizerischen Bundesbahnen an ihre Kundschaft wenden, sollte deswegen logischerweise eine Landessprache sein und nicht Englisch.
Dennoch zeigt bereits eine Ankunft im Bahnhof Zürich eine andere Realität. Von 50 erfassten Durchsagen sind 42 Prozent ausschliesslich auf Deutsch und Englisch, 23 Prozent sind zuerst auf Englisch und dann auf Französisch und lediglich 25 Prozent sind zuerst Deutsch oder Französisch und dann Italienisch oder Englisch. Italienisch, eine Amtssprache des Bundes, wird so gut wie nie verwendet. Anders gesagt, in fast zwei Dritteln der Fälle verdrängt Englisch faktisch eine der Landessprachen. Diese Situation kann zwar nicht in allen Regionen des Landes beobachtet werden, aber diese Fehlentwicklung darf sich auf keinen Fall verschärfen oder ausweiten.
Diese Interpellation erfolgt vor dem Hintergrund einer für den sprachlichen Zusammenhalt des Landes heiklen Situation. Die Verteidigung der Mehrsprachigkeit in der Schweiz erfordert auch den täglichen Kontakt der unterschiedlichen Landessprachen, sowohl im öffentlichen Raum als auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es ist legitim, von Akteuren, die vom Bund unterstützt werden, zu erwarten, dass sie aktiv zur Verteidigung der Landessprachen beitragen.
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The Federal Council's opinion
1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in bestimmten Situationen und an bestimmten Orten – namentlich an grossen Bahnhöfen oder auf Strecken mit vielen ausländischen Fahrgästen – ergänzend zu den Landessprachen Englisch zum Einsatz kommt. Er hält jedoch fest, dass es sich dabei nicht um eine generelle Praxis handelt. Vielmehr hängt der Gebrauch des Englischen vom jeweiligen Ort, der Art des Verkehrs und der Zusammensetzung der Kundschaft ab. In zahlreichen, insbesondere ein- oder zweisprachig geprägten Regionen dominieren bei den Durchsagen für Reisende nach wie vor die Landessprachen.
2./3. So erfolgen in zweisprachigen Städten und Regionen Durchsagen in beiden jeweiligen Landessprachen (z. B. Deutsch und Französisch). Bahnhöfe mit hohem Anteil internationaler Reisenden ergänzen die Ortssprache durch Englisch. Bahnhöfe im Tessin (z. B. Bellinzona, Locarno, Lugano) verwenden Italienisch und ergänzend Deutsch. Englisch wird gezielt an Bahnhöfen mit starkem touristischem Aufkommen beziehungsweise Flughafenanbindung (z. B. Genf, Luzern, Visp oder Zürich) angewendet. Eine generelle, flächendeckende Verwendung von Englisch oder aller Landessprachen an sämtlichen Bahnhöfen und Zügen ist nicht vorgesehen.
Gemäss dem Nationalen Branchenstandard Kundeninformation müssen Kundeninformationen verständlich, relevant und situationsgerecht sein. Die Kommunikation hat grundsätzlich in der ortsüblichen Sprache zu erfolgen. Bei Bedarf können jedoch weitere Sprachen verwendet werden, insbesondere im touristischen oder internationalen Umfeld.
Vor diesem Hintergrund richten mehr als 400 Schifffahrts-, Seilbahn-, Bus- und Eisenbahnunternehmen ihre Kommunikation in erster Linie nach den konkreten Bedürfnissen der Fahrgäste aus. Ziel ist es, klar, rasch und sachdienlich zu informieren, vor allem auch im Störungsfall, wenn eine effiziente Orientierung der Kundschaft besonders wichtig ist. Dies setzt voraus, dass die Anforderungen an Mehrsprachigkeit, Verständlichkeit und Lesbarkeit miteinander in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig gilt es, eine Überfrachtung der Kommunikation zu vermeiden. Die systematische Verwendung von zusätzlichen Sprachen könnte Durchsagen verlängern, deren Verständlichkeit schmälern und die Aufmerksamkeit der Reisenden verringern, was insbesondere in kritischen Situationen problematisch wäre.
Das Englische dient also nicht dem Ersatz der Landessprachen, sondern ergänzt diese gezielt dort, wo dies den Kundinnen und Kunden den grössten Nutzen bringt. Nach Auffassung des Bundesrates ist diese Praxis mit dem Service-public-Auftrag vereinbar. Die konzessionierten Transportunternehmen sind aufgrund ihrer Nähe zur Kundschaft am besten in der Lage, ihre Kommunikation bedürfnisgerecht zu gestalten. Eine einheitliche Regelung mit einer verbindlichen Sprachreihenfolge birgt das Risiko, dass die Informationen als überladen und weniger relevant wahrgenommen werden und dadurch gerade bei Störungen an Wirksamkeit verlieren. Der Bundesrat wird die Entwicklung dieser Praxis jedoch weiterhin verfolgen und darauf achten, dass die Landessprachen in der Kundeninformation auch künftig angemessen vertreten sind.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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