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Parliament / Business / 26.3792

26.3792InterpellationEJPDpending

300-Millionen-Mehrbelastung für Gemeinden infolge Statuswechsel von S auf B

submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

StaatspolitikFinanzwesenMigrationSozialer Schutz

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Die Schweiz steht vor einer massiven migrationspolitischen und finanziellen Herausforderung. Per 31. März 2026 hielten sich 72'564 Personen mit Schutzstatus S im Land auf. Im Jahr 2027 werden 45’722 dieser Schutzbedürftigen fünf Jahre im Besitz des Schutzstatus S sein und damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung B erfüllen. Allein im Kanton Aargau betrifft dies über 3'400 Personen.

Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen erhalten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B nach aktueller Rechtsgrundlage die gleiche Sozialhilfe wie die einheimische Bevölkerung. Aktuelle Hochrechnungen und Schätzungen der Kantone gehen dadurch von schweizweiten Zusatzkosten von weit über 300 Millionen Franken pro Jahr aus. Allein im Kanton Aargau wird bis 2029 mit einer Mehrbelastung von über 33 Millionen Franken gerechnet.

Diese massiven Mehrkosten für Kantone und Gemeinden in der Sozialhilfe ergeben sich auch aus der tiefen Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S, die per 31.März 2026 im Schnitt bei nur 36,6% lag.

Am 16. März 2026 reichte die Fraktion der SVP die Motion 26.3132 ein. Diese fordert, keine Umwandlungen des Status S in Aufenthaltsbewilligungen und keine Gleichstellung bei der Sozialhilfe mit der Schweizer Bevölkerung.

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• Ist der Bundesrat bereit, vor der Umwandlung der 45'722 Personen mit Schutzstatus S das Parlament über den SVP-Vorstoss (Motion 26.3132) abstimmen zu lassen und somit die Haltung des Parlamentes zu berücksichtigen?

• Sollte das Parlament dem Vorstoss 26.3132 erst nach der Umwandlung der 45'722 Personen mit S-Status zustimmen, würden bereits erteilte Umwandlungen rückgängig gemacht werden?

• Ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung von Art. 3 Abs. 1 AsylV2 vorzunehmen, wonach die Gleichstellung der Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung mit der einheimischen Bevölkerung im Bundesrecht aufgehoben wird und damit die Kantone und Gemeinden nicht in Millionenhöhe mehr belastet werden?

• Mit Millionen mehr Sozialhilfe ab 2027 droht eine weitere Schwächung der Erwerbsquote. Mit welchen konkreten Massnahmen will der Bundesrat die Arbeitsintegration von Schutzbedürftigen einfordern und ist er bereit, dafür verschärfte Anforderungen zu verlangen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

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1. Der Bundesrat hat zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 26.3132 «Automatisches Upgrade des Schutzstatus S nach fünf Jahren verhindern. Keine Aufenthaltsbewilligungen und keine Gleichstellung bei der Sozialhilfe mit der Schweizer Bevölkerung» am 20. Mai 2026 Stellung genommen. Er beantragt die Ablehnung der Motion. Als nächstes steht die Beratung im Erstrat an. Auf den Zeitplan der parlamentarischen Beratung hat der Bundesrat keinen Einfluss.

2. Im Grundsatz bleiben bei einer Gesetzesänderung bereits erteilte Aufenthaltsbewilligungen bestehen, ausser der Gesetzgeber beschliesst eine abweichende Regelung.

3. Am 12. August 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnungsanpassung eröffnet.

4. Am 28. Mai 2025 hat der Bundesrat für Personen mit Schutzstatus S, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent als Ziel festgelegt. Ende Mai 2026 lag diese Quote bei 47.6%. Um die Integrationsförderung für die Schutzbedürftigen verbindlicher zu gestalten, können die Kantone seit dem 1. Dezember 2025 Personen mit Schutzstatus S zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichten. Kommen sie dieser Verpflichtung ohne entschuldbaren Grund nicht nach, so können die Kantone die Sozialhilfeleistungen kürzen. Zudem hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 die Botschaft für eine Gesetzesrevision verabschiedet, wonach arbeitslose ausreichend arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden müssen. Die Vorlage ist aktuell im Parlament hängig (26.045n). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden und beschlossenen Massnahmen die Arbeitsintegration gezielt stärken. Im Vordergrund steht deren konsequente Umsetzung, bevor weitere Massnahmen geprüft werden.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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