Parliament / Business / 26.3866
Stoppt die Verschwendung von medizinischen Material, die die Gesundheitskosten erhöht und der Umwelt schadet!
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, Leistungserbringer, insbesondere Spitäler, dazu zu bewegen, Hilfsmittel und medizinisches Material nach den WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) zurückzunehmen und wiederzuverwenden. Er soll insbesondere die Partner des Gesundheitswesens beauftragen, sich zu diesem Zweck auf tarifliche Anreize zu einigen.
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Reasons
Fast ein Drittel des Spitalabfalls fällt bei Operationen an, was vor allem auf die zunehmende Verwendung von Einwegmaterial zurückzuführen ist. Aufgrund der hohen Kosten werden moderne Sterilisationsmethoden nur selten angewendet. In Spitälern und Arztpraxen gibt es schon seit einigen Jahren einen starken Trend, statt wiederverwendbaren Materials Einwegmaterial für die Chirurgie zu verwenden, so Scheren, Zangen und andere Instrumente. Das Gleiche lässt sich auch bei den Hilfsmitteln sagen. Und die Menge an Spitalabfall ist beträchtlich: Man spricht von einer Tonne pro Bett und Jahr.
Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Bundesrat das Inverkehrbringen von Produkten verbieten kann, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Das medizinische Material fällt aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht unter diese Bestimmung.
Natürlich darf die Wiederverwendung dieses Materials kein Problem für die Patientensicherheit darstellen. Diese muss weiterhin Vorrang haben. Klar ist auch, dass es in einem Operationssaal, wenn es schnell gehen muss, nicht einfach ist, Einwegprodukte von wiederverwendbaren zu unterscheiden. Es gibt jedoch Lösungen und diese müssen gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erarbeitet werden. Zu nennen wären zum Beispiel die Roadmap der SAMW für ein nachhaltiges Gesundheitssystem, der Fahrplan von Swiss Medtech, der die Unternehmen der Medizintechnikbranche auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen will, oder der OP-Testraum des SCDH in Nidau. In einer Zeit, in der die Gesundheitskosten eingedämmt werden müssen, kann der Bundesrat die Verantwortung nicht allein auf die Kantone abschieben, sondern muss wirksame Massnahmen ergreifen, um das Problem dieser Abfälle zu lösen.
Da die Motion 24.3747 im Rat nicht rechtzeitig behandelt werden konnte, reiche ich die vorliegende Motion mit einem ähnlichen Wortlaut ein.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat begrüsst es, wenn Spitäler und andere Leistungserbringer möglichst viele Mehrwegprodukte einsetzen. Denn gemäss dem Projekt «Ressourceneffizienz in Schweizer Spitälern» des Nationalen Forschungsprogramms «Nachhaltige Wirtschaft» (NFP 73) spielt insbesondere die Vermeidung von Abfällen eine zentrale Rolle für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen. Beispielsweise sollten wiederverwendbare Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Bewegungsschienen, so lange und so oft wie möglich wiederverwendet werden. Im Gesundheitswesen steht jedoch die Patientensicherheit im Vordergrund. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Produkte, die bei mehreren Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Ob und wie ein Medizinprodukt wiederverwendbar ist, wird vom Hersteller des Produkts festgelegt. Die Aufbereitung zur Wiederverwendung ist anspruchsvoll und muss gemäss den Anweisungen des Herstellers sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen. Die entsprechenden Leitlinien (sog. Gute Praxis) für den Spitalbereich werden von Swissmedic in enger Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem Spitalbereich erarbeitet und vor der Finalisierung bei den betroffenen Kreisen vernehmlasst. Sie führen die Vorgaben des Heilmittelrechts aus, der Fokus liegt auf Produkt- und Patientensicherheit. Diese Leitlinien, konkret die aktuell geltende Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten (GPA), unterstützen die Bereitstellung von sicheren, sterilen Medizinprodukten. Betreffend die Nachhaltigkeit ist zu bedenken, dass auch die Aufbereitung von Medizinprodukten ressourcenintensiv ist, ein mögliches Gesundheitsrisiko für das Aufbereitungspersonal birgt und besondere Anforderungen an die Infrastruktur bestehen.
In Bezug auf die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen ist festzuhalten, dass nur Leistungen vergütet werden, welche den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) entsprechen. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf der Grundlage von Tarifen und Preisen, die zwischen den Tarifpartnern vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von einer Behörde festgelegt wurden. Wie aus der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation 24.4249 Weichelt «Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen. Einweginstrumente dürfen nicht "Vorschrift" sein!», auf die Motion 24.3747 Roduit «Stoppt die Verschwendung medizinischen Materials» sowie auf die Motion 24.4690 Weichelt «Nachhaltigkeit in der Medizin. Mehrweginstrumente fördern statt verbieten» hervorgeht, befürwortet der Bundesrat grundsätzlich die Verwendung von Mehrwegprodukten. Jedoch weist er auch darauf hin, dass der Tarif nur die Kosten für effizient erbrachte und transparent nachgewiesene Leistungen decken darf, wobei das oberste Ziel die Gewährleistung der Qualität der Leistungen ist. Die Tarifpartner sind dafür verantwortlich zu beurteilen, ob der Einsatz von wiederverwendbaren Produkten mit diesen Anforderungen übereinstimmt, und dies gegebenenfalls bei der Tarifgestaltung zu privilegieren. Dabei fliessen sowohl die Kosten für Mehrweginstrumente und deren Aufbereitung wie auch die Kosten der Einweginstrumente grundsätzlich in die Tarifierung mit ein. In den Tarifverträgen sind zudem Massnahmen zur Sicherstellung des zweckmässigen Einsatzes sowie der Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorzusehen. Für Produkte, die zur Miete abgegeben werden, wird bei der Festlegung der Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung [SR 832.112.31]) eine allfällige Wiederaufbereitung berücksichtigt. Somit bestehen keine negativen Anreize für wiederverwendbare Produkte.
Es obliegt insbesondere den Kantonen, die entsprechenden Themenbereiche aufzugreifen und Massnahmen umzusetzen. Als Grundlage könnten Best Practice Beispiele für umweltfreundliche Massnahmen in Spitälern dienen, die im Rahmen des oben erwähnten Projekts ebenfalls erarbeitet wurden. Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat davon ab, Massnahmen zu ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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