Parliament / Business / 26.3841
Mehr Sicherheit ohne Verzicht auf den Schuldenabbau
submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass für die Dauer von 10 Jahren
• der Bundesanteil an den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank vollumfänglich für zusätzliche Ausgaben zur Stärkung der Landesverteidigung verwendet wird und
• in Jahren mit einer Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an den Bund ein Betrag in gleicher Höhe zulasten des positiven Saldos des Ausgleichskontos dem Amortisationskonto gutgeschrieben wird.
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Reasons
Die sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert zusätzliche Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank an den Bund stellen ausserordentliche Einnahmen dar und eignen sich deshalb besonders, um zusätzliche Ausgaben zur Stärkung der Landesverteidigung zu finanzieren.
Gleichzeitig darf die Stärkung der Landesverteidigung nicht zulasten des Abbaus der coronabedingten Verschuldung gehen. Der Bund verfügt auf dem Ausgleichskonto über erhebliche finanzielle Reserven, die in den vergangenen Jahren aufgebaut wurden. Diese sollen genutzt werden, um die Corona-Schulden schrittweise abzubauen und damit die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse zu stärken.
Deshalb soll in Jahren mit einer Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank ein Betrag in gleicher Höhe zulasten des Ausgleichskontos dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. So wird die Landesverteidigung gestärkt, ohne den Abbau der Corona-Schulden aufzuschieben.
Der vorgeschlagene Mechanismus verbindet zusätzliche Investitionen in die Sicherheit der Schweiz mit einer konsequenten Finanzpolitik.
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The Federal Council's opinion
Die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) richtet sich nach der Höhe des Bilanzgewinns der SNB und kann in einen Grundbetrag und darüber hinausgehende Zusatzausschüttungen aufgeteilt werden. Der Bund verbucht den Grundbetrag (666 Mio.) als ordentliche Einnahme und verwendet ihn damit zur Finanzierung des ordentlichen Haushalts, aus dem auch ein bedeutender Anteil des geplanten Wachstums der Armeeausgaben finanziert wird. Die Zusatzausschüttungen werden seit 2021 als ausserordentliche Einnahmen budgetiert und verbucht und dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Sie werden damit für den Abbau der coronabedingten Verschuldung verwendet. Im aktuellen Voranschlag 2027 mit IAFP 2028-2030 sind der Grundbetrag sowie eine Zusatzausschüttung von 333 Millionen pro Jahr eingestellt. Es handelt sich dabei um Schätzungen, die auf der aktuellen Gewinnausschüttungsvereinbarung von EFD und SNB vom 29. Januar 2021 basieren.
Aufgrund der volatilen SNB-Jahresergebnisse können die effektiven Ausschüttungen stark schwanken und unter Umständen ganz ausfallen, wie es zuletzt in den SNB-Geschäftsjahren 2022 und 2023 der Fall war. Für die gegenwärtige Verwendung der Zusatzausschüttungen für den Corona-Schuldenabbau stellen derartige Schwankungen kein Problem dar, da der Abbau langfristig erfolgt. Für eine stetige zusätzliche Finanzierung der Landesverteidigung für die nächsten zehn Jahre sind die Gewinnausschüttungen aufgrund der Schwankungen jedoch ungeeignet.
Da die SNB-Zusatzausschüttungen beim Abbau der Corona-Schulden fehlen würden, schlägt die Motion vor, einen Betrag in gleicher Höhe dem Ausgleichskonto zu entnehmen und dem Amortisationskonto gutzuschreiben. Bei diesen Konten handelt es sich um Kontrollstatistiken der Schuldenbremse (Schattenrechnungen); eine Verrechnung würde bedeuten, dass die Corona-Schulden durch den Schuldenabbau der letzten Jahrzehnte kompensiert würden. In diesem Umfang blieben die Schulden also bestehen und würden im Gegensatz zur aktuellen Lösung nicht wieder abgebaut. Bundesrat und Parlament haben sich deshalb im Jahr 2022 gegen eine Verrechnung und für einen vollständigen Abbau der Corona-Schulden ausgesprochen. Das vorgeschlagene Vorgehen würde einer Verrechnung in kleinen Einzelschritten entsprechen.
Mit der geplanten temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie einem verschuldungsfähigen Rüstungsfonds kann die Finanzierung der prioritären Armeeausgaben innerhalb der bestehenden Regeln der Schuldenbremse sichergestellt werden. Der schrittweise Abbau der coronabedingten Verschuldung war bisher nicht wie geplant möglich. Die SNB-Zusatzausschüttungen bleiben deshalb für deren Abbau notwendig. Die SNB-Grundausschüttungen fliessen in den allgemeinen Haushalt und kommen damit ebenfalls dem geplanten Wachstum der Armeeausgaben zugute.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
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