The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.3902

26.3902MotionEFDpending

Doppelspurigkeiten bei der Erhebung und Entrichtung der Nationalstrassenabgabe in der Schweiz eliminieren

submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

VerkehrSteuer

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG, SR741.71) vorzulegen, mit welchen die Erhebung und Entrichtung der Abgabe der Nationalstrassenabgabe auf die Registrierung des Kontrollschildes im Informationssystem des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG (E-Vignette) beschränkt und vereinfacht wird.

This text exists only in German.

Die E-Vignette wurde in der Schweiz im Jahr 2023 eingeführt. Seither besteht eine teure, unnötige Doppelspurigkeit im Erhebungssystem, weil der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Abschaffung der alten Klebevignette vorgesehen hatte. (Art. 19a, NSAG, Abschaffung der Klebevignette).

Seit ihrer Einführung gewinnt die E-Vignette Jahr für Jahr deutlich an Marktanteil. Sie wird im In-, wie im Ausland von den abgabepflichtigen Fahrzeughaltern als administrativ einfachere, praktischere Lösung akzeptiert und geschätzt. Das neue System hat sich hinsichtlich Erhebung und Entrichtung, wie auch hinsichtlich Kontrollen und Sicherheitsleistungen bewährt. Der Datenschutz ist gewährleistet. Weiteres Effizienzpotential besteht bei Frontscheibenbruch, Fahrzeugwechsel oder Kontrollschilder-Austausch.

Demgegenüber verursacht die doppelspurige Beibehaltung der alten Klebevignette beim BAZG erhebliche Kosten für Produktion, Vertrieb, Verkauf und Abrechnung in zweistelliger Millionenhöhe. Das frisst Ressourcen weg, die das BAZG angesichts rigider Sparvorgaben erheblich effizienter zur eigentlichen Aufgabenerfüllung einsetzen könnte und müsste.

Unser Nachbar Österreich ist uns bei der E-Vignette bereits einen grossen Schritt voraus. Dort gibt es kein "Pickerl" mehr. Dennoch kann die E-Vignette problemlos und jederzeit über das ganze ursprüngliche und breite Vertriebsnetz (Poststellen, Detailhandel, Rast- und Tankstellen, Automobilverbände, Automaten etc.) erworben werden. Das ursprüngliche Argument zur Beibehaltung der Klebevignette, wonach diese für alle Bevölkerungsteile, auch für jene ohne Internet- oder Telekommunikations-Zugang erhalten bleiben muss, nicht mehr stichhaltig. Die Lösung E-Vignette ist heute zeitgemäss. Die alte Klebevignette überholt, teuer und ineffizient.

This text exists only in German.

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Motionärs. Er hatte sich im Rahmen der Vorlage zur Einführung der E-Vignette ursprünglich selbst dafür ausgesprochen, die Klebevignette vollständig durch ein elektronisches System zu ersetzen. Bereits damals wies er darauf hin, dass ein rein elektronisches System den Vollzug vereinfachen und Kosteneinsparungen ermöglichen würde. Im Vernehmlassungsverfahren stiess dieser Vorschlag jedoch auf Widerstand.

Mit der Motion Candinas (18.3701 «Freiwillige digitale Vignette») wurde ein duales System gefordert, bei dem zwischen der herkömmlichen Klebevignette und einer digitalen Vignette frei gewählt werden kann. Das Parlament entschied in der Folge, ein solches duales System einzuführen. Gleichzeitig wurde im Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG; SR 741.71) festgelegt, dass die Klebevignette aufgehoben werden soll, sobald ihr Anteil weniger als 10 Prozent aller verkauften Vignetten beträgt (Art. 19a NSAG).

Mit Blick auf die Entwicklungen im Ausland zeigt sich, dass sich digitale Systeme durchsetzen. Österreich wird ab 2027 nur noch eine digitale Vignette anbieten. In Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien wird bereits heute ausschliesslich ein elektronisches Vignettensystem betrieben. In der Schweiz hat sich die E-Vignette etabliert und wird von den Nutzerinnen und Nutzern zunehmend stärker genutzt. Im ersten vollen Betriebsjahr 2024 betrug der Anteil der E-Vignette an allen verkauften Vignetten rund 35 Prozent. Im Jahr 2025 stieg dieser Anteil auf rund 45 Prozent, für das laufende Jahr 2026 wird ein Anteil von über 50 Prozent erwartet.

Der Bundesrat hält an dem seinerzeit beschlossenen Vorgehen fest. Dies bedeutet jedoch keine inhaltliche Ablehnung des Anliegens. Er ist nach wie vor der Auffassung, dass die Klebevignette mittelfristig abgeschafft werden soll, sobald die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichwohl erscheint ein Anteil von 90 Prozent elektronischer Vignetten, als Voraussetzung für die Aufhebung der Klebevignette, in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich nicht realistisch. Eine Abschaffung vor Erreichen eines Anteils von 90 Prozent digitaler Vignetten bedürfte einer Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes.

Mit der vollständigen Umstellung auf ein rein elektronisches System könnten jährlich Kosten im Umfang von aktuell rund 20 Millionen Franken eingespart werden. Dies würde die Bundeskasse entlasten sowie den Betrieb des Vignettensystems weiter vereinfachen und effizienter gestalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

This text exists only in German.

Ablehnung

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.