Parliament / Business / 26.3819
Einrichtung eines nationalen, anonym erreichbaren Dienstes zur Verhütung von Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen
submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen nationalen Dienst zur Verhütung von Sexualdelikten einzurichten, der in erster Linie über eine Hotline anonym und kostenlos erreichbar ist und für Personen gedacht ist, die problematische sexuelle Neigungen gegenüber Minderjährigen verspüren. Der Dienst soll gewährleisten, dass jemand diesen Personen zuhört und sie Beratung sowie Zugang zu therapeutischen Massnahmen bekommen. Zudem wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass dieser Dienst in allen Landessprachen verfügbar ist. Dabei soll er auf die bereits bestehenden Angebote zurückgreifen und sie koordinieren oder ausbauen.
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Reasons
Aktuelle Metastudien auf internationaler Ebene schätzen, dass bis zu 18 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen möglicherweise Formen von Missbrauch erlebt haben. Studien, die auf Selbstauskünften basieren, deuten ausserdem darauf hin, dass das tatsächliche Ausmass des Phänomens bei Weitem unterschätzt wird.
Pädophilie gilt wissenschaftlich als komplexe psychiatrische Störung mit kognitiven, emotiven und verhaltensbezogenen Komponenten. Das ist natürlich keine Entschuldigung für einen Missbrauch. Aber es gibt einen klinischen Aspekt, der präventiv berücksichtigt werden kann und muss.
Oberste Priorität aus ethischer Sicht hat nach wie vor der Schutz der Minderjährigen. Die staatliche Politik darf sich jedoch nicht darauf beschränken, nach erfolgter Tat mit Repression zu reagieren. Sie muss aktiv werden, bevor es zu einem Vorfall kommt, und den betreffenden Personen Hilfsmittel an die Hand geben. Im internationalen Rahmen hat sich nämlich gezeigt, dass Personen, die sich ihrer Neigung bewusst sind, Hilfe suchen.
Ökonomisch gesehen führt ein rein repressiver Ansatz zu hohen Kosten: Strafverfahren, Haft, mit dem Trauma der Opfer verbundene Gesundheits- und Sozialkosten. Investiert man hingegen in die Prävention und handelt im Voraus, so lassen sich die Aufwendungen verringern.
Daher der Vorschlag, auf Bundesebene einen anonym und kostenlos erreichbaren nationalen Dienst auszubauen und zu koordinieren, der für Personen gedacht ist, die problematische Neigungen verspüren. Der Dienst soll in erster Linie über eine Hotline erreichbar sein. Er würde von qualifizierten Fachleuten geführt und könnte sicherstellen, dass jemand den betroffenen Personen zuhört und sie Beratung sowie Zugang zu therapeutischen Massnahmen bekommen. Für seine Einrichtung könnte man auf die bestehenden Angebote zurückgreifen und diese koordinieren und ausbauen, wobei jedoch ein einheitlicher und in allen Sprachregionen des Landes verfügbarer Zugang gewährleistet sein muss.
Eine solche Massnahme würde den Schutz von Minderjährigen verbessern, indem man eingreift, bevor ein Schaden entsteht.
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The Federal Council's opinion
Mit seinem Bericht «Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern» vom 11. September 2020 hat der Bundesrat das in der Schweiz bestehende Präventionsangebot vertieft analysiert (Bericht abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Generationen & Gesellschaft > Kinder & Jugendliche > Kinderschutz). Er hat sich bereit erklärt, sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes an der Schliessung von Lücken im Präventionsangebot zu beteiligen und hat dafür den Kredit «Kinderschutz/Kinderrechte» erhöht. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) richtet der Bund seit 2014 Finanzhilfen aus an ein bzw. seit 2021 an zwei sprachregionale, anonyme und kostenlose Präventionsangebote in der Romandie (https://disno.ch) und in der Deutschschweiz (https://beforemore.ch). Für die Prävention von Gewalt an Kindern und die Bereitstellung eines ausgebauten Präventionsangebots sind gemäss Kompetenzverteilung in erster Linie die Kantone zuständig. Dank der Möglichkeit des Bundes bis zu 50% der anrechenbaren Kosten zu finanzieren, ist es gelungen, die Angebote nachhaltig zu verankern. Ein entsprechendes Angebot im Tessin musste mangels finanzieller Unterstützung durch Dritte geschlossen werden (vgl. aktualisierte Bestandesaufnahme des BSV vom 9. April 2025, abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Generationen & Gesellschaft > Kinder & Jugendliche > Kinderschutz).
Der Bundesrat ist weiterhin bereit, in allen Sprachregionen Präventionsangebote finanziell zu unterstützen und die Koordination dieser Angebote zu fördern. Die dafür notwendigen bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen bereits. Der Bund fördert zudem die Bekanntmachung der Angebote, indem er beispielsweise im Rahmen seiner nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt auf sie verweist.
Damit Betroffene trotz des hoch tabuisierten Themas Rat finden, müssen die Angebote äusserst niederschwellig sein. Sie müssen telefonisch und insbesondere für die erste Kontaktaufnahme auch über andere Kanäle, bspw. einen anonymen Chat, erreichbar sein. Um die Angst vor einer staatlichen Intervention zu senken, ist es wichtig, dass sie von unabhängigen Stellen getragen werden. Sie müssen zudem eng vernetzt sein mit spezialisierten Therapieangeboten in der Sprachregion. Das ist bei den oben genannten Angeboten bereits der Fall. Die Schaffung einer neuen Bundesaufgabe bzw. eines nationalen Präventionsdienstes mit einer speziellen Telefonnummer scheint dem Bundesrat daher nicht die gewünschte Lösung für das angestrebte Ziel zu bieten, weshalb er die Ablehnung der Motion beantragt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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