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26.3802InterpellationEDIpending

Zecken auf dem Vormarsch. Schaut der Bundesrat hin?

submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Gesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Zecken sind auf dem Vormarsch. Neue Arten breiten sich aus, neue Krankheiten kommen mit. Eine systematische Überwachung fehlt: Daten erscheinen in der offiziellen Statistik erst dann, wenn Menschen erkrankt sind. Wer früh warnen will, hat keine Grundlage dafür.

Gleichzeitig fallen Menschen mit chronischen Krankheitsverläufen nach Zeckeninfektionen durch die Maschen: Wer nicht ins gängige Diagnoseschema passt, erhält oft weder adäquate Behandlung noch Versicherungsdeckung. Die indirekten Kosten – IV-Bezüge, psychische Folgeerkrankungen, langwierige Versicherungsstreitigkeiten – dürften die offiziell erfassten Behandlungskosten übersteigen.

Der One-Health-Ansatz des BLV bietet einen vielversprechenden Rahmen, steckt aber noch in den Anfängen. Es fehlt an koordinierter Feldüberwachung, interdisziplinärer Zusammenarbeit und einer Anlaufstelle für chronisch Erkrankte mit unklarer Ursache.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Welche Stellen sind für die Überwachung invasiver Zeckenarten zuständig, und wie werden Meldungen aus der Bevölkerung systematisch erfasst?

• Plant der Bundesrat, im Rahmen von One Health eine präventiv ausgerichtete Zecken-Surveillance aufzubauen, die Felddaten erhebt, bevor Infektionsfälle auftreten?

• Wie bewertet der Bundesrat das Risiko invasiver Zeckenarten wie Hyalomma marginatum, und welche Früherkennungsmassnahmen sind geplant?

• Welche Daten erhebt der Bundesrat zu chronischen Verläufen nach Zeckeninfektionen, und wie bewertet er die bestehenden Datenlücken?

• Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Personen mit chronischen Verläufen nach Zeckeninfektionen medizinisch versorgt werden und Versicherungsschutz erhalten, auch wenn ihre Symptomatik nicht den gängigen Falldefinitionen entspricht?

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1. Invasive gebietsfremde Zeckenarten können wie die einheimischen Arten zu Gesundheitsproblemen bei Mensch und Tier und damit auch zu ökonomischen Schäden führen. Grundsätzlich ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für die Überwachung von invasiven gebietsfremden Zeckenarten zuständig. Die Bekämpfung dieser Arten obliegt den Kantonen (Art. 50 ff. Freisetzungsverordnung [FrSV; SR 814.911]). Die Stiftung Info fauna ist das Daten- und Informationszentrum für die wildlebende Fauna (darunter Zecken) der Schweiz. Sie sammelt, analysiert und stellt Daten und Informationen zur Fauna der Schweiz zur Verfügung (www.infofauna.ch).

2. und 3. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern die Universität Zürich beauftragt, einen «One Health»-Überblick über Zecken und ihre Krankheitserreger in der Schweiz zu beschaffen. Bei der Probenahmeanalyse im Jahr 2025 wurde unter den rund 9’500 gesammelten Zecken lediglich eine einzige Zecke der Art Hyalomma marginatum identifiziert, die kein invasiver gebietsfremder Organismus im Sinne der FrSV ist. Die finalen Ergebnisse dieser Studie sollen Mitte 2027 vorliegen. Basierend darauf wird der Bundesrat beurteilen können, ob eine integrierte Zeckenüberwachung in der Schweiz sinnvoll ist.

4. In der Schweiz werden zeckenübertragene Krankheiten beim Menschen im Rahmen der bestehenden Überwachungs- und Meldesysteme überwacht. Im obligatorischen Meldesystem werden insbesondere Angaben zu Demografie, Diagnostik und Exposition im Zusammenhang mit meldepflichtigen Erkrankungen, wie zum Beispiel der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und der Tularämie, erhoben und ausgewertet. Im freiwilligen Sentinella-Meldesystem, mit dem nicht meldepflichtige übertragbare Krankheiten überwacht werden, werden zudem der Beginn einer Borreliose-Behandlung und Daten zu Spätmanifestationen der Borreliose erfasst. Allerdings lassen sich unspezifische Langzeitbeschwerden oft nicht eindeutig einer früheren Zeckeninfektion zuordnen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) pflegt einen regelmässigen Austausch mit Forschenden sowie mit der Liga für Zeckenkranke Schweiz, initiiert und unterstützt diverse Forschungs- und Präventionsvorhaben in der Schweiz. Ferner verfasste das BAG als Mitglied im Unterorgan «One Health» zusammen mit dem BLV den Swiss Tick Action Plan, dessen Publikation für 2026 geplant ist.

5. Ein Zeckenbiss gilt als Unfall. Meldet eine versicherte Person eine gesundheitliche Beeinträchtigung infolge eines Zeckenbisses, beurteilt die Expertenärztin oder der Expertenarzt der Unfallversicherung, ob die Beschwerden im Zusammenhang mit dem gemeldeten Vorfall stehen. Liegen dafür keine gesicherten wissenschaftlichen Daten vor, hält die Expertenärztin oder der Expertenarzt fest, ob ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen dem gemeldeten Zeckenbiss und den gesundheitlichen Beschwerden besteht. Auf dieser Basis entscheidet die Unfallversicherung über die Übernahme der Kosten zu Behandlung der Folgen eines Zeckenstiches. Lässt sich nicht nachweisen, dass die Symptome auf einen Zeckenstich zurückzuführen sind, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, und die von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden, auch wenn die Symptomatik nicht den gängigen Falldefinitionen entspricht. Nicht-erwerbstätige Personen (z.B. Kinder, Rentnerinnen und Rentner) sind über die OKP gegen Unfälle beziehungsweise gegen Krankheit versichert. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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