Parliament / Business / 26.3809
Wie soll es mit Digiflux weitergehen?
submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Ständerat hat am 18. Juni 2026 die parlamentarischen Initiativen 25.451 und 25.305 angenommen. Diese verlangen eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes betreffend den Anwendungsbereich von digiFLUX.
Nun kommen die beiden Initiativen in den Nationalrat. Dieser hatte meine Motion 24.3078 angenommen, wonach die Pflicht zur Verwendung von digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe aufgehoben werden soll.
Der Bundesrat hat angekündigt, dass die Pflicht zur Verwendung von digiFLUX am 1. Januar 2027 in Kraft tritt und dass HODUFLU im August 2026 abgeschaltet wird, da es durch digiFLUX abgelöst werden soll. HODUFLU ermöglicht eine transparente Abbildung der Hofdüngerflüsse. Es ist ein System, das funktioniert und heute von seinen Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert wird.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
• Wird der Bundesrat das Inkrafttreten von digiFLUX vorläufig aussetzen, bis die parlamentarischen Initiativen 25.451 und 25.305 behandelt sind?
• Wie begründet der Bundesrat die Inbetriebnahme von digiFLUX und die Abschaltung von HODUFLU zu einem Zeitpunkt, zu dem die parlamentarischen Beratungen noch im Gang sind?
• Gibt es einen dringenden Grund, HODUFLU abzuschalten, und wenn ja, welchen?
• Wie sieht der neue Zeitplan für die Einführung von digiFLUX aus?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Ständerat und die WAK-N der parlamentarischen Initiative Stark 25.451 und der Standesinitiative des Kantons Bern 25.305 Folge gegeben haben. Die Initiativen fordern, dass die gesetzliche Mitteilungspflicht für Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln abgeschwächt und für Lieferungen von Nährstoffen ganz aufgehoben wird. Mit den Entscheiden des Ständerats und der WAK-N wird die WAK-S beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Die Mitteilungspflicht für Hof- und Recylingdünger hingegen soll unverändert weitergeführt werden. Für den Vollzug muss der Bund eine entsprechende Informatiklösung bereitstellen (Art. 165f, Art. 165fbis Landwirtschaftsgesetz [LwG; SR 910.1]).
Zu Frage 1: Das Informatiksystem digiFLUX dient der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Zur Erfüllung der Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger ist digiFLUX die Nachfolgelösung von HODUFLU und somit verpflichtend zu nutzen. Bezüglich Mitteilungspflichten für Pflanzenschutzmittel und für die übrigen Nährstoffe (Kraftfuttermittel und Mineraldünger) soll bis zur Inkraftsetzung der Gesetzesanpassung zur Umsetzung der beiden Initiativen auf eine verpflichtende Umsetzung verzichtet und digiFLUX den Akteuren zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 2: Die Einführung von digiFLUX und die Migration von HODUFLU auf digiFLUX erfolgen auf der Grundlage des geltenden Rechts. Die beiden Initiativen verlangen in Bezug auf die Nährstoffe die Streichung von Artikel 164a des LwG («Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen»). Dieser Artikel verpflichtet zur Mitteilung von «Kraftfutter- und Düngerlieferungen» an den Bund. Die bestehende Meldepflicht für «Hof- und Recyclingdünger» gilt jedoch unbefristet und muss bereits heute obligatorisch über HODUFLU erfüllt werden. Da die Funktionen von HODUFLU in digiFLUX integriert werden, muss digiFLUX als Software unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Beratungen betriebsbereit sein. Die Initiativen stellen ausserdem weder die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel noch das Bereitstellen der dafür erforderlichen technischen Infrastruktur (d.h. digiFLUX) grundsätzlich infrage.
Zu Frage 3: Für die Ausserbetriebnahme von HODUFLU und deren Migration auf digiFLUX besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Die bestehende HODUFLU-Software hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Da für die Umsetzung der Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger sowie für Kraftfutter und Mineraldünger die gleichen Funktionalitäten benötigt werden, wurde mit digiFLUX aus Effizienz- und Kostengründen nur ein System entwickelt, mit dem alle Mitteilungspflichten im Bereich Nährstoffe abgedeckt werden können. Ein Weiterbetrieb von HODUFLU würde technische Anpassungen und Vertragsverlängerungen mit externen Dienstleistern erforderlich machen, was hohe zusätzliche Kosten verursachen würde. Der Zeitpunkt der Migration wurde in Absprache mit den Betroffenen auf Ende August 2026 festgelegt, weil das Meldeaufkommen in dieser Periode vergleichsweise gering ist. Zudem wurde der Zeitpunkt bereits breit kommuniziert. Eine Verschiebung der Migration hätte für den Bund Mehrkosten bedeutet und in der Landwirtschaft und in den Kantonen zu Verunsicherung und Erschwernissen in der Umsetzung geführt.
Zu Frage 4: digiFLUX ist bereits in Betrieb. Die Entwicklungsphase von digiFLUX wird bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Im Bereich der Hof- und Recyclingdünger ist digiFLUX nach der Migration von HODUFLU verpflichtend zu nutzen. Für Kraftfuttermittel und Mineraldünger sowie Pflanzenschutzmittel läuft die Pilotphase und ab 2027 soll digiFLUX zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt werden (vgl. Frage 1).
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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