Parliament / Business / 26.3911
Mehrheitsbeteiligung Swisscom. Sicherheitspolitik oder Wettbewerbsverzerrung?
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
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Die im Dezember 2024 publizierte Evaluation der Eignerstrategie zur Swisscom kommt zu klaren Schlüssen: Eine staatlich kontrollierte Bereitstellung ist weder für die Grundversorgung noch für den Netzausbau erforderlich. Zudem hält sie fest, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes der Wettbewerbsneutralität schadet. Der Bundesrat anerkennt diesen Zielkonflikt, löst ihn aber nicht auf. Stattdessen hat er entschieden, die Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom beizubehalten, begründet mit sicherheitspolitischen Interessen. Dies, obwohl die in der Evaluation befragten Sicherheitsexpertinnen und -experten Mühe hatten, konkret aufzuzeigen, wie diese Interessen durch die Mehrheitsbeteiligung gewährleistet werden. Die Evaluation empfiehlt daher ausdrücklich, die sicherheitspolitischen Interessen zu konkretisieren.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
• Welches sind die konkreten Leistungen der Swisscom, die der Bundesrat als sicherheitspolitisch kritisch beurteilt und eine Mehrheitsbeteiligung erfordern? Welche Anforderungen sollen damit besser gewährleistet werden als ohne Mehrheitsbeteiligung?
• Hat der Bundesrat die sicherheitspolitischen Interessen seit der Empfehlung der Evaluation konkretisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bis wann ist dies geplant?
• Inwiefern reichen die in der Evaluation genannten alternativen Steuerungsinstrumente, wie Gesetzgebung, Regulierung, Aufsicht und Kundenbeziehung, nicht aus, um die sicherheitspolitischen Interessen ohne Mehrheitsbeteiligung zu wahren?
• Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit sicherheitspolitisch relevante Leistungen der Swisscom im Wettbewerb ausgeschrieben werden könnten? Ist der Bundesrat bereit, diese Voraussetzungen zu schaffen? Falls nein, weshalb nicht?
• Erachtet der Bundesrat eine wettbewerbliche Ausschreibung sicherheitskritischer Leistungen als geeigneten Weg, um den Zielkonflikt zwischen Mehrheitsbeteiligung und Wettbewerbsneutralität zu lösen? Wenn nein, welche Alternativen plant er, damit die Wettbewerbsneutralität verbessert und die sicherheitspolitischen Interessen gewahrt werden können?
• Wie präsentiert sich die Situation im Vergleich zu Polycom, bei dem zahlreiche Komponenten und Aufträge über Ausschreibungen vergeben werden? Wieso wird dort auf eine Mehrheitsbeteiligung durch Bund oder Kantone verzichtet?
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The Federal Council's opinion
1. Mit der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) hat der Bundesrat den Bereich der Telekommunikation als kritische Infrastruktur festgelegt. Die Telekommunikationsdienste der Swisscom zählen deshalb ebenfalls zu den kritischen Infrastrukturen. Darüber hinaus erbringt Swisscom essenzielle Dienstleistungen für Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie für die Armee. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Lösungen zur Notfallkommunikation.
2. Der Bundesrat hat die sicherheitspolitischen Interessen in den strategischen Zielen konkretisiert (Ziel 1.2 und 1.5). Er erwartet von der Swisscom, dass sie diese berücksichtigt und in allen Lagen wesentlich zu einer situationsgerechten Versorgung mit kritischen Kommunikations- und Informatikdiensten beiträgt. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Swisscom über ein Business-Continuity-Management-System und ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
3./4. Diese Fragestellungen werden in Kapitel 2.2 des Evaluationsberichts ausgiebig behandelt. Mit der Mehrheitsbeteiligung verfügt der Bund über einige gewichtige aktienrechtliche Möglichkeiten, um zeitnah zum Beispiel personelle Änderungen im Verwaltungsrat vorzunehmen oder die Statuten anzupassen. Als Minderheitsaktionär wäre er immer auf die Unterstützung der anderen Aktionärinnen und Aktionäre angewiesen. Auch bedingen der Erlass und die Durchsetzung der strategischen Ziele des Bundesrats, dass der Bund über eine Mehrheitsbeteiligung verfügt.
5. Im Gegensatz zu einem privaten Aktionär, dessen Ziele im Wesentlichen finanzieller Natur sind, verfolgt der Bund mit seinen Beteiligungen weitere Ziele im Zusammenhang mit den auf die Unternehmen übertragenen Aufgaben. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 18.4274, Abate Fabio, vom 13. Dezember 2018 mit dem Umgang mit Zielkonflikten auseinandergesetzt. So gehört es zu den Kernaufgaben des Verwaltungsrates (und der Geschäftsleitung), Zielkonflikte zu erkennen, mit ihnen umzugehen und zu entscheiden, wann der Eigner beizuziehen ist. In den Eignergesprächen kann der Umgang mit möglichen Zielkonflikte mit dem Unternehmen besprochen werden. Wesentlich ist, dass Zielkonflikte transparent gemacht werden, um Entscheidungen unter Berücksichtigung aller relevanter Aspekte und mit bewusster Prioritätensetzung zu ermöglichen. Darüber hinaus plant der Bundesrat keine weiteren Massnahmen.
6. Das POLYCOM-Funknetzwerk befindet sich vollständig im Eigentum von Bund und Kantonen. An Dritte werden Aufträge im Rahmen von Aufbau und Betrieb des Netzes vergeben.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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